Gericht schreitet ein, damit Tiere nicht mehr leiden müssen
73-Jährige hält mehr als 50 Pferde, viele Hunde und Katzen. Was den Ausschlag dafür gab, dass ihr jetzt Gefängnis droht
Kaufbeuren Weil sie im vergangenen Jahr einen kranken Hund nicht ausreichend versorgt haben soll und das Tier dadurch leiden musste, hätte sich eine 73-jährige Halterin eigentlich vor dem Kaufbeurer Amtsgericht verantworten müssen.
Der Hund war damals in einer so schlechten Verfassung gewesen, dass er letztlich eingeschläfert werden musste. Nachdem seine Besitzerin jetzt trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Verhandlungstermin erschienen war, erließ die Richterin auf Antrag der Staatsanwältin einen Strafbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, der auf neun Monate zur Bewährung und eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro lautete. Gegen diese Entscheidung kann die Angeklagte Rechtsmittel einlegen. Dass jetzt eine Freiheitsstrafe verhängt wurde, lag an den teilweise auch einschlägigen Vorstrafen der Frau. Der Strafbefehl enthält auch ein dreijähriges Tierhalteverbot, das vor allem dem Schutz der acht Hunde dienen soll, die noch immer auf dem Anwesen leben.
Vom Verbot ausgenommen sind die drei Katzen der Angeklagten. Von ihren 56 Pferden, für die es im Stall viel zu wenig Platz gibt, darf sie nur 20 behalten. Dies entspricht der Anzahl der vorhandenen Boxen. Die anderen Tiere muss die Frau verkaufen oder abgeben. Auslöser der Ermittlungen war seinerzeit eine Tierschutz-Anzeige beim Veterinäramt.
Wie eine Vertreterin der Behörde auf Anfrage unserer Zeitung erklärte, sei es darin um den Zustand der Hunde gegangen. Dass die Ermittlungen dann auch auf die Pferdehaltung ausgedehnt wurden, habe nicht an einer Vernachlässigung der Tiere gelegen, sondern an den Platzverhältnissen im Stall.