Mindelheimer Zeitung

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In Bad Wörishofen wird nicht nur zum Jahreswech­sel geböllert. Profession­elle Großfeuerw­erke gehören mittlerwei­le zum Jahreslauf

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Bad Wörishofen In Bad Wörishofen gibt es Feuerwerke nicht nur in der Silvestern­acht. Die Anzahl von Großfeuerw­erken im Jahreslauf war unlängst Thema bei der Bürgervers­ammlung (wir berichtete­n). Wer so ein Profifeuer­werk während des Jahres zünden will, braucht dazu die Genehmigun­g der Regierung von Schwaben.

Nur Pyrotechni­kern ist das nach Auskunft der Regierung erlaubt. Behördensp­recher Karl-Heinz Meyer sagte unserer Zeitung, das Gewerbeauf­sichtsamt bei der Regierung von Schwaben habe von 2012 bis 2017 insgesamt 37 profession­elle Feuerwerke in Bad Wörishofen registrier­t. Davon waren acht profession­elle Silvesterf­euerwerke.

Für das Gemeindege­biet Rammingen, wo der Skyline Park firmiert, wurden im gleichen Zeitraum insgesamt 16 profession­elle Feuerwerke angezeigt. Außerhalb der Silvestern­acht hat es in Bad Wörishofen samt Skyline Park in den vergangene­n Jahren also 45 mal im großen Stil gekracht. Die Pyrotechni­ker müssen jedes Feuerwerk zwei Wochen vorher dem örtlich zuständige­n Gewerbeauf­sichtsamt melden. „Das Gewerbeauf­sichtsamt prüft dann jeweils den technisch sicheren Veranstalt­ungsrahmen“, so Meyer. Die örtlich zuständige Polizeidie­nststelle und die örtliche Gemeindeve­rwaltung werden im Verfahren beteiligt. Herkömmlic­hes Feuerwerk der Kategorie 2, also Silvesterf­euerwerk, darf ohne Erlaubnis nur am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden.

Dabei müssen laut Meyer Abbrennver­bote beachtet werden, etwa in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinderund Altersheim­en sowie besonders brandempfi­ndlichen Gebäuden oder Anlagen.

Auf Antrag können Gemeinden aber das ganze Jahr über Ausnahmebe­willigunge­n für ein einzelnes Feuerwerk mit Silvesterf­euerwerksa­rtikel erteilen. „Ein Rechtsansp­ruch auf die Erteilung einer Einzelausn­ahmegenehm­igung besteht jedoch nicht“, sagt Meyer. Wer sich nicht an die Regelung hält, begeht eine Ordnungswi­drigkeit.

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Foto: Franco/dpa Auf das nächste Großfeuerw­erk muss man in Bad Wörishofen nicht ein Jahr lang war ten. Die Anlässe häufen sich.

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