Ohne Satzung hat der Haushalt keinen Bestand
Straßenausbau Landratsamt fordert Gemeinde Babenhausen zum Handeln auf. Damit sind einige Räte nicht einverstanden. Nun soll über eine Erhöhung der Grundsteuer entschieden werden
Babenhausen Rund eine Stunde hat die Grundsatzdebatte über eine Straßenausbaubeitragssatzung im Babenhauser Marktgemeinderat gedauert. Die Diskussion drehte sich vor allem um die Frage, ob die Gemeinde eine solche Satzung erlassen soll oder sogar muss. Hintergrund der Debatte war auch ein Antrag von Ratsmitglied Martin Gleich. Darin ging es um die Erhöhung der Grundsteuer. Denn mit dieser könnten Straßensanierungen finanziert werden, betonte Gleich.
Für Bürgermeister Otto Göppel war die Sachlage klar. Nach der neuesten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 2016 „hat derjenige, der durch eine kommunale Einrichtung einen Sondervorteil erhält, die entstehenden Kosten in vertretbarem Umfang zu tragen“. Gemessen an diesem Maßstab sehe das Gericht keine Möglichkeit zum Verzicht auf eine Straßenausbaubeitragssatzung, wenn die Gemeinde Kredite aufnehme. Laut Göppel ist das also ein klares Muss.
Seine Aussage belegte er anhand eines weiteren Beispiels. Demnach hat das Landratsamt den Haushalt 2017 der Marktgemeinde Babenhausen nur unter der Auflage genehmigt, dass bis zum nächsten Haushaltsjahr eine Straßenausbau- beitragssatzung erlassen werde. Mehrere Gemeinden im Landkreis haben laut Göppel eine solche Auflage bekommen, alle anderen wurden auf eine entsprechende Satzung zumindest hingewiesen. Das Landratsamt verweist in seiner Stellungnahme zum Haushalt ausdrücklich auf die „Grundsätze der Einnahmebeschaffung“. Aus der Gemeindeordnung ergebe sich die Verpflichtung der Kommune, Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften zu erheben. Unter Abgaben sind die gemeindlichen Steuern, Gebühren und Beiträge zu verstehen. Bei einer nochmaligen Rücksprache mit dem Landratsamt bekam Göppel die Auskunft, dass die Erhöhung der Steuerhebesätze immer möglich sei und die Mehreinnahmen auch für den Straßenbau verwendet werden können.
„Die Gemeinde könne mit der Steuererhöhung allerdings auf den Erlass einer Straßenausbausatzung nicht verzichten“, erklärte das Landratsamt gegenüber dem Babenhauser Rathauschef. Den Hinweis der Landkreisbehörde, dass ohne diese Satzung der Haushalt keinen Bestand habe, stuften einige Markträte als „Erpressung“ein. Martin Gleich gab zu bedenken, dass es ihm um die Gleichbehandlung aller Bürger gehe und er jeder Ungerechtigkeit entschieden entgegentrete. Seinen Antrag sah er als Impuls, sich endlich intensiv mit dieser Problematik auseinanderzusetzen.
Thomas Held schlug dafür eine Sondersitzung vor. Dazu soll laut Bürgermeister auch ein Fachmann eingeladen werden. Alfons Müller forderte einen Experten, der nicht aus dem Landratsamt kommt.
Letztendlich einigte sich der Gemeinderat darauf, die gewünschte Sondersitzung möglichst bald anzusetzen, damit eine Entscheidung noch vor Ablauf des Jahres, wie vom Landratsamt gefordert, gefällt werden kann.