Aggression im Alkoholrausch
Betrunkener 20-Jähriger beleidigt Polizeibeamte und verpasst einem Jugendlichem eine Ohrfeige
Buchloe Als „normalerweise gegenüber der Polizei sehr umgänglich“beschrieb ein Beamter der Polizeiinspektion Buchloe in einem Strafprozess vor dem Kaufbeurer Jugendschöffengericht den 20-jährigen Angeklagten, den er von diversen Einsätzen her kannte. Wenn der junge Mann allerdings etwas getrunken habe, werde er „schnell ausfallend.“So auch im August 2017, als er am Buchloer Bahnhof vier Polizisten mit obszönen Beleidigungen überzog und einem 17-jährigen Asylbewerber eine Ohrfeige verpasste.
Weil der Angeklagte bereits wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist und erzieherische Maßnahmen bis hin zum Arrest ihn bislang nicht von Straftaten abhalten konnten, führte für die Staatsanwältin und das Gericht jetzt kein Weg an der Verhängung einer Jugendstrafe vorbei. Der Ostallgäuer wurde wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
Die Entscheidung ist rechtskräftig und enthält Auflagen, die eine erneute Straffälligkeit verhindern sollen: Neben der Teilnahme an einer Suchtberatung und einem AntiAggressionstraining verhängte das Gericht für die Dauer der dreijährigen Bewährungszeit eine 0,0-Promille-Grenze. Damit der Angeklagte merke, dass das Urteil „kein Freispruch zweiter Klasse ist“, wurde ihm das Ableisten von 40 Sozialstunden zur Auflage gemacht.
Der Ostallgäuer war vor Gericht voll geständig gewesen und hatte auf Nachfrage auch sofort eingeräumt, dass gegen ihn noch zwei weitere Verfahren wegen Ausrastern im Rausch laufen. Nach eigenen Angaben hat er seit Anfang des Monats keinen Alkohol mehr getrunken und demnächst einen Termin bei der Suchtberatung. Am Tag seiner jetzt angeklagten Taten hatte er einiges an Bier und Schnaps konsumiert gehabt und sich mit seiner Clique am Buchloer Bahnhof aufgehalten. Dabei fielen die jungen Leute offenbar unangenehm auf und erhielten von einer Polizeistreife einen Platzverweis. Der Angeklagte wollte nicht gehen und stieß gegen die beiden Beamten obszöne Beleidigungen aus. Schließlich gelang es einem seiner Begleiter, ihn zum Mitkommen zu bewegen.
Kurze Zeit später tauchte der junge Mann jedoch erneut am Bahnhof auf und provozierte und beleidigte einen 17-jährigen Asylbewerber. Als er dann auch noch eine Geste des Halsabschneidens machte, rief der Jugendliche mit seinem Handy die Polizei an. Daraufhin verpasste ihm der Angeklagte eine Ohrfeige. Weil der Geschädigte anschließend zwei Tage lang Schmerzen und eine auf Polizeifotos dokumentierte Verfärbung an der Wange hatte, ging die Staatsanwältin im Plädoyer davon aus, dass es sich bei dem Schlag „wohl nicht um ein leichtes Tätscheln“gehandelt hatte.
Damals war dann erneut eine Streife zum Bahnhof ausgerückt – mit zwei anderen Beamten als beim ersten Vorfall. Auch diese Polizisten wurden vom Angeklagten heftig beleidigt.