Gericht lehnt Kraftwerk im Allgäu ab
Naturschutz an der Ostrach hat Vorrang
Augsburg/Bad Hindelang Seit Jahren streiten sich Naturschützer und das Landratsamt Oberallgäu über ein geplantes Wasserkraftwerk an der Ostrach bei Bad Hindelang-Hinterstein. Gestern hat das Augsburger Verwaltungsgericht den Bau für unzulässig erklärt und die Genehmigung des Projekts durch das Oberallgäuer Landratsamt aufgehoben. Die Augsburger Richter verwiesen auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach ein Wasserkraftwerk an der Ramsauer Ache in den Berchtesgadener Alpen ebenfalls nicht zulässig ist. Demnach sei ein übergeordnetes öffentliches Interesse am Bau und Betrieb einer neuen Wasserkraftanlage eher zu verneinen, wenn hierdurch in die Ökologie eines Gewässers erheblich eingegriffen wird.
Das Oberallgäuer Landratsamt hatte das Projekt an der Ostrach genehmigt, obwohl auch die Behörde von einer Verschlechterung des Gewässerzustands ausgeht. Das Interesse am Ausbau der regenerativen Energie sei aber höher zu gewichten. Dagegen hatten der Bund Naturschutz (BN) und der Landesbund für Vogelschutz (LBV) geklagt. In der gestrigen Verhandlung in Augsburg hatten Experten erklärt, dass das Kraftwerk zahlreiche Fische in der Ostrach töten würde. Auch der Vertreter des Wasserwirtschaftsamts äußerte sich mehrfach ablehnend über das Vorhaben und wies auf massive Folgen hin. Das Kraftwerk hätte nach Ansicht der Gegner massiv das Naturdenkmal Eisenbreche beeinträchtigt. Das ist eine tiefe Felsschlucht, durch die die Ostrach fließt. Für das Kraftwerk wäre der Wildfluss auf einer Länge von 90 Metern durch eine fünf Meter hohe Mauer aufgestaut worden. Zudem hätte eine 1,3 Kilometer lange Rohrdruckleitung gebaut werden müssen.
In einer ersten Reaktion nannte der Oberallgäuer Landrat Anton Klotz (CSU) das Urteil eine „Niederlage für den Klimaschutz“. Das Wasserkraftwerk wäre nach seinen Worten „eine Chance gewesen, ein ganzes Tal regenerativ zu versorgen“. Erleichterung herrschte dagegen bei den Naturschützern. „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, dass Wasserkraft nicht automatisch Vorrang gegenüber Naturund Landschaftsschutz genießt“, erklärte Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV.