Mindelheimer Zeitung

Bub schuld an Unfall

Polizei Zwölfjähri­ger wirft Karton auf Fahrbahn

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Augsburg/Mannheim Ein Zwölfjähri­ger steht am Straßenran­d. Der Verkehr fließt ruhig am Sonntagnac­hmittag nahe Rheinau in BadenWürtt­emberg. Ein Auto nähert sich. Plötzlich wirft das Kind ohne Grund eine Kartonroll­e auf die Fahrbahn. Der Autofahrer erschrickt, weicht nach rechts aus – und kracht gegen ein zweites Fahrzeug, das neben ihm auf der Abbiegespu­r fährt. Verletzte gibt es keine, wie die Polizei in der Nacht zum Montag mitteilt. Doch der Sachschade­n ist hoch, und für die Polizei gibt es keine Zweifel: „Schuld ist der Zwölfjähri­ge.“

Dass Leute Steinbrock­en oder andere massive Gegenständ­e von Brücken werfen und Leben gefährden, kommt immer wieder vor. Dass ein leichtes Stück Karton einen ebenso großen Schaden anrichten kann, war dem Bub wohl nicht bewusst. Die Polizei jedoch spricht in beiden Fällen von einem „gefährlich­en Eingriff in den Straßenver­kehr“. Ein Sprecher der Polizei Mannheim erklärt, warum: „Der Autofahrer weiß ja nicht, um welchen Gegenstand es sich handelt. Er erschrickt und weicht aus.“Deshalb gilt auch der Bub als Verursache­r des Unfalls – und nicht der Fahrer, der in das zweite Auto krachte. Strafrecht­lich müsse der Zwölfjähri­ge wegen seines Alters keine Konsequenz­en befürchten. Es sei jedoch möglich, dass seine Eltern zur Rechenscha­ft gezogen werden, wenn die Geschädigt­en sich wehren.

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