Kein objektiver Grund zur Klage
Zu den Berichten und Leserbriefen zum Thema Fluglärm:
„Zum Leserbriefwechsel hierzu eine Ergänzung: geflogen wird vom Flugplatz Bad Wörishofen aus wohl in genehmigtem Umfang, vor allem bei sichtigem Wetter. Ob das störend ist, ist – wie bei Lärmproblemen in der Regel immer – ein subjektives Empfinden. Der Lärmpegel-Fußabdruck am und in der Umgebung des Flugplatzes zur Bestimmung des durch Lärm beeinflussten Umfeldes wird ermittelt aus den Lärmpegeln bei Start, Landung, Überflug in Bodennähe und in festgelegtem Abstand neben der Start-/Landebahn. Und das für jeden Flugzeugtyp (je größer das Flugzeug, um so – relativ – leiser ist es, z.B. A380. Daraus werden u.a. die Landegebühren festgelegt).
Einen typischen Lärmfußabdruck kann man für die großen Flughäfen im Netz finden. Für den Flugplatz BW, der durch Flugzeuggröße/Abfluggewicht begrenzt sein dürfte, gibt es das nicht, braucht’s auch nicht. Nun zur Situation ( wir wohnen ca. 500 m neben der Piste in BW, war uns bewusst, als wir hierherzogen): subjektiv laut ist die im Sommer hier stationierte Antonov, die hört man noch, wenn sie über dem Ammersee ist. Dieses Flugzeug ist kaum mehr als ein dutzend Mal im Einsatz (Flugplan im Internet). Dieses Flugzeug ist mehr Attraktion als Anlass zur Beschwerde.
Laut sind die Kunstflieger, fliegen aber wenig und sind schnell auf Höhe und weg. Bei den – bei schönem Wetter zahlreichen – Fallschirmspringerflügen ist es vorteilhaft, dass hierfür wegen Zuladung und Steigleistung Turboprops eingesetzt werden, deren hochfrequentes Kompressorpfeifen auf Flugplatznähe begrenzt bleibt. Alle anderen, z.B. Motorsegler oder der Lehrbetrieb fallen lärmmäßig nicht auf. Fazit: solange der Flugplatz BW nach geltenden Regeln betrieben wird, ist alles im Bereich der Zumutbarkeit und es gibt keinen objektiven Grund zur Klage.
Deutlich unangenehmer als der Flugplatzlärm ist dagegen der – Wetter- und Jahreszeit unabhängige – Verkehrslärm auch in BW, der insbesondere durch Nicht-Beachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung besonders in 30er-Zonen entsteht. Der Flugbetrieb ist regelkonform, der Straßenverkehr überwiegend nicht.“
Helmut A. Geidel, Bad Wörishofen