„Eine schlimme Sache“
32-Jähriger verletzt einen Barbesucher im Rausch mit einem Bierglas und ist selbst geschockt
Kaufbeuren/Ostallgäu Der Ausraster, zu dem sich ein 32-Jähriger im Mai in einer Bar im Ostallgäu hatte hinreißen lassen, war auch nach eigener Einschätzung „eine schlimme Sache“: Der stark alkoholisierte Mann hatte zu vorgerückter Stunde einem anderen Barbesucher nach einem Wortwechsel ein Bierglas aufs Ohr geschlagen und dem 23-Jährigen eine stark blutende Schnittverletzung zugefügt. Im Strafprozess vor dem Kaufbeurer Amtsgericht war der bis dato völlig unbescholtene Angeklagte über seine Tat sichtlich bestürzt und übergab dem Geschädigten eine SchmerzensgeldAnzahlung von 1000 Euro in bar. Er wurde der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten und einer Geldauflage in Höhe von 2500 Euro verurteilt.
Der Ostallgäuer war damals mit zwei Freunden unterwegs, die aber vor dem Vorfall nach Hause gegangen waren. Er selbst blieb noch in der Bar eines Hotels und fiel dort dem späteren Geschädigten und dessen Begleitern schon vor der eigentlichen Konfrontation unangenehm auf. Als sich die Gruppe dann später noch kurz in der Hotel-Lobby aufhielt, setzte sich der Angeklagte dazu und mischte sich ungefragt in das Gespräch ein. Die Zeugen erinnerten sich vor Gericht noch gut an die erhebliche Alkoholisierung des Mannes. Einer schilderte ihn jetzt als „richtig sternhagelvoll“.
Als es dann zu einem Wortwechsel zwischen dem Betrunkenen und dem ebenfalls nicht mehr nüchternen Geschädigten kam, griff sich der 32-Jährige ein herumstehendes Bierglas und schlug damit zu. Das Opfer erlitt eine stark blutende Verletzung an seinem linken Ohr, die im Krankenhaus genäht werden musste. Das Ohr ist laut Angaben des Geschädigten bis heute berührungsempfindlich.
Die Identität des Angreifers war damals zunächst nicht bekannt gewesen: Der 32-Jährige war im Tumult verschwunden und wusste offenbar wegen seiner Alkoholisierung gar nicht, was er angerichtet hatte. Als er dann wenige Wochen nach dem Vorfall vom Opfer zufällig auf einer Party erkannt und mit seiner Tat konfrontiert wurde, war er betroffen und wollte sich umgehend entschuldigen. Dass dem Geschädigten damals nicht der Sinn danach stand, konnte der Angeklagte nach eigenen Angaben verstehen. Er unternahm jetzt nach der Zeugenaussage des jungen Mannes einen erneuten Anlauf – diesmal mit Erfolg. Der Geschädigte akzeptierte die Entschuldigung ebenso wie die Schmerzensgeldanzahlung.
Der Verteidiger hob in seinem Plädoyer den erfolgreichen TäterOpfer-Ausgleich hervor und hielt eine Geldstrafe von 7200 Euro für ausreichend. Auch die Richterin machte dem Angeklagten deutlich, dass ein derartiger Angriff „schwere Folgen bis hin zum Tod“haben könne. Aufgrund der Gesamtumstände ging sie jetzt allerdings zu seinen Gunsten von einem sogenannten „minderschweren Fall“aus und entschied auf eine elfmonatige Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.