Stieftochter vergewaltigt
Ein 38-jähriger Unterallgäuer hat sich jahrelang an dem Mädchen vergangen
Unterallgäu Ein 38 Jahre alter Mann aus dem Unterallgäu hat sich im Februar vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten müssen. Ihm wurde vorgeworfen, seine Stieftochter im Teenageralter zwei Jahre lang missbraucht zu haben – und das beinahe täglich. Erst als die Mutter, die nachts arbeitet, einmal früher als sonst nach Hause kam, endete das Martyrium des Mädchens.
Zuvor sei das Familienleben harmonisch gewesen. Der 38-Jährige habe sich liebevoll um ihre Tochter und die beiden jüngeren Geschwister gekümmert. Das Mädchen habe ihn „Papa“genannt, die Adoption war geplant. „Ich hab gedacht, den Mann meines Lebens gefunden zu haben. Ich hätte für ihn die Hand ins Feuer gelegt“, schilderte die Mutter dem Vorsitzenden Richter Markus Veit und den Schöffen. Die Mutter quält sich mit Selbstvorwürfen, fragt sich, ob sie etwas hätte bemerken müssen. „Der hat meiner Tochter alles geraubt. Der hat unser Leben zerstört, der hat uns zerstört.“
Schließlich wendet sich Oberstaatsanwalt Christoph Ebert an sie: Es sei nicht ihre Aufgabe gewesen, die Taten ihres Mannes zu verhindern, sondern die Aufgabe ihres Mannes, sie nicht zu begehen. Der Angeklagte, der bis dahin jeden Blickkontakt mit seiner Frau vermieden hat, sagt: „Es tut mir wahnsinnig leid. Du bist nicht Schuld.“
Die Frage des Richters jedoch, was ihn zu seinen Taten bewogen hat, kann er nicht beantworten. Seine Stieftochter sei sehr attraktiv und habe ihn an seine Frau erinnert, als er sie vor 15 Jahren kennengelernt hatte. Richter und Staatsanwalt vermuteten außerdem, dass auch Alkohol eine Rolle gespielt haben dürfte: Seit 20 Jahren trinkt der Mann, der derzeit eine Entziehungskur macht.
Die Taten, die sich im Laufe der Zeit bis zur Vergewaltigung mit auf den Rücken gefesselten Händen gesteigert haben, gibt er stockend zu, um seiner Stieftochter eine Aussage dazu zu ersparen.
Als der Richter die Mutter fragt, welche Strafe sie für ihren Mann für angemessen hält, sagt sie: „Eine gerechte Strafe kann es nicht geben. Keine Strafe kann das Geschehene wieder gutmachen.“Sie wünsche sich nur, dass er zu einer Therapie verurteilt werde, damit so etwas nie wieder passiere.
Auch Staatsanwalt Ebert glaubt, mit einer Behandlung der Alkoholkrankheit mehr erreichen zu können, als damit, den Mann wegzusperren und fordert zwei Jahre Haft auf Bewährung mit einer Therapieauflage sowie einem Schmerzensgeld von 10000 Euro an seine Stieftochter. Das Schöffengericht folgt diesem Antrag: Vier Jahre darf sich der 38-Jährige nichts zu Schulden kommen lassen und muss zudem 2400 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.