„So etwas endet häufig tödlich“
Ein hochriskantes Überholmanöver zwischen Mindelheim und Pfaffenhausen hat drei Verletzte zur Folge. Nicht nur seine Schuld belastet den Verursacher – auch am Gerichtsurteil hat er schwer zu tragen
Memmingerberg Es ist wohl der Albtraum jedes Verkehrsteilnehmers, den ein damals 22-Jähriger und sein Vater vergangenes Jahr kurz vor Weihnachten erlebten: An einem Freitagabend sind die beiden auf dem Heimweg in den Feierabend und ins Wochenende. Auf der Ortsumgehungsstraße von Pfaffenhausen Richtung Mindelheim kommt ihnen in einer langgezogenen Linkskurve in der winterlichen Finsternis eine Kolonne entgegen, an deren Spitze ein Traktor mit niedriger Geschwindigkeit fährt. Plötzlich schert eines der nachfolgenden Fahrzeuge aus und setzt zum Überholen an, in der Dunkelheit sehen Vater und Sohn nur zwei Scheinwerfer auf sich zurasen. Geistesgegenwärtig reißt der 22-Jährige das Lenkrad im letzten Moment nach links, um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden. Der entgegenkommende Pkw schlägt in den rechten Kotflügel des Autos ein, die beiden Männer werden mit ihrem Fahrzeug in den lin- Straßengraben geschleudert. Während der junge Mann am Steuer mit einer Knieprellung noch vergleichsweise glimpflich davon kommt, zieht sich sein Vater neben Prellungen an Handgelenk und Rippen einen – wie sich später herausstellen wird – recht komplizierten und folgeträchtigen Bruch des Mittelfußknochens zu. Auch der damals 17-jährige Beifahrer des überholenden Fahrzeugs trägt mit zwei gebrochenen Beinen schwerere Verletzungen davon. Im Falle des 23-jährigen Unfallverursachers sind die körperlichen Konsequenzen mit einem leichten Schleudertrauma vergleichsweise gering. Für sein verkehrsgefährdendes Verhalten musste sich der heute 24-jährige Metallverarbeiter jedoch vor dem Memminger Amtsgericht verantworten.
Durch seine herausfordernde Fahrweise habe er sich der Staatsanwältin zufolge als untauglicher Kraftfahrer erwiesen. Man müsse von Glück sprechen, dass keiner der Beteiligten bei der Kollision ums Leben gekommen sei. „Unfälle die- ser Art auf der Landstraße enden häufig tödlich“, stimmte auch Richterin Katharina Erdt zu. Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht betroffen. „Er macht sich schwere Vorwürfe, dass durch sein Handeln mehrere Menschen, darunter auch sein kleiner Bruder, verletzt wurden“, sagte sein Verteidiger, Horst Ohnesorg. Gegenüber der Polizei hatte der Mann noch am Unfallort zu Protokoll gegeben, er habe überholt um früher nach Hause zu kommen. Mehrfach habe sich der 24-Jährige seit dem Vorfall psychisch behandeln lassen, nachts plagten ihn wiederkehrende Albträume. Während der Verhandlung bricht der zweifache Familienvater mehrere Male in Tränen aus.
„Das Ganze ging wahnsinnig schnell“, sagte der 54-jährige Beifahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs, der die Unfallstrecke mehrmals wöchentlich fährt und gut kennt. Nach dem Zusammenprall habe er Panik bekommen, weil er aus eigener Kraft nicht aus dem völlig zerstörten Auto aussteigen konnken te. Auch ein knappes Jahr nach dem Unfall ist der Berufskraftfahrer noch immer krankgeschrieben, im rechten Fuß spürt er ständige Schmerzen. Im Dezember muss er sich aller Voraussicht nach noch einmal operieren lassen, sagte er während seiner Zeugenaussage. Auf die Frage der Richterin, ob sich die Strecke seiner Ansicht nach zum Überholen eigne, schüttelte der 54-Jährige vehement den Kopf: „Man sieht schlichtweg nicht, ob jemand entgegen kommt oder nicht.“
„Jedem Autofahrer unterläuft gelegentlich ein Fehler“, sagte Verteidiger Ohnesorg. Im vorliegenden Fall habe dieser Fehler gravierende Folgen nach sich gezogen. Dennoch handele es sich schlicht um eine falsch eingeschätzte Situation. Auch das bislang reine Zentralregister seines Mandanten sowie den existenziellen Wert der Fahrerlaubnis hob Ohnesorg hervor. Sein Mandant arbeite im Schichtbetrieb. Zwischen seinem Wohnort und Arbeitsplatz gebe es keine öffentlichen Verkehrsmittel. „Sollte er seinen Führerschein verlieren, verliert er zudem seinen Arbeitsplatz und die Familie ihre Lebensgrundlage“, sagte Ohnesorg.
Wer auf seinen Führerschein angewiesen sei, der dürfe schlichtweg nicht derart fahrlässig handeln, sagte Richterin Katharina Erdt in ihrem Urteil. „Am Entzug der Fahrerlaubnis führt kein Weg vorbei.“
Zehn Monate lang darf der 24-Jährige keinen neuen Führerschein beantragen und muss 80 Tagessätze zu je 40 Euro Strafe bezahlen. Damit kam die Richterin der Forderung der Staatsanwaltschaft weitgehend entgegen. Obwohl der Angeklagte die Strecke gut kannte, habe er grob fahrlässig gehandelt und längerfristige gesundheitliche Konsequenzen für einen der Geschädigten sowie hohen Sachschaden verursacht.
Der Beschluss wurde abschließend auf den darauffolgenden Tag verlegt, damit der Verurteilte nach Ende der Verhandlung in Memmingerberg noch mit dem Auto nach Hause fahren durfte.