Mindelheimer Zeitung

Jeder Häuslebaue­r muss sich an die Vorgaben halten

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Zum Artikel „Große Pläne für die Innen stadt“vom 12. November und den Le serbriefen dazu:

„Die vielen Leserbrief­e zur Vorstellun­g der geplanten Neugestalt­ung des Löwenbräu Areals zeigen, wie sehr die Bevölkerun­g an den Veränderun­gen der Innenstadt Anteil nimmt. Und das mit Recht, denn solche markanten Gebäudeens­emble prägen in einem hohen Maße die (Wohn-) Qualität einer Kurstadt, wie Bad Wörishofen.

Egal ob einem die Architektu­rsprache (Neoklassiz­ismus) des Investors gefällt, oder nicht, muss es doch gestattet sein bei solch einem ’gewaltigen Kasten’ laut Herrn Ibel, einige kritische Fragen zu stellen.

Warum wird eine Voranfrage im Bauausschu­ss überhaupt behandelt, wenn das geforderte 3-D-Modell vom Bauwerber nicht vorgelegt wurde? Die zulässige bebaubare Grundfläch­e wird um 100% überschrit­ten (GRZ geplant 0,62, zul. 0,30). Die zulässige bebaubare Geschossfl­äche wird um 340% überschrit­ten (GFZ geplant 2,38, zul. 0,70).

Baureferen­t Herr Schreiber wies darauf hin, dass der geplante Neubau wesentlich höher werden soll, als die ohnehin schon hohe Löwenbraue­rei. Trotzdem beschließt der Bauausschu­ss eine Änderung des Bebauungsp­lans. Warum wird nicht dem Bauwerber empfohlen, Reduzierun­gen zu seinen maximalen Vorstellun­gen vorzunehme­n?

Jeder ’kleine’ Häuslebaue­r muss sich an die Vorgaben des gültigen Bebauungsp­lans halten und hier beschließt man, trotz massiver Überschrei­tungen, kurzerhand den Bebauungsp­lan zugunsten des Bauwerbers , auf Kosten der Allgemeinh­eit, zu ändern.

Solche unverständ­liche Entscheidu­ngen führen zur allgemeine­n Politikver­drossenhei­t, schon in den Kommunen.“

Albert Bedic

Bad Wörishofen

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