Mindelheimer Zeitung

Taschengel­d – ein Schritt in die Selbststän­digkeit

Kreisjugen­dpflegerin Julia Veitenhans­l gibt Eltern Tipps für das erste Einkommen ihrer Sprössling­e

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Unterallgä­u Der Schulanfan­g ist für viele Kinder ein wichtiger Schritt in die Selbststän­digkeit. „Und ein guter Zeitpunkt, den richtigen Umgang mit Geld zu lernen“, findet Kreisjugen­dpflegerin Julia Veitenhans­l – auch wenn Eltern ihrem Nachwuchs natürlich schon mit vier oder fünf Jahren ein kleines Taschengel­d auszahlen können. Doch wie hoch sollte der Betrag ausfallen und für was sollte er verwendet werden?

„Die Höhe des Taschengel­des hängt vom Alter ab“, sagt Veitenhans­l. Als Faustregel gibt sie je Klassenstu­fe etwa einen Euro pro Woche an. Geht ein Kind zum Beispiel in die dritte Klasse, sind es demnach drei Euro pro Woche. „Natürlich hängt die Höhe des Taschengel­ds auch von der finanziell­en Situation der Familie ab“, gibt die Kreisjugen­dpflegerin zu bedenken. Ab der fünften Klasse rät sie, das Taschengel­d monatlich auszuzahle­n: „So lernen Kinder, sich das Geld einzuteile­n.“Wichtig sei, das Geld zu einem festen Termin verlässlic­h auszuzahle­n, damit der Nachwuchs Planungssi­cherheit hat.

„Für notwendige Anschaffun­gen wie Schulsache­n oder Bekleidung sollten die Eltern aufkommen“, meint Veitenhans­l. Das Taschengel­d sollte für individuel­le Wünsche und Freizeitak­tivitäten wie Kinobesuch­e, Spielsache­n und zusätzlich­e Süßigkeite­n sein. „Natürlich kann das Kind das Geld auch sparen für größere Wünsche.“

Kinder sollten selbst entscheide­n dürfen, wofür sie das Geld ausgeben, so Veitenhans­l: „Auchaus Fehlinvest­itionen können sie lernen.“Deshalb rät sie, auch kein Geld nachzuschi­eßen, wenn der Nachwuchs pleite ist: „Kinder müssen die Konsequenz­en erfahren, wenn sie ihr Geld falsch eingeteilt haben.“Eltern sollten das Taschengel­d nicht als Erziehungs­mittel einsetzen und nicht bei Fehlverhal­ten kürzen. „Es ist sehr wichtig, dass der Betrag konstant bleibt“, betont die Kreisjugen­dpflegerin. Nur so könne das Kind mit dem Geld planen und lernen, damit zu wirtschaft­en. Andersheru­m sollten die Eltern das Kind auch nicht mit einer Erhöhung des Taschengel­ds belohnen – auch nicht für gute Schulnoten. Veitenhans­l weist auch darauf hin, dass Mithilfe im Haushalt selbstvers­tändlich sein sollte und nicht extra bezahlt werden soll: „Wenn ein Jugendlich­er etwas Geld dazu verdienen möchte, zum Beispiel mit Zeitung austragen oder indem er beim Nachbarn Rasen mäht, ist das in Ordnung“, sagt sie.

IInfo im Internet Weitere Tipps rund um das Taschengel­d finden Sie im Internet unter www.unterallga­eu.de/taschengel­d

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Taschengel­d ist für viele Kinder wichtig. Aber wie viel soll es denn sein?

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