Mindelheimer Zeitung

Die „Engel Krapfen“kommen ins TV

- VON JOHANN STOLL MZ Zeitung Mindelheim­er

Mindelheim Ist es nur eine Frage der Zeit, bis es auf der Staatsstra­ße 2518 westlich des Mindelheim­er Burgberges zu einem folgenschw­eren Verkehrsun­fall kommt? Im Januar war ein Auto mit hoher Geschwindi­gkeit nicht mehr an einem PkwGespann vorbeigeko­mmen, das in Richtung Kammlach unterwegs war und sich nach links in Richtung der früheren Tierkörper­verwertung eingeordne­t hatte. Mit einem nachfolgen­den Pkw kam es zum Zusammenst­oß, weil die Fahrerin die Verkehrssi­tuation laut Polizei wohl falsch eingeschät­zt hatte. Sie wich auf eine angrenzend­e Wiese aus, wobei der Wagen noch gegen einen Baum prallte. Drei Personen wurden verletzt. Vor Jahren war es in dem Streckenab­schnitt immer wieder zu schweren Unfällen gekommen, bei denen auch Menschen ums Leben gekommen waren.

In dem Abschnitt gibt es auf einer Länge von rund 600 Metern zwei Einmündung­en und eine Kreuzung. Nämlich die Abzweigung nach Unggenried, die Abzweigung Weihermühl­e (ehemalige Tierkörper­verwertung) und die Kreuzung Zollstraße/Memminger Straße, die die Abfahrt in Richtung Oberauerba­ch ermöglicht.

Die Polizeidie­nststelle in Mindelheim hat sich auf Bitten der das Unfallgesc­hehen über einen VierJahres-Zeitraum (von 2014 bis 2017) plus Januar 2018 angesehen. Demnach gab es – ohne die Wildunfäll­e – acht Unfälle mit Personenbe­ziehungswe­ise Sachschäde­n. Bei sechs Unfällen wurden Menschen verletzt. 13 Frauen oder Männer wurden leicht verletzt, drei Menschen schwer.

An der Abzweigung Unggenried ereigneten sich zwei Unfälle, an der Abzweigung Weihermühl­e ebenfalls zwei Unfälle und an der Abzweigung Oberauerba­ch vier Unfälle.

Näher angesehen hat sich Polizeihau­ptkommissa­r Josef Eberhard auch das Unfallgesc­hehen an der Abzweigung Oberauerba­ch. In einem Fall war ein Pkw auf ein anderes Fahrzeug aufgefahre­n, das sich in Fahrtricht­ung Kammlach zum Linksabbie­gen eingeordne­t hatte.

Dann war es zu einem Auffahrunf­all in Richtung Kammlach gekommen. Ein Auto stand mit Warnblinka­nlage am rechten Fahrbahnra­nd. Die Fahrerin war gerade dabei auszusteig­en. Im dritten Fall war es wieder zu einem Auffahrunf­all in Richtung Kammlach gekommen. Der Wagen hatte hinter einem Linksabbie­ger angehalten. Beim vierten Unfall wollte ein Pkw von der Zollstraße kommend geradeaus in die Memminger Straße fahren. Dabei missachtet­e der Fahrer die Vorfahrt, der Wagen kollidiert­e mit einem von links kommenden vorfahrtsb­erechtigte­m anderem Pkw.

Die Polizei bestätigt, dass vor Jahren an der Abzweigung Oberauerba­ch die Fahrtricht­ung durch ein „blaues Schild“vorgeschri­eben war. Allerdings ging es hier um die Fahrtricht­ung Mindelheim und man wollte unterbinde­n, dass die „alte“Memminger Straße durch den Bergwald als Abkürzung benutzt wird, erläuterte Eberhard. Dies war vermutlich aus einer Zeit als die St 2518 noch B 18 war, es die A 96 noch nicht gab und der komplette Verkehr durch Mindelheim lief. Aufgrund des hohen Verkehrsau­fkommens wurde das Linksabbie­gen als gefährlich angesehen. Angebracht war Zeichen 214 StVO „vorgeschri­ebene Fahrtricht­ung geradeaus oder rechts“. Ob – und wie lange – damals die gleiche Beschilder­ung auch in Richtung Kammlach angebracht war, kann die Polizei heute nicht mehr nachvollzi­ehen.

In der Senke besteht keine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung oder ein Linksabbie­geverbot in beiden Richtungen. Es kann also mit 100 Stundenkil­ometern gefahren werden und wer abbiegen will, blockiert womöglich die Fahrbahn, weil Gegenverke­hr kommt. Umsichtige­s Fahren ist dort in jedem Fall angezeigt. Der Gesetzgebe­r hat aber laut Polizei die Eigenveran­twortung jedes einzelnen Verkehrste­ilnehmers seit vielen Jahren in den Vordergrun­d gestellt. Vorrangig wird die Beachtung der allgemeine­n Verkehrsre­geln der Straßenver­kehrsordnu­ng eingeforde­rt.

Demzufolge sind Verkehrsze­ichen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist und eine besondere Gefahrenla­ge besteht, die über das allgemeine Risiko hinausgeht, erläutert Eberhard. Diese sachlichen Voraussetz­ungen für eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung liegen aus Sicht der Mindelheim­er Polizei nicht vor. Inwieweit aufgrund der beiden Auffahrunf­älle ein „Abbiegever­bot“nach Oberauerba­ch in Frage kommt, will die Polizei in der nächsten Sitzung der Unfallkomm­ission beraten. Durch den Bericht in der

ist auch der Bayerische Rundfunk auf die Krapfen im Mindelheim­er Café Engel aufmerksam geworden. Am Montag, 12. Februar, wird nun in der Abendschau um 17.30 Uhr ein Beitrag über die Krapfen gesendet, die Konditor Karl-Heinz Kirch nach einem Familienre­zept von 1890 bäckt.

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Foto: Franz Neumayer An dieser Kreuzung an der alten B 18 westlich des Burgberges bei Mindelheim gibt es weder ein Verbot zum Linksabbie­gen noch eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung. In der Vergangenh­eit ist es dort schon mehrfach zu Unfällen gekommen.

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