Schon Grundschüler machen den Führerschein
Warum es die Prüfung für Grundschüler überhaupt gibt, was es mit der doppelten Umschaupflicht auf sich hat und warum Erstklässler noch nicht allein zur Schule radeln sollten
Bad Wörishofen Wer mit 17 Jahren seinen ersten Führerschein macht, ist eigentlich schon spät dran. Die bis zu 350 Prüflinge, mit denen es Polizeioberkommissar Andreas Drews in diesen Tagen zu tun hat, sind jedenfalls sieben bis acht Jahre jünger. Sie besuchen die vierte Klasse und müssen sich natürlich nicht auf dem Fahrersitz eines Autos, sondern dem Sattel eines Fahrrads bewähren. Dabei geht es allerdings weniger um den Schein als solchen, der ohnehin nicht rechtlich verpflichtend ist – was alle beruhigen dürfte, die seinerzeit die Prüfung nicht bestanden haben und seither fürchten, als Schwarzfahrer mit dem Rad unterwegs zu sein. Vielmehr sollen die Kinder in Theorie und Praxis für den Verkehr fit gemacht werden.
Die Idee dazu entstand bereits vor mehr als 40 Jahren: Nach einer Reihe schwerster Unfälle mit Kindern auf dem Weg von oder zur Schule wurde die Verkehrerziehung laut Drews nach und nach ausgebaut und im Schuljahr 1973/1974 der Fahrradführerschein für Grundschüler in Bayern verpflichtend eingeführt. Seither sei die Zahl der Schüler, die bei Unfällen verletzt oder gar getötet wurden, deutlich gesunken. „Es bringt auf jeden Fall was und mir wär’s himmelangst, wenn die Verkehrserziehung nicht in dieser Form weitergeführt würde“, sagt Drews.
Schon in der zweiten und dritten Klasse steht das richtige Verhalten im Straßenverkehr auf dem Stundenplan, in der vierten Klasse bereiten sich die Kinder dann auf den Fahrradführerschein vor. Sie ler- nen, was an ein Fahrrad gehört, damit es verkehrssicher ist, und worauf sie achten müssen, wenn sie damit unterwegs sind.
So üben sie zum Beispiel, wie sie sicher am Fahrbahnrand an- oder aus einem Grundstück herausfahren, wie sie auf ein Hindernis auf der Fahrbahn reagieren und worauf es in einer Einbahnstraße oder einem ver- kehrsberuhigten Bereich ankommt. Weitere Themen sind die Vorfahrtsregeln und auch der sogenannte tote Winkel, in dem Auto- und Lastwagenfahrer einen Radfahrer im Außenspiegel nicht sehen können.
Besonderen Wert legt Drews außerdem auf die doppelte Umschaupflicht beim Linksabbiegen: Die Kinder – und natürlich auch jeder erwachsene Radler – sollen nach hinten gucken, bevor sie sich einordnen und noch einmal, bevor sie abbiegen. „Macht der Fahrradfahrer das nicht und übersieht wen, hat er keine Chance mehr. Das ist eine der gefährlichsten Sachen“, warnt der Polizist.
Auch wenn die Kinder diese und die anderen Regeln in der praktischen Prüfung beherzigen, heißt das laut Drews nicht, dass sie danach absolut sicher unterwegs sind. Das sollte auch Autofahrern bewusst sein. Eltern rät Drews, ihre Kinder frühestens nach der bestandenen Fahrradprüfung allein zur Schule fahren zu lassen. Für Erstklässler sei das definitiv zu früh. „Die sind mit unserem Verkehr überfordert.“Selbst manche der Viertklässler seien eigentlich noch zu jung, um „alles auf die Reihe zu kriegen“. Deshalb gibt es nach der Prüfung auf dem Verkehrsübungsplatz auch noch Übungen im echten Verkehr.
„Die größte Herausforderung kommt aber ja erst noch“, sagt Drews mit Blick auf die Pubertät. Ginge es nach ihm, sollte die Verkehrserziehung gerade dann fortgeführt werden, wenn der eine oder andere unter dem Einfluss der Hormone zur Selbstüberschätzung neigt oder besonders cool sein will. Im besten Fall könnten die Jugendlichen wenig später beim ersten „richtigen“Führerschein auf die dabei gewonnenen Kenntnisse zurückgreifen.
Während jedoch bei der praktischen Führerscheinprüfung fürs Auto im vergangenen Jahr in Bayern 24,8 Prozent der Fahrschüler durchgefallen sind, ist die Erfolgsquote bei Drews deutlich höher: Weit über 90 Prozent der Kinder halten nach der Ausbildung den grün-weißen „Ausweis über bestandene Radfahrprüfung“in Händen. Außerdem gibt es einen Aufkleber fürs Fahrrad, einen Wimpel und für alle, die wie Drews seinerzeit die Prüfung ohne Fehler schaffen, einen Ehrenwimpel der Landesverkehrswacht.
Aber Obacht: Benimmt sich ein junger Radler nach bestandener Prüfung massiv daneben, kann ihm Drews den Führerschein nach Absprache mit der Schule auch wieder abnehmen. Vorgekommen ist das bislang aber noch nie.