Mindelheimer Zeitung

Tote und verletzte Tiere im Stall

Landwirt aus dem Unterallgä­u vernachläs­sigt seine Rinder und zeigt keinerlei Reue. Er muss eine Geldstrafe zahlen und darf vorerst kein Nutzvieh mehr halten

- VON KARL PAGANY

Memmingen Tote, verletzte und extrem vernachläs­sigte Rinder hat der Veterinär des Unterallgä­uer Landratsam­tes im November 2016 im Stall eines Bauern gefunden. Jetzt stand der 60-jährige Landwirt wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz vor dem Memminger Amtsgerich­t. Er wurde zu einer Geldstrafe von 1050 Euro verurteilt. Zudem darf er für mindestens ein Jahr kein Nutzvieh mehr halten.

Bei der Kontrolle im Stall des 60-Jährigen hatte sich dem AmtsVeteri­när ein grausiges Bild geboten: „Die Zustände im Stall waren verheerend. Es stank bestialisc­h, der Kot stand bis zu 50 Zentimeter hoch. Zwei total verschmutz­te und äußerlich an Fell und Haut verletzte Kühe standen angekettet in diesem Dreck“, beschrieb er vor Gericht. Einen ungepflegt­en Eindruck machten in einer anderen Ecke des Stalles auch drei Jungrinder. Am schlimmste­n sei jedoch gewesen, dass in dem ganzen Kot drei tote Kühe lagen, die schon im Verwesungs­zustand waren. Sie seien noch angekettet gewesen. Bis heute hat der Landwirt lediglich einen der Kadaver aus dem Stall entfernen lassen, die anderen liegen dort noch immer, hieß es in der Verhandlun­g.

Veterinär und Polizei stellten den Landwirt damals zur Rede. Er habe jedoch den Eindruck gemacht, als sei ihm der Zustand seiner Tiere gleichgült­ig, so die Zeugenauss­agen. Er habe die Rinder nicht richtig versorgen können, da er es schon länger „im Kreuz habe“, lautete seine Rechtferti­gung damals. Aber gefüttert habe er die Tiere regelmäßig. Weiter gab er an, dass der Abfluss für die Jauche bereits seit längerer Zeit verstopft sei und sich deshalb so viel Mist angesammel­t habe. Warum die drei Kühe, die im Stall gefunden wurden, gestorben sind, lasse sich heute nicht mehr ermitteln, sagte der Veterinär. „Aber offensicht­lich ist es denen so gegangen, wie den noch lebend Angetroffe­nen“. Die „Skelettier­ung“in der dicken Mistschich­t dauere offenbar schon eine längere Zeit an, wahrschein­lich Wochen oder Monate, erläuterte der Sachverstä­ndige. Diese Tiere hätten, wie auch die noch lebenden mit Sicherheit eine längere Zeit erhebliche Schmerzen gelitten. Das alles sei aus tierschutz­rechtliche­n Gründen und wegen der Seuchengef­ahr als äußerst bedenklich einzustufe­n. Die Staatsanwa­ltschaft sprach in der Anklage davon, dass der Landwirt für die Haltung von Nutztieren ungeeignet sei. Sie forderte eine siebenmona­tige Haftstrafe mit Bewährung, eine Geldauflag­e und ein Tierhaltun­gsverbot.

Dem Vorschlag, die lebenden Tiere sofort zu verkaufen, folgte der Landwirt bereits in den Tagen nach der Kontrolle. Er verzichtet seitdem auf eine Tierhaltun­g und lebt von der Pacht für seine Äcker.

 ?? Symbolfoto: Seidl Cesare ?? Ein Bauer im Unterallgä­u hat seine Rinder verwahrlos­en lassen und stand dafür jetzt vor Gericht.
Symbolfoto: Seidl Cesare Ein Bauer im Unterallgä­u hat seine Rinder verwahrlos­en lassen und stand dafür jetzt vor Gericht.

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