Die kleinen Wiedergeltinger brauchen mehr Platz
Weil Kindergarten und Kinderkrippe schon jetzt aus allen Nähten platzen, will die Gemeinde Wiedergeltingen die Weichen für die Zukunft stellen
Wiedergeltingen Der Gemeinderat spricht in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, 7. Februar, um 19.30 Uhr über die Erweiterung der Kindertagesstätte. Denn schon jetzt ist der Kindergarten ausgebucht, Kinderhort und Kleinkindergruppe platzen fast aus allen Nähten. Nachdem der Gemeinderat die Planung des Neubaugebietes „W12 - Hungerbach-Nord“auf den Weg gebracht hat, bei dem insbesondere junge Familien ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen sollen, ist eine Erweiterung des Kindergartens die logische Konsequenz.
Wie Bürgermeister Norbert Führer der mitteilte, hat er eine mittelfristige Bedarfsplanung für die erforderlichen Plätze in der Kindertagesstätte erstellt. „Wenn wir es wie geplant umsetzen, Bauplätze für junge Familien zu schaffen, dann reichen unsere vorhandenen Kita-Plätze noch für zwei bis drei Jahre“, so Führer. Danach könne die Gemeinde den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz nicht mehr erfüllen.
„In der Kleinkindergruppe der bis dreijährigen Kinder sind wir bereits jetzt überbucht. Wir haben hier eine Betriebsgenehmigung von zwölf Plätzen, die bereits mit Rücksprache des Kreisjugendamtes über eine Ausnahmegenehmigung auf 14 Plätze aufgestockt wurden.“Im kommenden Kindergartenjahr werde die Gemeinde Wiedergeltingen möglicherweise keine neuen Gastkinder in der Kinderkrippe mehr aufnehmen können, da zunächst der Bedarf der Eltern vor Ort berücksichtigt werden müsse.
„Um für die Zukunft gewappnet zu sein, müssen wir jetzt unsere Hausaufgaben machen und entsprechende Planungen in die Wege leiten. Denn eine Erweiterung oder auch ein Neubau lassen sich ja nicht von heute auf morgen realisieren“, so Führer weiter.
Außerdem laufe derzeit das Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“des Bundes, über das für die Schaffung zusätzlicher KitaPlätze – neben der Regelförderung – eine zusätzliche Förderung von 35 Prozent der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt wird. Und hier müsse sich die Gemeinde sputen, ist Führer sicher: Entsprechende Anträge mit aussagekräftigen Planungsunterlagen müssen bis spätestens 31. August kommenden Jahres bei der Regierung von Schwaben eingereicht werden. Ein erstes Gespräch mit Vertretern des Trägers, der katholischen Kirchenverwaltung St. Nikolaus und Vertretern des Bischöflichen Ordinariats über die weiteren Planungen fand bereits Anfang Januar dieses Jahres in Augsburg statt.
Am Mittwoch, 7. Februar, um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses soll dann der Gemeinderat über einen Grundsatzbeschluss die weiteren Weichen für die Zukunft stellen. Außerdem geht es um die derzeitige Sachlage bei den Straßenausbaubeiträgen in Bezug auf mögliche Gesetzesänderungen. Führer hatte in der
deutlich gemacht, dass er jetzt den Freistaat am Zug sieht: „Als Bürgermeister erwarte ich vom Gesetzgeber, dass er diese Lücken vollständig und ohne „Wenn und Aber“kompensiert. Wer A wie „Abschaffen“sagt, muss auch B wie „Bezahlen“sagen“. Anstehende Abrechnungen will Führer erst einmal auf Eis legen, bis Klarheit besteht.
Außerdem sucht der Gemeinderat noch einen geeigneten Termin zur Präsentation der Punkte zum Thema Verkehrsentlastung/Entlastungsstraße.