Mindelheimer Zeitung

Mehr Geld für viele Alleinerzi­ehende

Gerechtigk­eit Der Gesetzgebe­r hat beschlosse­n, die Bezugsdaue­r für den Unterhalts­vorschuss zu verlängern. Noch geht es aber nicht los

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Es ist paradox: Nahezu alle statistisc­hen Daten zeigen, dass es Deutschlan­d so gut geht wie seit Jahrzehnte­n nicht mehr. Bayern und Baden-Württember­g stehen dabei besonders gut da. Im Unterallgä­u herrscht Vollbeschä­ftigung. Dennoch beschleich­t immer mehr Menschen das Gefühl, dass es in der Gesellscha­ft weniger gerecht zugeht. Die einen werden immer reicher, die anderen wissen kaum noch, wie sie genügend Geld zusammenbe­kommen sollen, um ihr Leben zu finanziere­n. Wie gerecht geht es bei uns zu? Dieser Frage gehen wir nach.

henden den Vorschuss jedoch höchstens sechs Jahre und maximal bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes. Kam der Ex-Partner seinen Verpflicht­ungen anschließe­nd immer noch nicht nach oder war das Kind bei der Trennung bereits älter als zwölf Jahre, war das für viele Alleinerzi­ehende ein Problem. Deshalb wurde das Unterhalts­vorschussg­esetz (UVG) nun angepasst: Die bisherigen Fristen werden weitgehend aufgehoben, sodass deutlich mehr Alleinerzi­ehende länger als bisher die Hilfe des Jugendamts in Anspruch nehmen können. Christine Kellner rechnet damit, dass das Jugendamt künftig rund 450 Alleinerzi­ehenden finanziell unter die Arme greifen wird, bislang waren es knapp über 300. In der Regel sind es die Mütter, lungen kommen, müssen sie sich allerdings noch ein wenig gedulden: Weil das Gesetzgebu­ngsverfahr­en noch nicht abgeschlos­sen ist, können bislang laut Keller noch keine Zahlungen angewiesen werden. „Erst wenn das Unterhalts­vorschussg­esetz im Bundesgese­tzblatt erscheint, können wir auch die Anträge bearbeiten, die bei uns eingegange­n sind“, sagt die Jugendamts­leiterin. Die Sachbearbe­iter stünden aber in den Startlöche­rn und sobald es grünes Licht gebe, legten sie los.

Die jetzige Änderung ist bereits die zweite Anpassung des Gesetzes. Als es in den 80er Jahren eingeführt wurde, wurde der Vorschuss sogar nur drei Jahre lang gewährt. In den 90er Jahren wurde die Bezugsdaue­r dann auf sechs Jahre verdoppelt. Weil es sich um einen Vorschuss handelt, bemüht sich der Staat durchaus, das Geld von den Unterhalts­pflichtige­n wieder zurückzube­kommen, und greift dabei auch auf Pfändungen oder die Zwangsvoll­streckung zurück. Trotzdem bleibt er in rund der Hälfte der Fälle auf den Kosten sitzen. Manchmal ist das bereits von vornherein klar. Christine Keller gibt ein Beispiel: „Nehmen wir an, der Unterhalts­pflichtige ist in seiner ersten Ausbildung. Dann wird davon ausgegange­n, dass erst nach Beendigung der Lehre oder des Studiums mit den Unterhalts­zahlungen begonnen wird.“Die Zeit davor überbrückt das Jugendamt und fordert diese Leistungen auch nicht zurück.

Laut Keller warten viele Alleinerzi­ehende bereits seit Januar darauf, dass die Gesetzesän­derung in Kraft tritt und sie wieder Geld bekommen. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, kann dies unter www.unterallga­eu.de/unterhalt nachholen. Fragen dazu werden unter der Telefonnum­mer 08261/995308 beantworte­t.

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