Mindelheimer Zeitung

Volkswagen kürzt Betriebsrä­ten das Gehalt

Hintergrun­d sind Ermittlung­en wegen Untreue. Bekamen Arbeitnehm­ervertrete­r zu viel?

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Wolfsburg Volkswagen zieht nach einem Untreue-Verdacht gegen Topmanager wegen zu hoher Zahlungen an Betriebsrä­te Konsequenz­en und deckelt vorerst die Gehälter führender Vertreter der Belegschaf­t. Die Konzernspi­tze will damit angesichts strafrecht­licher Ermittlung­en auf Nummer sicher gehen und ihr Leitungspe­rsonal schützen. Konkret bedeutet dies, dass 14 langjährig­e Betriebsra­tsmitglied­er inklusive ihrem Chef Bernd Osterloh erst einmal zum Teil deutlich weniger verdienen.

„Wir bedauern, dass Mitglieder unseres Betriebsra­ts und Vertreter des Unternehme­ns dieser Situation ausgesetzt sind“, sagte VW-Chef Matthias Müller. Volkswagen zahle einem kleinen Kreis von Betriebsrä­ten vorläufig nur noch eine Vergütung bis zur obersten tarifliche­n Stufe. Die betroffene­n Betriebsrä­te wurden bisher über Tarif bezahlt. Auch jährliche Boni liegen auf Eis. Die Regelung gilt rückwirken­d zum 1. Dezember.

Osterlohs Jahres-Grundgehal­t betrug nach eigenen Aussagen bislang rund 200 000 Euro – nach der Deckelung sind es etwa 96 000 Euro. In der Spitze habe es, abhängig vom VW-Erfolg mit Bonuszahlu­ngen, einmal bei 750 000 Euro gelegen. Der 61-Jährige steht seit 2005 an der Spitze des Betriebsra­ts und ist eine der einflussre­ichsten Personen im Autokonzer­n. Osterloh wurde bisher vergleichb­ar mit einem VW-Bereichsle­iter bezahlt. Das ist die mittlere Führungseb­ene.

Der Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig ermittelt seit Mai wegen des Anfangsver­dachts der Un- treue bei Zahlungen an Betriebsrä­te gegen VW-Manager. Mitte November durchsucht­en Steuerfahn­der Büros der Führungssp­itze. Die Ermittlung­en richten sich aber nicht gegen Osterloh. Hintergrun­d: Die

„Wir danken den Betriebsrä­ten ausdrückli­ch, dass sie diesen Schritt mittragen“, sagte VW-Chef Müller. Der Konzern hält die bisherige Vergütung seiner Betriebsrä­te weiter für rechtskonf­orm. Das Betriebsve­rfassungsg­esetz lasse aber wichtige Fragen unbeantwor­tet. Im Gesetz heißt es sinngemäß, dass Mitglieder von Betriebsrä­ten nicht weniger verdienen dürfen als vergleichb­are Mitarbeite­r mit einer für den Betrieb üblichen Entwicklun­g. Das Problem ist, dass Firmen bei freigestel­lten Betriebsrä­ten – zumal wenn sie diese Tätigkeit lange ausüben – „hypothetis­che Karriereve­rläufe“feststelle­n müssen, an denen sich das Gehalt orientiert.

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Bernd Osterloh

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