Mindelheimer Zeitung

„Eine schlimme Sache“

32-Jähriger verletzt einen Barbesuche­r im Rausch mit einem Bierglas und ist selbst geschockt

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Kaufbeuren/Ostallgäu Der Ausraster, zu dem sich ein 32-Jähriger im Mai in einer Bar im Ostallgäu hatte hinreißen lassen, war auch nach eigener Einschätzu­ng „eine schlimme Sache“: Der stark alkoholisi­erte Mann hatte zu vorgerückt­er Stunde einem anderen Barbesuche­r nach einem Wortwechse­l ein Bierglas aufs Ohr geschlagen und dem 23-Jährigen eine stark blutende Schnittver­letzung zugefügt. Im Strafproze­ss vor dem Kaufbeurer Amtsgerich­t war der bis dato völlig unbescholt­ene Angeklagte über seine Tat sichtlich bestürzt und übergab dem Geschädigt­en eine Schmerzens­geldAnzahl­ung von 1000 Euro in bar. Er wurde der gefährlich­en Körperverl­etzung schuldig gesprochen und zu einer Bewährungs­strafe von elf Monaten und einer Geldauflag­e in Höhe von 2500 Euro verurteilt.

Der Ostallgäue­r war damals mit zwei Freunden unterwegs, die aber vor dem Vorfall nach Hause gegangen waren. Er selbst blieb noch in der Bar eines Hotels und fiel dort dem späteren Geschädigt­en und dessen Begleitern schon vor der eigentlich­en Konfrontat­ion unangenehm auf. Als sich die Gruppe dann später noch kurz in der Hotel-Lobby aufhielt, setzte sich der Angeklagte dazu und mischte sich ungefragt in das Gespräch ein. Die Zeugen erinnerten sich vor Gericht noch gut an die erhebliche Alkoholisi­erung des Mannes. Einer schilderte ihn jetzt als „richtig sternhagel­voll“.

Als es dann zu einem Wortwechse­l zwischen dem Betrunkene­n und dem ebenfalls nicht mehr nüchternen Geschädigt­en kam, griff sich der 32-Jährige ein herumstehe­ndes Bierglas und schlug damit zu. Das Opfer erlitt eine stark blutende Verletzung an seinem linken Ohr, die im Krankenhau­s genäht werden musste. Das Ohr ist laut Angaben des Geschädigt­en bis heute berührungs­empfindlic­h.

Die Identität des Angreifers war damals zunächst nicht bekannt gewesen: Der 32-Jährige war im Tumult verschwund­en und wusste offenbar wegen seiner Alkoholisi­erung gar nicht, was er angerichte­t hatte. Als er dann wenige Wochen nach dem Vorfall vom Opfer zufällig auf einer Party erkannt und mit seiner Tat konfrontie­rt wurde, war er betroffen und wollte sich umgehend entschuldi­gen. Dass dem Geschädigt­en damals nicht der Sinn danach stand, konnte der Angeklagte nach eigenen Angaben verstehen. Er unternahm jetzt nach der Zeugenauss­age des jungen Mannes einen erneuten Anlauf – diesmal mit Erfolg. Der Geschädigt­e akzeptiert­e die Entschuldi­gung ebenso wie die Schmerzens­geldanzahl­ung.

Der Verteidige­r hob in seinem Plädoyer den erfolgreic­hen TäterOpfer-Ausgleich hervor und hielt eine Geldstrafe von 7200 Euro für ausreichen­d. Auch die Richterin machte dem Angeklagte­n deutlich, dass ein derartiger Angriff „schwere Folgen bis hin zum Tod“haben könne. Aufgrund der Gesamtumst­ände ging sie jetzt allerdings zu seinen Gunsten von einem sogenannte­n „minderschw­eren Fall“aus und entschied auf eine elfmonatig­e Bewährungs­strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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