Bub schuld an Unfall
Polizei Zwölfjähriger wirft Karton auf Fahrbahn
Augsburg/Mannheim Ein Zwölfjähriger steht am Straßenrand. Der Verkehr fließt ruhig am Sonntagnachmittag nahe Rheinau in BadenWürttemberg. Ein Auto nähert sich. Plötzlich wirft das Kind ohne Grund eine Kartonrolle auf die Fahrbahn. Der Autofahrer erschrickt, weicht nach rechts aus – und kracht gegen ein zweites Fahrzeug, das neben ihm auf der Abbiegespur fährt. Verletzte gibt es keine, wie die Polizei in der Nacht zum Montag mitteilt. Doch der Sachschaden ist hoch, und für die Polizei gibt es keine Zweifel: „Schuld ist der Zwölfjährige.“
Dass Leute Steinbrocken oder andere massive Gegenstände von Brücken werfen und Leben gefährden, kommt immer wieder vor. Dass ein leichtes Stück Karton einen ebenso großen Schaden anrichten kann, war dem Bub wohl nicht bewusst. Die Polizei jedoch spricht in beiden Fällen von einem „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“. Ein Sprecher der Polizei Mannheim erklärt, warum: „Der Autofahrer weiß ja nicht, um welchen Gegenstand es sich handelt. Er erschrickt und weicht aus.“Deshalb gilt auch der Bub als Verursacher des Unfalls – und nicht der Fahrer, der in das zweite Auto krachte. Strafrechtlich müsse der Zwölfjährige wegen seines Alters keine Konsequenzen befürchten. Es sei jedoch möglich, dass seine Eltern zur Rechenschaft gezogen werden, wenn die Geschädigten sich wehren.