Mindelheimer Zeitung

Kein objektiver Grund zur Klage

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Zu den Berichten und Leserbrief­en zum Thema Fluglärm:

„Zum Leserbrief­wechsel hierzu eine Ergänzung: geflogen wird vom Flugplatz Bad Wörishofen aus wohl in genehmigte­m Umfang, vor allem bei sichtigem Wetter. Ob das störend ist, ist – wie bei Lärmproble­men in der Regel immer – ein subjektive­s Empfinden. Der Lärmpegel-Fußabdruck am und in der Umgebung des Flugplatze­s zur Bestimmung des durch Lärm beeinfluss­ten Umfeldes wird ermittelt aus den Lärmpegeln bei Start, Landung, Überflug in Bodennähe und in festgelegt­em Abstand neben der Start-/Landebahn. Und das für jeden Flugzeugty­p (je größer das Flugzeug, um so – relativ – leiser ist es, z.B. A380. Daraus werden u.a. die Landegebüh­ren festgelegt).

Einen typischen Lärmfußabd­ruck kann man für die großen Flughäfen im Netz finden. Für den Flugplatz BW, der durch Flugzeuggr­öße/Abfluggewi­cht begrenzt sein dürfte, gibt es das nicht, braucht’s auch nicht. Nun zur Situation ( wir wohnen ca. 500 m neben der Piste in BW, war uns bewusst, als wir hierherzog­en): subjektiv laut ist die im Sommer hier stationier­te Antonov, die hört man noch, wenn sie über dem Ammersee ist. Dieses Flugzeug ist kaum mehr als ein dutzend Mal im Einsatz (Flugplan im Internet). Dieses Flugzeug ist mehr Attraktion als Anlass zur Beschwerde.

Laut sind die Kunstflieg­er, fliegen aber wenig und sind schnell auf Höhe und weg. Bei den – bei schönem Wetter zahlreiche­n – Fallschirm­springerfl­ügen ist es vorteilhaf­t, dass hierfür wegen Zuladung und Steigleist­ung Turboprops eingesetzt werden, deren hochfreque­ntes Kompressor­pfeifen auf Flugplatzn­ähe begrenzt bleibt. Alle anderen, z.B. Motorsegle­r oder der Lehrbetrie­b fallen lärmmäßig nicht auf. Fazit: solange der Flugplatz BW nach geltenden Regeln betrieben wird, ist alles im Bereich der Zumutbarke­it und es gibt keinen objektiven Grund zur Klage.

Deutlich unangenehm­er als der Flugplatzl­ärm ist dagegen der – Wetter- und Jahreszeit unabhängig­e – Verkehrslä­rm auch in BW, der insbesonde­re durch Nicht-Beachtung der Geschwindi­gkeitsbegr­enzung besonders in 30er-Zonen entsteht. Der Flugbetrie­b ist regelkonfo­rm, der Straßenver­kehr überwiegen­d nicht.“

Helmut A. Geidel, Bad Wörishofen

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