Wenn der Chef ein E Bike sponsert
Statt eines Gehaltsbonus können Arbeitnehmer auch ein Dienstrad bekommen. Allerdings gibt es steuerlich einiges zu beachten
Augsburg Wer von einem hochwertigen Elektrofahrrad träumt, das auch für längere Strecken taugt, sollte sich ruhig mal trauen und den Chef ansprechen. Fortschrittliche Firmen sponsern Mitarbeitern seit Neustem E-Bikes oder Rennräder – zur Mitarbeiterbindung und als Bonus zum Gehalt. Das geht – sogar zusätzlich zum Dienstwagen. Und es kann sich für beide Seiten lohnen. „Das kann günstiger kommen als selbst kaufen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Aber steuerlich gibt es jede Menge zu beachten.
Das ist möglich:
Das Einkommensteuergesetz erlaubt Betrieben viele Schachzüge, um Mitarbeitern attraktive Gehaltsextras zu spendieren. Das neueste „Goodie“im Kampf um gutes Personal ist das E-Bike. „Viele gerade junge Mitarbeiter haben in Zeiten von Car-Sharing und Car-to-go kein eigenes Auto mehr“, sagt Claudia Endress, Geschäftsführerin der Augsburger Zeitarbeitsgesellschaft „Coste Personal“. War früher der Dienstwagen als prestigeträchtiger Lohnanreiz oft unverzichtbar, kann es heute das E-Bike oder Rennrad sein – zumindest in chronisch verstopften Städten. Schätzungen zufolge rollen aktuell bereits über 200000 Diensträder über Deutschlands Straßen.
So geht’s zum E-Bike vom Chef: Ein gutes Elektrofahrrad kostet um die 2000 Euro und mehr. Zieht der Arbeitgeber mit, muss der Beschäftigte nicht privat kaufen. Der Deal kann so laufen: Der Betrieb besorgt das (Elektro-)Rad und stellt es dem Angestellten zur Verfügung. Dieser darf es dann entweder nur bei rein betrieblichen Fahrten nutzen oder auch noch privat, also auch abends, am Wochenende, im Urlaub. Umsonst ist das aber nicht: Darf jemand mit dem Firmen-Bike auch außerhalb der Arbeitszeit radeln, hat er einen geldwerten Vorteil. Wie beim Dienstauto muss auch ein Dienstrad dann nach der Ein-Prozent-Regel versteuert werden. Basis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers mit Mehrwertsteuer, abgerundet auf volle 100 Euro.
So wird gerechnet:
Kostet das Rad der Träume beispielsweise 2500 Euro, liegt der geldwerte Vorteil bei 25 Euro. Diese Summe wird dem Arbeitnehmer monatlich zum Einkommen dazugerechnet. Dadurch fallen die Steuern und Sozialabgaben etwas höher aus. Je nach Steuersatz muss der Nutzer dann monatlich zwischen drei und elf Euro mehr Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag bezahlen, wie die Experten von Finanztest vorrechnen. Im Gegensatz zum Dienstwagen müssen Radl-Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht auch noch extra mit 0,03 Prozent des Listenpreises versteuert werden. Das Radeln ins Büro bleibt somit lohnsteuerfrei. Auch das Aufladen des E-Bikes im Betrieb ist für den Angestellten steuerfrei. Der Chef wiederum kann die Anschaffung als Betriebsausgabe geltend machen und über sieben Jahre beschreiben. Das kann ein guter Deal für beide Seiten sein.
Das ist wichtig:
Anders als beim Dienstwagen gibt es nicht wirklich die Alternative, statt der Ein-Prozent-Regel ein Fahrtenbuch zu führen. Aber: Wer mit seinem Arbeitgeber schriftlich vereinbart, das E-Bike oder Rennrad allein dienstlich zu nutzen, hat die EinProzent-Regel definitiv vom Hals. Private Ausflüge sind dann aber auch tabu, betont Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfe (VBL): „Der Arbeitgeber muss kontrollieren, dass das auch eingehalten wird.“Und das Rad über Nacht zum Beispiel in der Firma einschließen.
So läuft es beim Leasing:
Least der Chef das Rad, sieht die Rechnung oft nicht ganz so günstig aus. Beide vereinbaren dann eine Barlohnumwandlung. Statt einen Teil des Gehalts ausbezahlt zu bekommen, kriegt der Mitarbeiter als Sachlohn das Dienstrad, das er auch privat nutzen darf. Dafür behält der Arbeitgeber vom monatlichen Bruttolohn die Leasingrate und die Versicherungsprämie ein. Dazu kommt noch die Ein-Prozent-Regel. Durch die Barlohnumwandlung verringert sich das monatliche Bruttogehalt. Der Beschäftigte spart Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Auch der Arbeitgeber zahlt etwas weniger für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Er kann bestenfalls noch einen Zuschuss spendieren.
Ein Rechenbeispiel:
Der Chef stellt seinem Mitarbeiter ein geleastes Fahrrad im Wert von 2500 Euro zur Verfügung. Monatlich ein Prozent davon, also 25 Euro, muss der Arbeitnehmer versteuern. Die monatliche Leasingrate von 79,37 Euro netto finanziert er per Barlohnumwandlung. Der Chef schießt noch 25 Euro zu. Bei dieser Rechnung trägt der Angestellte dann meist drei Jahre lang monatlich knapp 40 Euro und kann das Fahrrad auch privat nutzen, wie das Verbraucherportal vorrechnet. „Interessierte sollten genau durchrechnen, ob sie sich das leisten wollen“, erklärt Klocke. Zwar bekomme man so ein Fahrrad, habe monatlich aber auch etwas weniger netto auf dem Konto.
Aufgepasst, Steuerfallen:
Wer jahrelang deutlich weniger in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme einzahlt, kriegt das womöglich bei Arbeitslosigkeit und im Rentenalter zu spüren. Auch der Anspruch auf Krankentagegeld wird geringer. Damit der Verdienst langfristig nicht auf der Stelle tritt, sind Lohnverhandlungen mit dem Chef zusätzlich ratsam. Vorsicht ist geboten, wenn der angebotene Leasingvertrag eine supergünstige Kaufoption für den Arbeitnehmer enthält. Das kann eine Nachzahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach sich ziehen. Grundsätzlich berechnet das Finanzamt den Radwert nach drei Jahren Nutzung immer noch mit 40 Prozent des Neupreises.