Volkswagen kürzt Betriebsräten das Gehalt
Hintergrund sind Ermittlungen wegen Untreue. Bekamen Arbeitnehmervertreter zu viel?
Wolfsburg Volkswagen zieht nach einem Untreue-Verdacht gegen Topmanager wegen zu hoher Zahlungen an Betriebsräte Konsequenzen und deckelt vorerst die Gehälter führender Vertreter der Belegschaft. Die Konzernspitze will damit angesichts strafrechtlicher Ermittlungen auf Nummer sicher gehen und ihr Leitungspersonal schützen. Konkret bedeutet dies, dass 14 langjährige Betriebsratsmitglieder inklusive ihrem Chef Bernd Osterloh erst einmal zum Teil deutlich weniger verdienen.
„Wir bedauern, dass Mitglieder unseres Betriebsrats und Vertreter des Unternehmens dieser Situation ausgesetzt sind“, sagte VW-Chef Matthias Müller. Volkswagen zahle einem kleinen Kreis von Betriebsräten vorläufig nur noch eine Vergütung bis zur obersten tariflichen Stufe. Die betroffenen Betriebsräte wurden bisher über Tarif bezahlt. Auch jährliche Boni liegen auf Eis. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Dezember.
Osterlohs Jahres-Grundgehalt betrug nach eigenen Aussagen bislang rund 200 000 Euro – nach der Deckelung sind es etwa 96 000 Euro. In der Spitze habe es, abhängig vom VW-Erfolg mit Bonuszahlungen, einmal bei 750 000 Euro gelegen. Der 61-Jährige steht seit 2005 an der Spitze des Betriebsrats und ist eine der einflussreichsten Personen im Autokonzern. Osterloh wurde bisher vergleichbar mit einem VW-Bereichsleiter bezahlt. Das ist die mittlere Führungsebene.
Der Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt seit Mai wegen des Anfangsverdachts der Un- treue bei Zahlungen an Betriebsräte gegen VW-Manager. Mitte November durchsuchten Steuerfahnder Büros der Führungsspitze. Die Ermittlungen richten sich aber nicht gegen Osterloh. Hintergrund: Die
„Wir danken den Betriebsräten ausdrücklich, dass sie diesen Schritt mittragen“, sagte VW-Chef Müller. Der Konzern hält die bisherige Vergütung seiner Betriebsräte weiter für rechtskonform. Das Betriebsverfassungsgesetz lasse aber wichtige Fragen unbeantwortet. Im Gesetz heißt es sinngemäß, dass Mitglieder von Betriebsräten nicht weniger verdienen dürfen als vergleichbare Mitarbeiter mit einer für den Betrieb üblichen Entwicklung. Das Problem ist, dass Firmen bei freigestellten Betriebsräten – zumal wenn sie diese Tätigkeit lange ausüben – „hypothetische Karriereverläufe“feststellen müssen, an denen sich das Gehalt orientiert.