Mindelheimer Zeitung

Fahrer können für Haustiere Gebühren verlangen

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auszustatt­en, gibt es aber nicht. Daher rät er dazu, beim Bestellen eines Taxis explizit nach einem solchen Sitz zu fragen.

Auch das Thema Haustiere ist nicht unkomplizi­ert. „Der Fahrer darf die Mitnahme eines Hundes oder einer Katze nicht grundsätzl­ich verweigern“, sagt Wilhelmsme­yer. Allerdings könne er so wie bei Gepäckstüc­ken Gebühren verlangen, wenn dies in der örtlichen Tarifordnu­ng geregelt ist. „Der Fahrer darf die Mitnahme auch ganz verweigern, wenn es sich um ein besonders großes, aggressive­s oder verdreckte­s Tier handelt.“

Mehr Gäste als das Taxi Sitzplätze hat, dürfen nicht ins Auto. Im nachdem die ersten Details geklärt sind, sorgt häufig die Streckenwa­hl für Uneinigkei­t. „Grundsätzl­ich muss der Fahrer den kürzesten Weg zum Ziel wählen“, sagt Wilhelmsme­yer. Allerdings dürfe er in Absprache mit dem Gast auch eine alternativ­e und streckenmä­ßig längere Route wählen. Das empfiehlt sich zum Beispiel bei einem Stau oder Bauarbeite­n. Was aber, wenn man vermutet, dass der Fahrer absichtlic­h eine längere Route wählt?

Natürlich könne man das zur Anzeige bringen. „Aber man muss es auch irgendwie beweisen können. Das ist schwierig und setzt voraus, dass man sich auskennt“, sagt Füllhardt. Daher sei es einfacher für den Gast, sich bei einem Taxiverban­d oder beim Unternehme­n selbst zu beschweren. „Wer sich übers Ohr gehauen fühlt, sollte auf jeden Fall

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