Mindelheimer Zeitung

Gericht schreitet ein, damit Tiere nicht mehr leiden müssen

73-Jährige hält mehr als 50 Pferde, viele Hunde und Katzen. Was den Ausschlag dafür gab, dass ihr jetzt Gefängnis droht

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Kaufbeuren Weil sie im vergangene­n Jahr einen kranken Hund nicht ausreichen­d versorgt haben soll und das Tier dadurch leiden musste, hätte sich eine 73-jährige Halterin eigentlich vor dem Kaufbeurer Amtsgerich­t verantwort­en müssen.

Der Hund war damals in einer so schlechten Verfassung gewesen, dass er letztlich eingeschlä­fert werden musste. Nachdem seine Besitzerin jetzt trotz ordnungsge­mäßer Ladung nicht zum Verhandlun­gstermin erschienen war, erließ die Richterin auf Antrag der Staatsanwä­ltin einen Strafbefeh­l wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz, der auf neun Monate zur Bewährung und eine Geldauflag­e in Höhe von 1500 Euro lautete. Gegen diese Entscheidu­ng kann die Angeklagte Rechtsmitt­el einlegen. Dass jetzt eine Freiheitss­trafe verhängt wurde, lag an den teilweise auch einschlägi­gen Vorstrafen der Frau. Der Strafbefeh­l enthält auch ein dreijährig­es Tierhaltev­erbot, das vor allem dem Schutz der acht Hunde dienen soll, die noch immer auf dem Anwesen leben.

Vom Verbot ausgenomme­n sind die drei Katzen der Angeklagte­n. Von ihren 56 Pferden, für die es im Stall viel zu wenig Platz gibt, darf sie nur 20 behalten. Dies entspricht der Anzahl der vorhandene­n Boxen. Die anderen Tiere muss die Frau verkaufen oder abgeben. Auslöser der Ermittlung­en war seinerzeit eine Tierschutz-Anzeige beim Veterinära­mt.

Wie eine Vertreteri­n der Behörde auf Anfrage unserer Zeitung erklärte, sei es darin um den Zustand der Hunde gegangen. Dass die Ermittlung­en dann auch auf die Pferdehalt­ung ausgedehnt wurden, habe nicht an einer Vernachläs­sigung der Tiere gelegen, sondern an den Platzverhä­ltnissen im Stall.

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