Arbeitsagentur weist auf Pflicht hin
Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Darauf weist die Arbeitsagentur in einer Pressemitteilung hin und unterstreicht: „Zur Überwachung der Beschäftigungspflicht im Jahr 2017 müssen die Arbeitgeber bis spätestens 31. März dieses Jahres der zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.“Weitere Infos unter Telefon 0800/45 55 55 20.