Tote und verletzte Tiere im Stall
Landwirt aus dem Unterallgäu vernachlässigt seine Rinder und zeigt keinerlei Reue. Er muss eine Geldstrafe zahlen und darf vorerst kein Nutzvieh mehr halten
Memmingen Tote, verletzte und extrem vernachlässigte Rinder hat der Veterinär des Unterallgäuer Landratsamtes im November 2016 im Stall eines Bauern gefunden. Jetzt stand der 60-jährige Landwirt wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Memminger Amtsgericht. Er wurde zu einer Geldstrafe von 1050 Euro verurteilt. Zudem darf er für mindestens ein Jahr kein Nutzvieh mehr halten.
Bei der Kontrolle im Stall des 60-Jährigen hatte sich dem AmtsVeterinär ein grausiges Bild geboten: „Die Zustände im Stall waren verheerend. Es stank bestialisch, der Kot stand bis zu 50 Zentimeter hoch. Zwei total verschmutzte und äußerlich an Fell und Haut verletzte Kühe standen angekettet in diesem Dreck“, beschrieb er vor Gericht. Einen ungepflegten Eindruck machten in einer anderen Ecke des Stalles auch drei Jungrinder. Am schlimmsten sei jedoch gewesen, dass in dem ganzen Kot drei tote Kühe lagen, die schon im Verwesungszustand waren. Sie seien noch angekettet gewesen. Bis heute hat der Landwirt lediglich einen der Kadaver aus dem Stall entfernen lassen, die anderen liegen dort noch immer, hieß es in der Verhandlung.
Veterinär und Polizei stellten den Landwirt damals zur Rede. Er habe jedoch den Eindruck gemacht, als sei ihm der Zustand seiner Tiere gleichgültig, so die Zeugenaussagen. Er habe die Rinder nicht richtig versorgen können, da er es schon länger „im Kreuz habe“, lautete seine Rechtfertigung damals. Aber gefüttert habe er die Tiere regelmäßig. Weiter gab er an, dass der Abfluss für die Jauche bereits seit längerer Zeit verstopft sei und sich deshalb so viel Mist angesammelt habe. Warum die drei Kühe, die im Stall gefunden wurden, gestorben sind, lasse sich heute nicht mehr ermitteln, sagte der Veterinär. „Aber offensichtlich ist es denen so gegangen, wie den noch lebend Angetroffenen“. Die „Skelettierung“in der dicken Mistschicht dauere offenbar schon eine längere Zeit an, wahrscheinlich Wochen oder Monate, erläuterte der Sachverständige. Diese Tiere hätten, wie auch die noch lebenden mit Sicherheit eine längere Zeit erhebliche Schmerzen gelitten. Das alles sei aus tierschutzrechtlichen Gründen und wegen der Seuchengefahr als äußerst bedenklich einzustufen. Die Staatsanwaltschaft sprach in der Anklage davon, dass der Landwirt für die Haltung von Nutztieren ungeeignet sei. Sie forderte eine siebenmonatige Haftstrafe mit Bewährung, eine Geldauflage und ein Tierhaltungsverbot.
Dem Vorschlag, die lebenden Tiere sofort zu verkaufen, folgte der Landwirt bereits in den Tagen nach der Kontrolle. Er verzichtet seitdem auf eine Tierhaltung und lebt von der Pacht für seine Äcker.