So hilft Europa bei Städtepartnerschaften
Der Abgeordnete Markus Ferber gibt Tipps für Gemeinden und Vereine
Landkreis Der schwäbische Europaabgeordnete Markus Ferber möchte, dass die Menschen in Schwaben von EU-Fördermitteln profitieren. Jetzt besteht für Städtepartnerschaften wieder die Möglichkeit, sich für EUGelder zu bewerben. „Besonders Städtepartnerschaften leisten einen unerlässlichen Beitrag dazu, Bürger aus verschiedenen Ländern zusammen zu bringen und sie für die europäische Idee zu begeistern.“Markus Ferber will den Städtepartnerschaf- bei der Antragsstellung helfen und unter die Arme greifen. Deswegen verschickt er in diesen Tagen an alle Städtepartnerschaften in Schwaben wieder seinen Leitfaden zur Antragsstellung. „Das A und O bei der Antragsstellung ist es die Fristen einzuhalten und sein Projekt überzeugend zu präsentieren“, sagt er. ● Wer kann am Programm teilneh men? Städte, Gemeinden und Partnerschaftsvereine sowie andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Auftrag von Kommunen handeln und ihren Sitz in einem der teilnahmeberechtigten Länder haben.
● Was sind die Teilnahmekriterien? An einem Projekt müssen Kommunen/Partner aus mindestens zwei förderfähigen Ländern (mindestens Eines davon ein EU-Mitgliedstaat) beteiligt sein. Die Bürgerbegegnung muss in einem der teilnahmeberechtigten Länder stattfinden. Die Projekte sollen unterschiedliche Arten von Organisationen und verschiedeten ne Bevölkerungsgruppen einbeziehen. An einem Projekt müssen mindestens 25 eingeladene Personen teilnehmen.
● Welche Fristen gelten? Die erste Frist ist der 1. März 2018 und betrifft Projekte, die zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 31. März 2019 beginnen. Bei der zweiten Einreichfrist handelt es sich um den 1. September 2018. Diese betrifft Projekte, die zwischen dem 1. August 2019 und dem 30. September 2019 beginnen. ● Wie viel Zuschuss ist möglich? Die maximale Höhe der Finanzhilfe pro Partnerschaftsprojekt beträgt 25 000 Euro.
ODen offiziellen deutschsprachigen Förderleitfaden sowie umfassende Informationen zum Förderprogramm fin det man unter folgenden Links: https://eacea.ec.europa.eu/sites/eacea site/files/COMM 2013 00367 00
00 DE TRA 00.pdf und http://www.kon taktstelle efbb.de/