Wenn das Gepäck weg ist
Erste Schritte Wenn das Gepäck stück nach der Landung fehlt, soll ten sich Fluggäste unverzüglich beim Flughafen oder bei der Fluggesell schaft melden. Hier gibt es sogenannte „Lost & Found“Schalter, an die sich Betroffene wenden sollten. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, meldet den Verlust dem Reiseveranstalter. Die Verbraucherzentrale rät dazu, dass sich Reisende die Verlustmeldung schriftlich bestätigen lassen.
Erstattungen Taucht ein Koffer gar nicht mehr auf, stehen den Urlau bern Entschädigungen zu. Dafür gibt es jedoch einen Höchstbetrag, den Fluggesellschaften oder Reiseveran stalter maximal bezahlen müssen. Dieser liegt derzeit bei etwas mehr als 1000 Euro. Deshalb lohnt es sich vor der Reise, einen gewissen Überblick über den Wert des Gepäcks zu ha ben. Wer besonders wertvolles Gepäck mit sich trägt, sollte das entweder im Handgepäck transportieren oder eine Gepäckversicherung abschlie ßen. Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, können eine Erstat tung des Tagesreisepreises beantra gen. Pro Tag sind so dann bis zu 25 Prozent Ersparnis möglich.
Urlaub ohne Gepäck Wer letztlich im Urlaub darauf warten muss, dass die Fluggesellschaft das verlorene Ge päckstück wieder auftreibt, kann sich vor Ort wichtige Utensilien wie Kleidung oder Hygieneartikel kau fen. Die Kosten muss dann der Reise veranstalter oder die Fluggesell schaft übernehmen – wenn sie Schuld am Verlust haben. Doch auch hier gibt es für die Kunden etwas zu beach ten: Der Ersatz muss angemessen sein. Ein neuer Badeanzug einer Lu xusmarke ist damit tabu. Außerdem gibt es einen Maximalbetrag, den die Unternehmen begleichen müssen. Belege sollten Urlauber deshalb unbe dingt aufheben.
● Schlichtung Wer sich mit dem Ver kehrsunternehmen in Sachen Ent schädigung nicht einig wird, kann eine Schlichtungsstelle kontaktieren. Eine von ihnen ist die Schlichtungsstel le für den öffentlichen Personenver kehr (SÖP). Auf ihrer Internetseite www.soep online.de können Be troffene einen Schlichtungsantrag stel len. (gioe)