„Oma Ingrid“musste ins Gefängnis
Vor Weihnachten durfte sie wieder raus
Bad Wörishofen Als „Oma Ingrid, die vor Hunger klaute“erlangte die 84-jährige Ingrid Millgramm aus Bad Wörishofen zweifelhafte Berühmtheit. Weil sie mehrfach und auch während ihrer Bewährungsstrafen bei Ladendiebstählen erwischt wurde, musste die Rentnerin Ende Oktober ihre Gefängnisstrafe in der JVA Memmingen antreten und ist damit die älteste Frau, die in einem bayerischen Gefängnis einsitzt. Bis zuletzt hatte „Oma Ingrid“darauf gehofft, dass das Justizministerium Gnade vor Recht ergehen lässt – doch da laut Staatsanwaltschaft ihre „Sozialprognose schlecht ist und weitere Straftaten zu befürchten sind“, lehnt die Generalstaatsanwaltschaft ihr Gnadengesuch ab. Oberstaatsanwalt Joachim Ettenhofer, Pressesprecher der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft München, erklärt diese Entscheidung: „Gnadenerweise haben besonderen Ausnahmecharakter. Sie kommen in der Regel nur dann in Betracht, wenn ganz besondere und derart schwerwiegende Umstände vorliegen, dass andere Strafzwecke
„Ich will jetzt nur noch meine absolute Ruhe“Ingrid Millgramm, die kurz vor Weihnachten aus der Haft entlassen wurde
wie die Schuld des Täters, die Verteidigung der Rechtsordnung, die Wiederherstellung des Rechtsfriedens und die Wirkung der Bestrafung auf Dritte diesen gegenüber zurücktreten.“
Das Gnadenverfahren könne also nicht dazu dienen, rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen zu korrigieren. Ausnahmsweise könne ein Gnadenerweis dann in Erwägung gezogen werden, wenn neue, erhebliche Umstände eingetreten sind, die von dem zuständigen Gericht nicht berücksichtigt werden konnten und die eine Vollstreckung im Verhältnis zu Vergleichsfällen als außergewöhnliche Härte erscheinen ließen. Dies sei aber bei Millgramm laut Generalstaatsanwaltschaft München nicht gegeben: „Solche Gründe waren vorliegend nicht erkennbar.“
Sowohl die wirtschaftliche und gesundheitliche Situation der Verurteilten als auch ihr hohes Lebensalter seien laut Ettenhofer durch das Gericht in der getroffenen Entscheidung, insbesondere bei der Strafzumessung, bereits berücksichtigt worden. Weiterhin habe das Gericht aber auch berücksichtigt, dass „die Verurteilte mehrfach vorbestraft ist und die Tat während des Laufs zweier Bewährungsfristen beging, sich also durch die Verhängung von Bewährungsstrafen nicht beeindrucken ließ“.
Ende Dezember erfuhr die Seniorin dann doch noch die erhoffte Gande: Am 21. Dezember wurde sie vorläufig aus dem Gefängnis entlassen, ihre zunächst bis zu neun Monate lange Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Für „Oma Ingrid“geht damit ein Abschnitt in ihrem langen Leben zu Ende, auf den sie lieber verzichtet hätte: „Ich will jetzt nur noch meine absolute Ruhe.“