„Gewissermaßen gerecht“
Bei den Kosten für Straßenbau suchen die Räte nach einer Lösung, die keinem so richtig weh tut – außer der Gemeindekasse
Türkheim Welche Straßen sollen in Türkheim in welcher Reihenfolge ausgebaut werden? Für die Anlieger hat diese Prioritätenliste möglicherweise teure Folgen, denn sie müssen sich durch sogenannte Erschließungsbeiträge an den Kosten für den Ausbau beteiligen.
Klar, dass sich da keiner nach vorne drängt und auch klar, dass die Gemeinderäte alles daran setzen wollten, um mögliche Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Also hat die Verwaltung einen fast „salomonischen“Vorschlag gemacht: Statt mit 90 Prozent der Kosten sollen die Anlieger der betroffenen Straßen dann „nur“noch mit 80 Prozent zur Kasse gebeten werden – der Rest soll dann aus der Gemeindekasse bezahlt werden. Dabei geht es um stattliche Beträge: rund 40 000 Euro macht die Differenz zwischen 90 und 80 Prozent Kostenbeteiligung in der Straße Brandlfeld aus, rund 25 000 Euro im Höllweberweg. Diese beiden Straßen stehen auf der jetzt beschlossenen Prioritätenliste ganz oben – und mehr werde die Verwaltung des Marktes Türkheim in den nächten Jahren bis 2021 sowieso nicht mehr schaffen, beruhigte Marktbaumeister Christian Schinnagel auf Nachfrage.
Dieses „Schlupfloch“wird dann „Billigkeitserlass“genannt und wurde vom Gesetzgeber ermöglicht, der durch eine Änderung der Rechtslage freilich erst dafür gesorgt hat, dass – wie mehrfach berichtet – alle Gemeinden in Bayern bis 2021 die Kosten für die Anlieger bei Straßenbaumaßnamen möglichst gerecht reglementieren. Und mit diesem Billigkeitserlass wollen die Marktgemeinderäte dafür sorgen, dass es „gewissermaßen gerecht“zugeht, wenn Kosten für den Straßenausbau kassiert werden müssen, wie es CSU-Fraktionschefin Annemarie Huber formulierte.
„Für mich ist das nicht gerecht“, betonte Gudrun Kissinger-Schneider (Grüne) und erinnerte daran, dass in Neubaugebieten nach wie vor 90 Prozent der Erschließungskosten kassiert werden. Und auch Otto Rinninger (Freie Wähler) fragte kritisch nach: „Können wir es uns wirklich leisten, diese zehn Prozent zu verschenken?“Kämmerer ClausDieter Hiemer warnte davor, allzu leichtfertig mit dem Geld der Gemeinde umzugehen: „Die Finanzen sind zwar nicht schlecht, aber auch nicht hervorragend.“Am Ende war sich die Mehrheit am Ratstisch aber einig, dass es zunächst vor allem darum gehe, drohende Ungerechtigkeiten abzufedern. Hintergrund: Zuletzt hatte die Gemeinde etwa beim Ausbau der Badstraße ihren Anteil auch auf 4 0 Prozent der Gesamtkosten aufgestockt.
Die Straße „Brandlfeld“landete auf der Prioritätenliste deshalb ganz oben, weil die endgültige Herstellung der Straße bereits beschlossen sei und dafür bereits 350 000 Euro im Haushalt bereitgestellt wurde, erklärte Bürgermeister Christian Kähler. Auch ihm war – wie den anderen Gemeinderäten auch – das Unwohlsein anzumerken. Schließlich ging es um eine Entscheidung, die einer „Quadratur des Kreises“ gleichkomme, wie es ein Gemeinderat schon im Vorfeld der Sitzung formuliert hatte: „Egal wie wir entscheiden, ist es gleichzeitig richtig und/oder falsch“. Denn am Ende sollten nicht alle Türkheimer Steuerzahler dafür bezahlen müssen, wenn Einzelne – in diesem Fall die Anlieger der betroffenen Straße – bevorzugt werden. In einer ersten Schätzung wurden die Gesamtkosten für den Ausbau „Brandlfeld“mit rund 400 000 Euro beziffert, beim Höllweberweg geht das Bauamt von rund 250 000 Euro aus. Von diesen Kosten werden dann die Anteile der Anlieger kassiert. Wie viel genau auf jeden Anlieger zukommen wird, könne aber erst beziffert werden, wenn die tatsächlichen Kosten fest stehen. Und darüber sollen die Betroffenen dann – wie üblich – in einer Anliegerversammlung informiert werden, wenn es soweit ist.
Um künftig gar nicht mehr in diese Zwickmühle zu kommen, will der Gemeinderat schleunigst für die Zukunft noch eine sogenannte „Straßenausbaubeitragssatzung“erlassen. Dabei wird unterschieden zwischen reinen Anliegerstraßen und Haupterschließungsstraßen, die nicht nur von Anliegern befahren werden. Dazu kommen dann noch sogenannte Hauptverkehrsstraßen – also reine Durchgangsstraßen wie etwa Maximilian-Philipp-Straße.
Folgt der Türkheimer Gemeinderat dann künftig dieser Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages, dann würde bei allen Anliegerstraßen der gemeindliche Anteil 20 Prozent betragen.