Mindelheimer Zeitung

Arbeitsage­ntur weist auf Pflicht hin

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Arbeitgebe­r mit mindestens 20 Arbeitsplä­tzen sind gesetzlich verpflicht­et, auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplä­tze schwerbehi­nderte Menschen zu beschäftig­en. Arbeitgebe­r, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichs­abgabe zahlen. Darauf weist die Arbeitsage­ntur in einer Pressemitt­eilung hin und unterstrei­cht: „Zur Überwachun­g der Beschäftig­ungspflich­t im Jahr 2017 müssen die Arbeitgebe­r bis spätestens 31. März dieses Jahres der zuständige­n Agentur für Arbeit ihre Beschäftig­ungsdaten anzeigen.“Weitere Infos unter Telefon 0800/45 55 55 20.

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