Abgezockt am Telefon
Netzagentur geht gegen betrügerische Anrufe vor
Bonn Die Bundesnetzagentur will eine Abzocke-Masche mit teuren Rückrufen stoppen. Bis spätestens zum 15. Januar 2018 müsse bei sogenannten Ping-Anrufen für bestimmte internationale Vorwahlen eine kostenlose Preisansage geschaltet werden, kündigte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, an. „Damit machen wir das rechtswidrige Geschäftsmodell wirtschaftlich unattraktiv.“Verbraucher könnten nach der Warnung vor hohen Kosten für den Rückruf noch auflegen, ohne dass Kosten anfielen.
Die Masche beruht darauf, dass internationale Vorwahlen aus weit entfernten Ländern leicht mit deutschen Vorwahlen verwechselt werden können. So ähnelt die Vorwahl von Madagaskar 00261 der Koblenzer Vorwahl 0261 und die Vorwahl Liberias 00231 der Vorwahl Dortmunds 0231. Bei den Ping-Calls werde aus dem Ausland kurz angerufen, um einen Rückruf zu provozieren. Ruft der Verbraucher zurück, wird er mit schwer verständlichen Bandansagen in der Leitung gehalten – die Anrufe kosten häufig mehrere Euro pro Minute.
Das Kalkül dahinter: Man ist neugierig, ruft zurück und wundert sich über nebulöse Bandansagen oder Rauschen. Die Hintermänner der Ping-Calls streichen als Nummerninhaber einen Teil der Gebühren ein, die der Rückrufer zahlt. Die Nummern bekommen sie von Adresshändlern oder Zufallsgeneratoren. Bislang handelte es sich meist um teure deutsche Premiumnummern mit Vorwahlen wie 0180, 0137 oder 0900.
Skepsis und gesunder Menschenverstand sind der beste Schutz. Nur: „Die Rufnummer, die angezeigt wird, und die Rufnummer, von der der Anruf initiiert wird, muss nicht identisch sein“, erklärt Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur. Technisch ist es gerade im Festnetz kein Problem, dass Angerufenen eine beliebige Nummer angezeigt wird.
Bleibt es nicht bei wenigen Anrufen oder Kurznachrichten, kann man der Belästigung einen Riegel vorschieben: In der Telefon-App
Nicht jede Rechnung muss beglichen werden
des Smartphones lassen sich Nummern meist direkt blockieren. Aber es ist auch wichtig, der Bundesnetzagentur Missbrauch zu melden – etwa per Online-Formular. Die Behörde hat nicht nur die Befugnis, Geschäftsmodelle zu untersagen. Sie kann auch – zumindest inländische – Rufnummern abschalten oder ein sogenanntes Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung aussprechen. Das bedeutet, dass mit der jeweiligen Nummer verbundene Forderungen nicht mehr beglichen werden müssen. Welche Nummern und Zeiträume das sind, erfährt man über die Maßnahmenliste der Netzagentur (bundesnetzagentur.de). Betroffene gehen so vor: „Man muss seinem Provider sagen: ,Ich kürze die Rechnung um folgende Positionen, da für den Abrechnungszeitraum von der Bundesnetzagentur ein entsprechendes Verbot verhängt wurde‘“, erklärt Reifenberg.