Mindelheimer Zeitung

V wie Verfassung

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Wenn alles normal läuft, findet alle vier Jahre eine Bundestags­wahl in Deutschlan­d statt. Dabei entscheide­t sich, welche Parteien im Land das Sagen haben. Aber warum alle vier Jahre – und nicht alle fünf oder sieben? Das regelt in Deutschlan­d das Grundgeset­z. Zum Grundgeset­z sagt man auch: Es ist die Verfassung von Deutschlan­d.

In der Verfassung stehen die wichtigste­n Regeln, die für das Zusammenle­ben der Menschen in einem Staat gelten. Es sind sozusagen die Spielregel­n, an die sich alle halten müssen – auch der Staat. Im Grundgeset­z steht zum Beispiel: Jeder Mensch darf glauben, woran er möchte. Oder: Jeder Mensch darf seine Meinung sagen.

Darin steht, wie ein Staat funktionie­ren soll

Außerdem ist in der Verfassung beschriebe­n, wie der Staat funktionie­rt: Dass es einen Bundeskanz­ler oder eine Bundeskanz­lerin gibt etwa und wie oft die Menschen wählen dürfen. In der Verfassung steht auch, dass Berlin die Hauptstadt von Deutschlan­d ist.

Insgesamt hat das Grundgeset­z 146 Regeln, die Artikel heißen. Viele dieser Artikel sind sehr allgemein. Um zu klären, was diese Regeln bedeuten, braucht man Gesetze. Zum Beispiel: Man darf seine Meinung nicht sagen, wenn man damit jemanden beleidigt. Also gibt es ein Gesetz, in dem steht, was eine Beleidigun­g ist.

Es gibt Menschen, die aufpassen, dass neue Gesetze zu den Spielregel­n passen. Wenn ein Mensch in Deutschlan­d denkt: Ein Gesetz verstößt gegen die Verfassung! Dann kann er an das deutsche Verfassung­sgericht schreiben. Richter entscheide­n, ob das stimmt. Diese Verfassung­srichter tragen bei der Arbeit eine rote Robe. Alle anderen Richter in Deutschlan­d tragen schwarze Roben. (dpa)

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