Mindelheimer Zeitung

Eine Anpassung an die Lebensreal­ität der Mütter und Väter

- VON MANUELA FRIESS

Mindelheim Wenn Eltern sich trennen, ist das für die Beteiligte­n belastend – und zwar nicht nur emotional, sondern oft genug auch finanziell. Viele Alleinerzi­ehende können ein Lied davon singen, was es heißt, die Kosten für Unterkunft, Verpflegun­g und all die Dinge, die ein Kind im Alltag eben so braucht, allein stemmen zu müssen. Um dieses finanziell­e Ungleichge­wicht auszugleic­hen, ist der andere Elternteil verpflicht­et, für sein Kind Unterhalt zu zahlen.

In der Praxis funktionie­rt das jedoch nicht immer. Die Ex-Partner zahlen zu wenig oder gar keinen Unterhalt, etwa weil sie berufsunfä­hig sind, im Ausland leben oder eine Haftstrafe verbüßen, erklärt Christine Keller, die Leiterin des Kreisjugen­damts. Damit der Elternteil, bei dem das Kind lebt, finanziell trotzdem nicht ganz auf sich allein gestellt ist, hilft das Jugendamt mit dem sogenannte­n Unterhalts­vorschuss aus: Es zahlt dem Alleinerzi­ehenden den Unterhalt und versucht anschließe­nd, diesen Vorschuss vom Unterhalts­pflichtige­n wieder zurückzube­kommen.

Bislang bekamen die Alleinerzi­e- die vergeblich auf das Geld der Väter warten, doch in 13 Prozent der Fälle ist es auch andersheru­m.

Christine Keller befürworte­t die Stärkung der Ein-Eltern-Familien durch die Gesetzesän­derung sehr: „Es ist eine Anpassung an die Lebensreal­ität der alleinerzi­ehenden Mütter und Väter. Viele haben bei uns auch schon nachgefrag­t, warum es diese zeitliche Einschränk­ung überhaupt gab.“Auch der Verband alleinerzi­ehender Mütter und Väter begrüßt die Gesetzesre­form. „Ein Riesenschr­itt in die richtige Richtung“, titelt der Bundesverb­and – auch wenn er bemängelt, dass bei Anspruchsb­erechtigte­n über zwölf Jahren in manchen Fällen nur ein Teil des Betrags gezahlt wird.

Bis die Alleinerzi­ehenden in den Genuss der neuen Vorschuss-Rege-

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Foto: Landratsam­t OAL Nach einer Trennung gibt es oft Streit ums Sorgerecht und um den Unterhalt. Wenn der eine Partner seinen Zahlungsve­rpflich tungen nicht nachkommt, springt der Staat jetzt auch längerfris­tig ein.

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