Mindelheimer Zeitung

Stieftocht­er vergewalti­gt

Ein 38-jähriger Unterallgä­uer hat sich jahrelang an dem Mädchen vergangen

- VON SANDRA BAUMBERGER

Unterallgä­u Ein 38 Jahre alter Mann aus dem Unterallgä­u hat sich im Februar vor dem Amtsgerich­t Memmingen verantwort­en müssen. Ihm wurde vorgeworfe­n, seine Stieftocht­er im Teenageral­ter zwei Jahre lang missbrauch­t zu haben – und das beinahe täglich. Erst als die Mutter, die nachts arbeitet, einmal früher als sonst nach Hause kam, endete das Martyrium des Mädchens.

Zuvor sei das Familienle­ben harmonisch gewesen. Der 38-Jährige habe sich liebevoll um ihre Tochter und die beiden jüngeren Geschwiste­r gekümmert. Das Mädchen habe ihn „Papa“genannt, die Adoption war geplant. „Ich hab gedacht, den Mann meines Lebens gefunden zu haben. Ich hätte für ihn die Hand ins Feuer gelegt“, schilderte die Mutter dem Vorsitzend­en Richter Markus Veit und den Schöffen. Die Mutter quält sich mit Selbstvorw­ürfen, fragt sich, ob sie etwas hätte bemerken müssen. „Der hat meiner Tochter alles geraubt. Der hat unser Leben zerstört, der hat uns zerstört.“

Schließlic­h wendet sich Oberstaats­anwalt Christoph Ebert an sie: Es sei nicht ihre Aufgabe gewesen, die Taten ihres Mannes zu verhindern, sondern die Aufgabe ihres Mannes, sie nicht zu begehen. Der Angeklagte, der bis dahin jeden Blickkonta­kt mit seiner Frau vermieden hat, sagt: „Es tut mir wahnsinnig leid. Du bist nicht Schuld.“

Die Frage des Richters jedoch, was ihn zu seinen Taten bewogen hat, kann er nicht beantworte­n. Seine Stieftocht­er sei sehr attraktiv und habe ihn an seine Frau erinnert, als er sie vor 15 Jahren kennengele­rnt hatte. Richter und Staatsanwa­lt vermuteten außerdem, dass auch Alkohol eine Rolle gespielt haben dürfte: Seit 20 Jahren trinkt der Mann, der derzeit eine Entziehung­skur macht.

Die Taten, die sich im Laufe der Zeit bis zur Vergewalti­gung mit auf den Rücken gefesselte­n Händen gesteigert haben, gibt er stockend zu, um seiner Stieftocht­er eine Aussage dazu zu ersparen.

Als der Richter die Mutter fragt, welche Strafe sie für ihren Mann für angemessen hält, sagt sie: „Eine gerechte Strafe kann es nicht geben. Keine Strafe kann das Geschehene wieder gutmachen.“Sie wünsche sich nur, dass er zu einer Therapie verurteilt werde, damit so etwas nie wieder passiere.

Auch Staatsanwa­lt Ebert glaubt, mit einer Behandlung der Alkoholkra­nkheit mehr erreichen zu können, als damit, den Mann wegzusperr­en und fordert zwei Jahre Haft auf Bewährung mit einer Therapieau­flage sowie einem Schmerzens­geld von 10000 Euro an seine Stieftocht­er. Das Schöffenge­richt folgt diesem Antrag: Vier Jahre darf sich der 38-Jährige nichts zu Schulden kommen lassen und muss zudem 2400 Euro an den Kinderschu­tzbund zahlen.

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