Gute Nachricht für Lärmgeplagte
Zum Leserbrief „Kein objektiver Grund zur Klage“vom 13. November und dem Artikel „Zum Abheben“:
„Herr Geidel scheint sich mit der Fliegerei auszukennen. Dass der Flugbetrieb regelkonform ist, bezweifelt offensichtlich niemand, schließlich betreibt ein Mitglied des Stadtrates den Flugplatz. Aber liest man die Leserbriefe von Herrn Dr. Polk aufmerksam, erkennt man, dass auf die eigentliche Problematik nicht eingegangen wird. Faktencheck: die Cessna 208 fliegt ein Oval von ca. 6 bis 10 km um den Flugplatz. Weil sich der Schall ungehindert (!) in einem breiten Trichter nach unten ausbreitet – was z.B. bei Schall vom Boden aus und zwischen Gebäuden ganz anders ist sind die Maschinen im Radius von ca. 10 bis 12 km um den Flugplatz gut zu hören.
Wie beschrieben: genau diese Turboprops mit hochfrequenten und nervenden Frequenzen. In diesem Radius von 10 km um Bad Wörishofen leben 64 045 betroffene Menschen (Quelle statistikdaten.bayern.de). Jetzt kommt bei Lärm hinzu: Die Summe macht’s – und die individuelle Belastbarkeit! Seine persönliche Grundbelastung beschreibt Herr G. mit Verkehrslärm, die von anderen ist z.B. der hier thematisierte Fluglärm. Dazu kommt die gestiegene Belastung durch Flieger aus Memmingen, Militärüberflüge, immer lautere landwirtschaftliche Riesenmaschinen etc.
Die zweite Komponente hat mit Stress im Beruf, Burnout etc. zu tun. Lärm macht krank. Und die Vorstufen dazu sind immer: Verlust an Lebensqualität.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wurde vom Gesetzgeber bei Lärm bislang noch nicht ausreichend berücksichtigt. Aber die gute Nachricht für Lärmgeplagte: Die EU-Kommission erhöht den Druck, weil Deutschland bei der Bekämpfung von Verkehrslärm hinterherhinkt.
Auch die Städte müssen das jetzt zeitnah umsetzen. Mit der aktuellen Umgebungslärmrichtlinie des Umweltbundesamtes wird hoffentlich auch bald ein ’Lärmfußabdruck’ für die kleinen Flugplätze definiert, weil: Den braucht es offensichtlich doch!“
Alexander Siebierski Bad Wörishofen
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