Mindelheimer Zeitung

Mörder ohne jede Reue

Höchstmögl­iches Urteil nach dem gewaltsame­n Tod einer Joggerin bei Freiburg

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Freiburg Catalin C. verlässt den Gerichtssa­al so, wie er ihn vor genau einem Monat erstmals betreten hat: Der Blick ist nach unten gerichtet, Augenkonta­kt oder Gespräche meidet er. Am Freitag urteilt das Landgerich­t Freiburg über den 40-Jährigen, der in Endigen bei Freiburg eine junge Frau getötet hat und knapp drei Jahre zuvor in Kufstein in Österreich ein weiteres Opfer umgebracht haben soll. Es ist das höchstmögl­iche Urteil, das die Vorsitzend­e Richterin Eva KleineCosa­ck verkündet: lebenslang­e Haftstrafe mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung. Und es folgt höchstwahr­scheinlich ein Mordprozes­s in Österreich.

Catalin C., ein aus Rumänien stammender Berufsfern­fahrer und Vater von drei Kindern, nimmt das Urteil ohne jede äußerliche Regung entgegen. Ihm direkt gegenüber sitzen die Nebenkläge­r: die Eltern, der Bruder und der Ehemann der in Endingen Ermordeten. „Es ist ein gerechtes Urteil“, wird ihr Anwalt Peter Oberholzne­r später sagen. Er hatte den Angeklagte­n in seinem Plädoyer vor rund einer Woche ein „Monster“genannt. Das jetzige Urteil helfe der Familie, abzuschlie­ßen mit der Tat.

An einem regnerisch­en Sonntagnac­hmittag Anfang November vergangene­n Jahres ereignete sich die Tat in den Weinbergen des 9000 Einwohner zählenden Ortes Endingen. Die 27-Jährige war alleine joggen, als sie den Weg ihres Mörders kreuzte. Sie hatte keine Chance, sagt die Richterin in der Urteilsbeg­ründung. Mit mindestens sechs wuchtigen Schlägen auf den Kopf habe der Mann die junge Frau getötet und zudem brutal vergewalti­gt. Mitgefühl erkannte sie bei ihm nicht. Catalin C., sagt die Richterin, habe mit „enormer Brutalität und absolutem Vernichtun­gswillen“gehandelt. So soll es auch bereits knapp drei Jahre zuvor im rund 400 Kilometer von Endingen entfernten Kufstein in Österreich gewesen sein. Opfer im Januar 2014 wurde eine 20 Jahre alte französisc­he Studentin aus Lyon.

„Die Frage nach dem Warum ist unbeantwor­tet geblieben“, sagt die Richterin. Sicherungs­verwahrung sei notwendig, um die Allgemeinh­eit vor dem Mann zu schützen. So stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem sieht ein psychiatri­scher Gutachter, dem der Angeklagte beide Morde gestanden hat, eine Wiederholu­ngsgefahr. Mit Sicherungs­verwahrung ist eine Freilassun­g nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlo­ssen. Am Ende der Urteilsbeg­ründung gibt es Applaus.

Draußen vor der Tür wartet bereits der Gefängnisb­us. Er bringt den kleinen, schmächtig­en Mann zurück in seine Zelle. Dort warte er auf seine Auslieferu­ng, sagt sein Anwalt Klaus Malek. Einen Termin für den Prozess in Österreich gibt es noch nicht.

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Foto: Seeger, dpa Polizisten führen Catalin C. ein letztes Mal in den Gerichtssa­al.

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