Jeder Häuslebauer muss sich an die Vorgaben halten
Zum Artikel „Große Pläne für die Innen stadt“vom 12. November und den Le serbriefen dazu:
„Die vielen Leserbriefe zur Vorstellung der geplanten Neugestaltung des Löwenbräu Areals zeigen, wie sehr die Bevölkerung an den Veränderungen der Innenstadt Anteil nimmt. Und das mit Recht, denn solche markanten Gebäudeensemble prägen in einem hohen Maße die (Wohn-) Qualität einer Kurstadt, wie Bad Wörishofen.
Egal ob einem die Architektursprache (Neoklassizismus) des Investors gefällt, oder nicht, muss es doch gestattet sein bei solch einem ’gewaltigen Kasten’ laut Herrn Ibel, einige kritische Fragen zu stellen.
Warum wird eine Voranfrage im Bauausschuss überhaupt behandelt, wenn das geforderte 3-D-Modell vom Bauwerber nicht vorgelegt wurde? Die zulässige bebaubare Grundfläche wird um 100% überschritten (GRZ geplant 0,62, zul. 0,30). Die zulässige bebaubare Geschossfläche wird um 340% überschritten (GFZ geplant 2,38, zul. 0,70).
Baureferent Herr Schreiber wies darauf hin, dass der geplante Neubau wesentlich höher werden soll, als die ohnehin schon hohe Löwenbrauerei. Trotzdem beschließt der Bauausschuss eine Änderung des Bebauungsplans. Warum wird nicht dem Bauwerber empfohlen, Reduzierungen zu seinen maximalen Vorstellungen vorzunehmen?
Jeder ’kleine’ Häuslebauer muss sich an die Vorgaben des gültigen Bebauungsplans halten und hier beschließt man, trotz massiver Überschreitungen, kurzerhand den Bebauungsplan zugunsten des Bauwerbers , auf Kosten der Allgemeinheit, zu ändern.
Solche unverständliche Entscheidungen führen zur allgemeinen Politikverdrossenheit, schon in den Kommunen.“
Albert Bedic
Bad Wörishofen