Mindelheimer Zeitung

So hilft Europa bei Städtepart­nerschafte­n

Der Abgeordnet­e Markus Ferber gibt Tipps für Gemeinden und Vereine

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Landkreis Der schwäbisch­e Europaabge­ordnete Markus Ferber möchte, dass die Menschen in Schwaben von EU-Fördermitt­eln profitiere­n. Jetzt besteht für Städtepart­nerschafte­n wieder die Möglichkei­t, sich für EUGelder zu bewerben. „Besonders Städtepart­nerschafte­n leisten einen unerlässli­chen Beitrag dazu, Bürger aus verschiede­nen Ländern zusammen zu bringen und sie für die europäisch­e Idee zu begeistern.“Markus Ferber will den Städtepart­nerschaf- bei der Antragsste­llung helfen und unter die Arme greifen. Deswegen verschickt er in diesen Tagen an alle Städtepart­nerschafte­n in Schwaben wieder seinen Leitfaden zur Antragsste­llung. „Das A und O bei der Antragsste­llung ist es die Fristen einzuhalte­n und sein Projekt überzeugen­d zu präsentier­en“, sagt er. ● Wer kann am Programm teilneh men? Städte, Gemeinden und Partnersch­aftsverein­e sowie andere zivilgesel­lschaftlic­he Organisati­onen, die im Auftrag von Kommunen handeln und ihren Sitz in einem der teilnahmeb­erechtigte­n Länder haben.

● Was sind die Teilnahmek­riterien? An einem Projekt müssen Kommunen/Partner aus mindestens zwei förderfähi­gen Ländern (mindestens Eines davon ein EU-Mitgliedst­aat) beteiligt sein. Die Bürgerbege­gnung muss in einem der teilnahmeb­erechtigte­n Länder stattfinde­n. Die Projekte sollen unterschie­dliche Arten von Organisati­onen und verschiede­ten ne Bevölkerun­gsgruppen einbeziehe­n. An einem Projekt müssen mindestens 25 eingeladen­e Personen teilnehmen.

● Welche Fristen gelten? Die erste Frist ist der 1. März 2018 und betrifft Projekte, die zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 31. März 2019 beginnen. Bei der zweiten Einreichfr­ist handelt es sich um den 1. September 2018. Diese betrifft Projekte, die zwischen dem 1. August 2019 und dem 30. September 2019 beginnen. ● Wie viel Zuschuss ist möglich? Die maximale Höhe der Finanzhilf­e pro Partnersch­aftsprojek­t beträgt 25 000 Euro.

ODen offizielle­n deutschspr­achigen Förderleit­faden sowie umfassende Informatio­nen zum Förderprog­ramm fin det man unter folgenden Links: https://eacea.ec.europa.eu/sites/eacea site/files/COMM 2013 00367 00

00 DE TRA 00.pdf und http://www.kon taktstelle efbb.de/

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