Mehr Geld für viele Alleinerziehende
Gerechtigkeit Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Bezugsdauer für den Unterhaltsvorschuss zu verlängern. Noch geht es aber nicht los
Es ist paradox: Nahezu alle statistischen Daten zeigen, dass es Deutschland so gut geht wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Bayern und Baden-Württemberg stehen dabei besonders gut da. Im Unterallgäu herrscht Vollbeschäftigung. Dennoch beschleicht immer mehr Menschen das Gefühl, dass es in der Gesellschaft weniger gerecht zugeht. Die einen werden immer reicher, die anderen wissen kaum noch, wie sie genügend Geld zusammenbekommen sollen, um ihr Leben zu finanzieren. Wie gerecht geht es bei uns zu? Dieser Frage gehen wir nach.
henden den Vorschuss jedoch höchstens sechs Jahre und maximal bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes. Kam der Ex-Partner seinen Verpflichtungen anschließend immer noch nicht nach oder war das Kind bei der Trennung bereits älter als zwölf Jahre, war das für viele Alleinerziehende ein Problem. Deshalb wurde das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) nun angepasst: Die bisherigen Fristen werden weitgehend aufgehoben, sodass deutlich mehr Alleinerziehende länger als bisher die Hilfe des Jugendamts in Anspruch nehmen können. Christine Kellner rechnet damit, dass das Jugendamt künftig rund 450 Alleinerziehenden finanziell unter die Arme greifen wird, bislang waren es knapp über 300. In der Regel sind es die Mütter, lungen kommen, müssen sie sich allerdings noch ein wenig gedulden: Weil das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können bislang laut Keller noch keine Zahlungen angewiesen werden. „Erst wenn das Unterhaltsvorschussgesetz im Bundesgesetzblatt erscheint, können wir auch die Anträge bearbeiten, die bei uns eingegangen sind“, sagt die Jugendamtsleiterin. Die Sachbearbeiter stünden aber in den Startlöchern und sobald es grünes Licht gebe, legten sie los.
Die jetzige Änderung ist bereits die zweite Anpassung des Gesetzes. Als es in den 80er Jahren eingeführt wurde, wurde der Vorschuss sogar nur drei Jahre lang gewährt. In den 90er Jahren wurde die Bezugsdauer dann auf sechs Jahre verdoppelt. Weil es sich um einen Vorschuss handelt, bemüht sich der Staat durchaus, das Geld von den Unterhaltspflichtigen wieder zurückzubekommen, und greift dabei auch auf Pfändungen oder die Zwangsvollstreckung zurück. Trotzdem bleibt er in rund der Hälfte der Fälle auf den Kosten sitzen. Manchmal ist das bereits von vornherein klar. Christine Keller gibt ein Beispiel: „Nehmen wir an, der Unterhaltspflichtige ist in seiner ersten Ausbildung. Dann wird davon ausgegangen, dass erst nach Beendigung der Lehre oder des Studiums mit den Unterhaltszahlungen begonnen wird.“Die Zeit davor überbrückt das Jugendamt und fordert diese Leistungen auch nicht zurück.
Laut Keller warten viele Alleinerziehende bereits seit Januar darauf, dass die Gesetzesänderung in Kraft tritt und sie wieder Geld bekommen. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, kann dies unter www.unterallgaeu.de/unterhalt nachholen. Fragen dazu werden unter der Telefonnummer 08261/995308 beantwortet.