Eine Anpassung an die Lebensrealität der Mütter und Väter
Mindelheim Wenn Eltern sich trennen, ist das für die Beteiligten belastend – und zwar nicht nur emotional, sondern oft genug auch finanziell. Viele Alleinerziehende können ein Lied davon singen, was es heißt, die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und all die Dinge, die ein Kind im Alltag eben so braucht, allein stemmen zu müssen. Um dieses finanzielle Ungleichgewicht auszugleichen, ist der andere Elternteil verpflichtet, für sein Kind Unterhalt zu zahlen.
In der Praxis funktioniert das jedoch nicht immer. Die Ex-Partner zahlen zu wenig oder gar keinen Unterhalt, etwa weil sie berufsunfähig sind, im Ausland leben oder eine Haftstrafe verbüßen, erklärt Christine Keller, die Leiterin des Kreisjugendamts. Damit der Elternteil, bei dem das Kind lebt, finanziell trotzdem nicht ganz auf sich allein gestellt ist, hilft das Jugendamt mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss aus: Es zahlt dem Alleinerziehenden den Unterhalt und versucht anschließend, diesen Vorschuss vom Unterhaltspflichtigen wieder zurückzubekommen.
Bislang bekamen die Alleinerzie- die vergeblich auf das Geld der Väter warten, doch in 13 Prozent der Fälle ist es auch andersherum.
Christine Keller befürwortet die Stärkung der Ein-Eltern-Familien durch die Gesetzesänderung sehr: „Es ist eine Anpassung an die Lebensrealität der alleinerziehenden Mütter und Väter. Viele haben bei uns auch schon nachgefragt, warum es diese zeitliche Einschränkung überhaupt gab.“Auch der Verband alleinerziehender Mütter und Väter begrüßt die Gesetzesreform. „Ein Riesenschritt in die richtige Richtung“, titelt der Bundesverband – auch wenn er bemängelt, dass bei Anspruchsberechtigten über zwölf Jahren in manchen Fällen nur ein Teil des Betrags gezahlt wird.
Bis die Alleinerziehenden in den Genuss der neuen Vorschuss-Rege-