Fünf Seiten für zwei „halbe Gräber“
Der Markt und die Kirche regeln die Verwaltung des Schöneberger Friedhofs neu
Schöneberg Fünf Seiten Vertrag für zwei „halbe Gräber“– so lautet zusammengefasst der Beschluss des Pfaffenhausener Marktrats über den Tagesordnungspunkt acht der vergangenen Sitzung.
Was in schönstem Amtsdeutsch als „Abschluss einer Vereinbarung zur Übernahme der Friedhofsträgerschaft für den kommunalen Friedhofsteil im Ortsteil Schöneberg durch die Katholische Pfarrkirchenstiftung St. Nikolaus“bezeichnet wurde, war in der Praxis schlichtweg Folgendes: Der Schöneberger Friedhof gehört größtenteils der örtlichen Kirchenstiftung, also vereinfacht gesagt der Kirche. Nur ein kleiner Teil unterliegt der Verwaltung der Gemeinde, nämlich derjenige, auf dem das Leichenhaus steht. Ja, und dann gibt es noch zwei Gräber, die sich halb auf Gemeindegrund und halb auf Kirchengrund befinden.
Bislang hat sich die Gemeinde immer um die Verwaltung dieser beiden „Grenzgräber“gekümmert. Nun soll die Trägerschaft der Einfachheit halber auf die Kirchenstiftung übergehen, damit die Verwaltung aller Schöneberger Gräber in einer Hand liegt. Die Gemeinde stellt indessen für alle Gräber des Friedhofs den Totengräber, so der andere Teil der Vereinbarung.
Und weil in Deutschland natürlich alles rechtens sein muss, hat die Kirche einen Vertrag aufgesetzt, den Bürgermeister Franz Renftle den Räten nun vorstellte. Diese hatten nichts gegen das fünf Seiten lange Dokument einzuwenden – und stimmten geschlossen dafür.