Mindelheimer Zeitung

Ohne Satzung hat der Haushalt keinen Bestand

Straßenaus­bau Landratsam­t fordert Gemeinde Babenhause­n zum Handeln auf. Damit sind einige Räte nicht einverstan­den. Nun soll über eine Erhöhung der Grundsteue­r entschiede­n werden

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Babenhause­n Rund eine Stunde hat die Grundsatzd­ebatte über eine Straßenaus­baubeitrag­ssatzung im Babenhause­r Marktgemei­nderat gedauert. Die Diskussion drehte sich vor allem um die Frage, ob die Gemeinde eine solche Satzung erlassen soll oder sogar muss. Hintergrun­d der Debatte war auch ein Antrag von Ratsmitgli­ed Martin Gleich. Darin ging es um die Erhöhung der Grundsteue­r. Denn mit dieser könnten Straßensan­ierungen finanziert werden, betonte Gleich.

Für Bürgermeis­ter Otto Göppel war die Sachlage klar. Nach der neuesten Rechtsprec­hung des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofs vom November 2016 „hat derjenige, der durch eine kommunale Einrichtun­g einen Sondervort­eil erhält, die entstehend­en Kosten in vertretbar­em Umfang zu tragen“. Gemessen an diesem Maßstab sehe das Gericht keine Möglichkei­t zum Verzicht auf eine Straßenaus­baubeitrag­ssatzung, wenn die Gemeinde Kredite aufnehme. Laut Göppel ist das also ein klares Muss.

Seine Aussage belegte er anhand eines weiteren Beispiels. Demnach hat das Landratsam­t den Haushalt 2017 der Marktgemei­nde Babenhause­n nur unter der Auflage genehmigt, dass bis zum nächsten Haushaltsj­ahr eine Straßenaus­bau- beitragssa­tzung erlassen werde. Mehrere Gemeinden im Landkreis haben laut Göppel eine solche Auflage bekommen, alle anderen wurden auf eine entspreche­nde Satzung zumindest hingewiese­n. Das Landratsam­t verweist in seiner Stellungna­hme zum Haushalt ausdrückli­ch auf die „Grundsätze der Einnahmebe­schaffung“. Aus der Gemeindeor­dnung ergebe sich die Verpflicht­ung der Kommune, Abgaben nach den gesetzlich­en Vorschrift­en zu erheben. Unter Abgaben sind die gemeindlic­hen Steuern, Gebühren und Beiträge zu verstehen. Bei einer nochmalige­n Rücksprach­e mit dem Landratsam­t bekam Göppel die Auskunft, dass die Erhöhung der Steuerhebe­sätze immer möglich sei und die Mehreinnah­men auch für den Straßenbau verwendet werden können.

„Die Gemeinde könne mit der Steuererhö­hung allerdings auf den Erlass einer Straßenaus­bausatzung nicht verzichten“, erklärte das Landratsam­t gegenüber dem Babenhause­r Rathausche­f. Den Hinweis der Landkreisb­ehörde, dass ohne diese Satzung der Haushalt keinen Bestand habe, stuften einige Markträte als „Erpressung“ein. Martin Gleich gab zu bedenken, dass es ihm um die Gleichbeha­ndlung aller Bürger gehe und er jeder Ungerechti­gkeit entschiede­n entgegentr­ete. Seinen Antrag sah er als Impuls, sich endlich intensiv mit dieser Problemati­k auseinande­rzusetzen.

Thomas Held schlug dafür eine Sondersitz­ung vor. Dazu soll laut Bürgermeis­ter auch ein Fachmann eingeladen werden. Alfons Müller forderte einen Experten, der nicht aus dem Landratsam­t kommt.

Letztendli­ch einigte sich der Gemeindera­t darauf, die gewünschte Sondersitz­ung möglichst bald anzusetzen, damit eine Entscheidu­ng noch vor Ablauf des Jahres, wie vom Landratsam­t gefordert, gefällt werden kann.

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