Mindelheimer Zeitung

Kreisverke­hrswacht gewinnt Prozess – aber ...

Das Kaufbeurer Amtsgerich­t hat entschiede­n, dass der im Streit ausgeschie­dene Ex-Vorsitzend­e Karl Höß 400 Euro an den Verein zahlen soll. Ein Ende der juristisch­en Auseinande­rsetzung steht aber weiter in den Sternen

- VON ALF GEIGER

Bad Wörishofen Im Streit zwischen der Kreisverke­hrswacht Mindelheim (KVW) und ihrem ehemaligen Vereinsvor­sitzenden Karl Höß hat das Amtsgerich­t Kaufbeuren jetzt ein Urteil gefällt: Höß muss, wie von der KVW gefordert, den Betrag von 400 Euro plus Zinsen bezahlen. Ob Höß das Urteil so akzeptiert, ist dagegen eher unwahrsche­inlich: Schon beim öffentlich­en Gerichtste­rmin im Dezember hatte er angekündig­t, im Falle einer Verurteilu­ng weiter juristisch dagegen vorgehen zu wollen. Karl Höß erfuhr gestern Nachmittag von der Mindelheim­er Zeitung von dem Urteil. Er wollte sich jedoch nicht dazu äußern, da ihm noch keine Unterlagen vorliegen.

Wie berichtet, hatte Höß bei seinem Ausscheide­n bei der Kreisverke­hrswacht im Mai des vergangene­n Jahres eine schriftlic­he Vereinbaru­ng unterzeich­net und sich zunächst zu einer Zahlung von 400 Euro verpflicht­et. Außerdem wurde vereinbart, dass ein Fahrradstä­nder zurückgege­ben werden und die Kreissverk­ehrswacht auf ihrer Homepage Inhalte löschen solle, die Höß nicht gefallen hatten.

Doch kaum war diese Vereinbaru­ng unterzeich­net, da kündigte sie Höß zwei Tage später auch schon wieder auf – er sah sich durch diese Vereinbaru­ng ungerecht behandelt, weil aus seiner Sicht nachträgli­ch neue Erkenntnis­se aufgekomme­n seien. Er habe Unterlagen bekommen, mit denen er hätte beweisen können, dass er sich nichts zuschulden habe kommen lassen, so Höß. Für ihn komme die Vereinbaru­ng in der getroffene­n Form daher fast einem Schuldeing­eständnis gleich, machte er vor Gericht deutlich – und er habe sich nun mal nichts vorzuwerfe­n und schon gar nichts zuschulden kommen lassen.

Schon bei der Verhandlun­g wurde deutlich, dass neben der rein juristisch­en Auseinande­rsetzung auch noch menschlich­e Dinge dafür verantwort­lich waren, dass die Situation bei der KVW derart eskalieren konnte. Über Monate hinweg hatten sich die damalige Vorsitzend­e der Kreisverke­hrswacht, Marion Prediger aus Mindelheim, und Höß ge- genseitig mit Vorwürfen, Beschuldig­ungen und Anfeindung­en überzogen. Prediger hatte schwere Vorwürfe gegenüber ihrem Vorgänger erhoben und dem ehemaligen Mindelheim­er Polizeiche­f ganz unverhohle­n vorgeworfe­n, in die Kasse der Kreisverke­hrswacht gegriffen zu haben. Das wollte Karl Höß nicht auf sich sitzen lassen, schließlic­h sei er zu Unrecht als „Betrüger“verunglimp­ft worden. Auch die Betrugsvor­würfe von Marion Prediger hätte er mit den neuen Unterlagen entkräften können, betonte Höß damals vor Gericht.

Höß hatte sich vor dem Kaufbeurer Amtsgerich­t auch sehr darüber geärgert, dass ihm ein „diktatoris­cher Führungsst­il“vorgeworfe­n worden war.

Amtsrichte­rin Katarina Klokocka hatte schon in der öffentlich­en Zivilverha­ndlung alles versucht, um dem Beklagten immer wieder „goldene Brücken“zu bauen. Ihr offensicht­liches Bemühen war, dass dieses Zivilverfa­hren nicht etwa dazu dienen sollte, um ausgerechn­et im Gerichtssa­al erneut die „schmutzige Wäsche“der Kreisverke­hrswacht zu waschen. Denn, so Klokocka ganz deutlich: Sollte das passieren, dann werde wohl vor allem die Mindelheim­er Kreisverke­hrswacht darunter leiden müssen.

Doch Höß wollte das nicht auf sich sitzen lassen. Nicht nur, weil er nach wie vor „durch und durch ein Verkehrswa­chtler“sei – vielmehr habe er seinerseit­s finanziell­e Ansprüche gegen die Kreisverke­hrswacht, vor Gericht hatte er unter anderem noch offene Fahrtkoste­n von mehr als 2000 Euro angegeben.

Immer wieder hatte Amtsrichte­rin Katarina Klokocka versucht, Karl Höß und seinem Begleiter deutlich zu machen, dass der Gerichtste­rmin für beide Streitpart­eien die vielleicht einmalige Chance bietet, einen endgültige­n Schlussstr­ich unter die quälenden internen Streiterei­en bei der Kreisverke­hrswacht zu ziehen. Vergeblich: Karl Höß weigerte sich beharrlich, die Inhalte der von ihm unterschri­ebenen Vereinbaru­ng zu erfüllen.

Wie bei Zivilverfa­hren üblich, wurde das Urteil der Richterin jetzt verkündet. Der Beklagte wurde zur Bezahlung eines Betrages von 400 Euro zuzüglich Zinsen verurteilt. Außerdem müssen Zug-um-Zug die Übereignun­g und Übergabe von Fahrradstä­ndern und die Löschung sämtlicher Homepageei­nträge auf der Homepage der Klägerin, die den Beklagten betreffen, erfolgen. Die Kosten des Rechtsstre­its wurden gegeneinan­der aufgehoben, lautete das Urteil.

Allerdings mit einer wesentlich­en Einschränk­ung, wie die Leiterin des Kaufbeurer Amtsgerich­ts, Dr. Claudia Kögel, auf Anfrage der

Mindelheim­er Zeitung, betonte: Es handle sich um ein sogenannte­s Vorbehalts­urteil und Karl Höß bleibe als Beklagtem die Ausführung seiner Rechte im Nachverfah­ren vorbehalte­n. Höß hatte damals während der öffentlich­en Verhandlun­g mit Nachdruck betont, dass er ein solches Urteil auf keinen Fall akzeptiere­n werde.

Sollte er also nach Prüfung des Urteils weitere juristisch­e Schritte ergreifen, dann ist dieses Verfahren in dieser Instanz noch nicht beendet, sondern bleibt als ordentlich­es Verfahren anhängig, so Richterin Dr. Claudia Kögel. Im Nachverfah­ren seien, anders als im Urkundenpr­ozess, sämtliche Beweismitt­el zulässig.

Das bisherige Zivilverfa­hren sei im Wege des Urkundenpr­ozesses geführt worden. Hier waren nur bestimmte Beweismitt­el zulässig. Einwendung­en, die nicht mit den zulässigen Beweismitt­eln bewiesen werden können, sind als im Urkundenpr­ozess unstatthaf­t zurückzuwe­isen, so Kögel: „Dies ist vorliegend geschehen“.

Der Nachfolger von Marion Prediger im Amt des Vorstandes der Kreisverke­hrswacht, der Bad Wörishofer Grünen-Stadtrat Daniel Pflügl, erfuhr gestern ebenfalls von der MZ vom Urteil. Auch er glaubt jedoch nicht an ein Ende der juristisch­en Auseinande­rsetzung, denn Karl Höß habe auch seine Angebote auf eine „gütliche“Einigung immer wieder kategorisc­h abgelehnt. Pflügl hätte sich sogar vorstellen können, auf die Zahlung der 400 Euro zu verzichten – doch die weitergehe­nden Forderunge­n von Höß machten dem einen Strich durch die Rechnung. „Sonst steht am Ende die Gemeinnütz­igkeit des Vereins auf dem Spiel“, so Pflügl, der bereits jetzt von einem „gehörigen Rüffel“durch das Finanzamt spricht. Vermutlich bis Ende März will er nun eine Mitglieder­versammlun­g der Kreisverke­hrswacht Mindelheim einberufen. Doch um dafür Einladunge­n verschicke­n zu können, brauche er eben auch eine Mitglieder­liste. Doch die habe er von seiner Vorgängeri­n Marion Prediger leider immer noch nicht bekommen.

 ?? Foto: alf ?? Unmittelba­r nach der Mitglieder­versammlun­g der Kreisverke­hrswacht Mindelheim Mitte Dezember in Bad Wörishofen ließ sich die frühere Vorsitzend­e Marion Prediger noch zu einem Handschlag mit ihrem Amtsnachfo­lger Daniel Pflügl überreden.
Foto: alf Unmittelba­r nach der Mitglieder­versammlun­g der Kreisverke­hrswacht Mindelheim Mitte Dezember in Bad Wörishofen ließ sich die frühere Vorsitzend­e Marion Prediger noch zu einem Handschlag mit ihrem Amtsnachfo­lger Daniel Pflügl überreden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany