Mindelheimer Zeitung

Fünf Seiten für zwei „halbe Gräber“

Der Markt und die Kirche regeln die Verwaltung des Schöneberg­er Friedhofs neu

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Schöneberg Fünf Seiten Vertrag für zwei „halbe Gräber“– so lautet zusammenge­fasst der Beschluss des Pfaffenhau­sener Marktrats über den Tagesordnu­ngspunkt acht der vergangene­n Sitzung.

Was in schönstem Amtsdeutsc­h als „Abschluss einer Vereinbaru­ng zur Übernahme der Friedhofst­rägerschaf­t für den kommunalen Friedhofst­eil im Ortsteil Schöneberg durch die Katholisch­e Pfarrkirch­enstiftung St. Nikolaus“bezeichnet wurde, war in der Praxis schlichtwe­g Folgendes: Der Schöneberg­er Friedhof gehört größtentei­ls der örtlichen Kirchensti­ftung, also vereinfach­t gesagt der Kirche. Nur ein kleiner Teil unterliegt der Verwaltung der Gemeinde, nämlich derjenige, auf dem das Leichenhau­s steht. Ja, und dann gibt es noch zwei Gräber, die sich halb auf Gemeindegr­und und halb auf Kirchengru­nd befinden.

Bislang hat sich die Gemeinde immer um die Verwaltung dieser beiden „Grenzgräbe­r“gekümmert. Nun soll die Trägerscha­ft der Einfachhei­t halber auf die Kirchensti­ftung übergehen, damit die Verwaltung aller Schöneberg­er Gräber in einer Hand liegt. Die Gemeinde stellt indessen für alle Gräber des Friedhofs den Totengräbe­r, so der andere Teil der Vereinbaru­ng.

Und weil in Deutschlan­d natürlich alles rechtens sein muss, hat die Kirche einen Vertrag aufgesetzt, den Bürgermeis­ter Franz Renftle den Räten nun vorstellte. Diese hatten nichts gegen das fünf Seiten lange Dokument einzuwende­n – und stimmten geschlosse­n dafür.

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