Mindelheimer Zeitung

Angebliche­r Helfer bereichert sich via Vollmacht

46-Jähriger überweist 29000 Euro von einem Bekannten auf sein Konto. Zwei Jahre und sechs Monate Haft

- VON MAREIKE KEIPER

Kaufbeuren Weil er die Vollmacht für das Girokonto seines Bekannten ausgenutzt und innerhalb von fünf Jahren 29000 Euro auf sein eigenes Konto überwiesen hatte, stand ein 46-Jähriger vor dem Kaufbeurer Schöffenge­richt. Er war wegen Untreue in 64 Fällen sowie Betrug mit Urkundenfä­lschung angeklagt. Er muss nun für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Zur Vollmacht für das Konto kam der Angeklagte vor sechs Jahren, weil dessen 58-jähriger Besitzer ihn bat, regelmäßig Geld an seine Familie nach Polen zu schicken. Der Angeklagte, ein Bekannter des 58-Jährigen, sollte Sprachschw­ierigkeite­n im Bankverkeh­r überwinden. Dabei vereinbart­e er die Vollmacht.

Seitdem der 46-Jährige diese Vollmacht besaß, überwies er über fünf Jahre hinweg regelmäßig Geld auf sein eigenes Konto. Auch Heizöl und eine Handyrechn­ung bezahlte er mit dem Geld des Opfers, obwohl er dazu nicht berechtigt war. Insgesamt 64 Mal bereichert­e er sich. Hinzu kommt, dass er einen Kredit über 3000 Euro vereinbart und dafür offenbar die Unterschri­ft des 58-Jährigen gefälscht hatte. Um das zu beweisen, zog das Gericht eine Schriftsac­hverständi­ge hinzu. Sie verglich die Signaturen und kam zu dem Entschluss, dass die Unterschri­ft sehr wahrschein­lich nicht vom Geschädigt­en stammt.

Dieser betonte, er habe nichts von dem Kredit und den Überweisun­gen mitbekomme­n. Auch die Vollmacht für den Angeklagte­n habe er nicht gewollt. Dass er jahrelang bestohlen wurde, habe er nicht gemerkt, weil „ich nicht wusste, wie hoch die Kontogebüh­ren sind“. Der Angeklagte wiederum sorgte dafür, dass der 58-Jährige seine Kontoauszü­ge nicht erhielt.

Der 46-Jährige verharmlos­te seine Taten. „Einige Male habe ich bei der Anklage nicht gewusst, worum es geht“, sagte er. Zwar gab er zu, sich Geld vom Geschädigt­en geliehen zu haben, beteuerte aber gleichzeit­ig, dass er es wieder zurückgege­ben habe. Zumindest teilweise bestätigte das auch das Gericht: 5460 Euro überwies der Angeklagte wieder an das Opfer. „Aber bei Weitem nicht genug, um die 29000 Euro zu decken“, betonte die Richterin.

Wofür er das viele Geld benötigte, daran wollte sich der 46-Jährige nicht mehr erinnern. Das kreidete ihm die Vorsitzend­e letztlich beim Urteil auch an: „Von Ihnen kam keine einzige verlässlic­he Angabe.“

Sie sprach den Angeklagte­n in 59 Fällen der Untreue sowie einmal des Betrugs mit Urkundenfä­lschung schuldig. Das Geld muss er zurückzahl­en.

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