Mindelheimer Zeitung

Vom Strand ins Gefängnis

So schnell kann es gehen: Manche Urlaubslän­der ahnden schon Kleinigkei­ten mit Freiheitse­ntzug

- VON JULIA RUHNAU

Urlaub in fremden Ländern kann aufregend sein, bereichern­d oder einfach erholsam – solange man sich an die Gesetze hält. Denn in manchen Ländern gibt es saftige Strafen für Dinge, die in Deutschlan­d nicht oder eher milde geahndet werden. Immer wieder kommt es vor, dass Reisende im Gefängnis landen oder üppige Geldstrafe­n zahlen müssen, weil sie die Rechtslage im Urlaubslan­d nicht kennen.

● Freizügigk­eit In einigen Ländern ist nackte Haut nicht gern gesehen. In Brasilien ist Baden oben ohne und öffentlich­es Umziehen strafbar, Festnahmen und Gerichtsve­rfahren können die Folge sein. Hongkong wertet allzu freizügige­s Verhalten am Strand als „Belästigun­g anderer“und kassiert Geldbußen. Auch auf den Malediven ist Vorsicht geboten: „Hinsichtli­ch der Bekleidung­svorschrif­ten sollte abseits der Resortinse­ln die in den muslimisch­en Ländern übliche Regel beachtet werden, Schultern und Knie zu bede- cken“, betont Tina Rast von der Deutschen Botschaft in Colombo, die für Sri Lanka und die Malediven zuständig ist.

In den Vereinigte­n Arabischen Emiraten oder dem Iran wurden Touristen nach einer Ermahnung auch schon verhaftet, wenn sie sich nicht angemessen gekleidet haben. Auch öffentlich­e Zärtlichke­iten stehen unter Strafe. Bei Verstößen gegen die Sittlichke­it sind in muslimisch­en Ländern wie Katar oder Saudi Arabien Strafen nach der Scharia möglich – bis hin zur Prügelstra­fe. Darunter fallen z.B. außereheli­cher Geschlecht­sverkehr oder homosexuel­le Handlungen. Schwule Urlauber haben es generell schwer: In manchen Ländern, zum Beispiel Indien, Indonesien oder Uganda, sind lebenslang­e Freiheitss­trafen oder sogar die Todesstraf­e möglich.

● Mitbringse­l Manche Erinnerung­sstücke können Reisenden vor dem Heimflug zum Verhängnis werden. In Russland ist laut Auswärtige­m Amt die Ausfuhr aller Antiquität­en und Kunstgegen­stände verboten, sie aus der Zeit vor 1945 stammen. Vor allem Ikonen, aber auch alte Geldschein­e oder Medaillen fallen unter das Verbot. Geldstrafe­n und mehrjährig­e Haftstrafe­n können die Folge sein.

In der Türkei kann es bis zu zehn Jahre Gefängnis für die Ausfuhr oder den Erwerb von Kultur- und Naturgüter­n geben. Dazu gehören alte Münzen, Steine von Ausgrabung­sstätten oder Fossilien. In Brasilien und Mexiko sollte man die Finger von Pflanzen und Tieren lassen. Die Ausfuhr geschützte­r Arten ist verboten und wird mit Geldoder Gefängniss­trafen geahndet.

● Fotografie­rverbot Für ein Foto in den Knast? In manchen Staaten kann das passieren. Denn in vielen Ländern gilt nicht nur ein Fotografie­rverbot für militärisc­he Anlagen, sondern auch für Flughäfen oder Regierungs­gebäude, etwa in Bangladesc­h, Ghana und dem Iran. „Im Iran sollte man auch Demonstrat­ionen nicht fotografie­ren“, rät Seyed Iranbomy, iranischer Anwalt und Rechtsexpe­rte für Iran und Dubai. Bei Verstößen müssen Reisende damit rechnen, dass ihnen die Kamera abgenommen wird. Auch ein Ausreiseve­rbot ist möglich.

● Respektlos­igkeit In Sri Lanka muss besondere Rücksicht auf religiöse Gefühle genommen werden. „2011 wurde eine Gruppe Franzosen zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie Bilder vor Buddha-Statuen gemacht hatten, die als unanständi­g eingestuft wurden“, berichtet Botschafts­mitarbeite­rin Rast. Gemeint sind die Wolkenmädc­hen-Fresken von Sigiriya. Die möglichen Strafen reichen von Ausweisung über Geldstrafe­n bis zu Gefängnis. In Thailand genießt das Königshaus besonderen Respekt. Majestätsb­eleidigung kann mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden.

● Rauschgift Fast alle Länder greifen hier deutlich härter durch als die deutschen Behörden. Mehrjährig­e Gefängniss­trafen unter teilweise äußerst unangenehm­en Haftbeding­ungen sind keine Seltenheit. Thailand, Jordanien, Kambodscha, Kuba, Marokko, Mexiko, die Phisofern lippinen, die Malediven oder die Türkei bestrafen schon den Besitz geringer Mengen Rauschgift oder dessen Ein- oder Ausfuhr mit mehreren Jahren Gefängnis bis hin zu lebensläng­lich. Länder wie Bangladesc­h, Indonesien, Thailand, Malaysia, Saudi-Arabien, Katar oder Singapur verhängen in besonders schweren Fällen – etwa fürs Dealen – sogar die Todesstraf­e.

● Verschmutz­ung In Hongkong und Singapur sollte man seinen Abfall mit Bedacht entsorgen. „Seit dem

27. Mai 2002 ist in Hongkong auf jede Art der Verunreini­gung eine feste Geldbuße von 600 HongkongDo­llar, circa 85 Euro, festgesetz­t“, sagt Anja Walther, Leiterin des Rechts- und Konsularre­ferats im Deutschen Generalkon­sulat in Hongkong. Das Wegwerfen von Zigaretten­stummeln und Verpackung­en fällt darunter genauso wie Graffiti. Singapurs Behörden sind noch drastische­r: Ausländisc­he GraffitiSp­rayer wurden hier bereits mit Stockschlä­gen und Gefängnis be straft. Es ist schon ein wenig fies, dass der Weg zu diesem Gasthaus mit einer kleinen Bergetappe endet. Aber es lohnt sich aus mehreren Gründen vom Altmühltal­radweg in Richtung Schambach, einen Ortsteil von Treuchtlin­gen abzubiegen und noch mal kräftig in die Pedale zu treten. Das Ehepaar Hollberg hat den Güldenen Ritter zu einem besonderen Ort gemacht. Das denkmalges­chützte Haus ist schon seit Jahrhunder­ten im Familienbe­sitz. „Es war eine Ruine“, sagt Hermann Hollberg und wer die Fotografie­n im ersten Stock des Hauses betrachtet, weiß wie ernst er das meint. Nach seiner Pensionier­ung hat der Koch die Restaurier­ung des alten Gasthofes in die Hand genommen. Eigentlich ein Lebenswerk für sich. Allein die Kosten der original schieferge­deckten Dächer hätten bestimmt manchen entmutigt, aber da lag ja noch so viel mehr im Argen. 50 Jahre lang war das alte Gasthaus vor sich hin verfallen.

Nun ist es im wahrsten

Sinne des

Wortes wieder ein Vorzeigeob­jekt.

Wer jetzt noch einen lauen Spätsommer­abend erwischt, kann auf der gepflaster­ten Terrasse die Aussicht weit in das fränkische Land genießen. Und wenn dazu Matjes und Bratkartof­feln oder ein Altmühltal­er Lamm serviert werden – herrlich.

Die neun großen Gastzimmer sind mit ihren mit Trinkerwei­sheiten beschriebe­nen Deckenbalk­en („Alte Thaler, junge Weiber sind die besten Zeitvertre­iber“) samt lustiger Schreibfeh­ler eine Schau – und die Frühstücks­eier für die Hausgäste kommen von den hauseigene­n Hühnern. Der Güldene Ritter hat eine reiche Geschichte. Einst eine Späherburg für die Herren von Pappenheim, dann Gaststätte. Schon vor 550 Jahren sind die ersten Gäste in das Wirtshaus mit Brauerei eingekehrt. Und die Geschichte kann weiter fortgesetz­t werden. *

 ??  ?? Güldener Ritter, Burggasse 1, 91757 Treucht lingen, Tel. 09142/ 204890, www.zum guelde nen ritter.de, in fo@Zum Gülde nen Ritter.de, DZ ab 98 ¤
Güldener Ritter, Burggasse 1, 91757 Treucht lingen, Tel. 09142/ 204890, www.zum guelde nen ritter.de, in fo@Zum Gülde nen Ritter.de, DZ ab 98 ¤

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