So arbeiten Schöffen
Derzeit werden wieder Schöffen gesucht. Zwei Laienrichter verraten, wie sie zu einer Entscheidung kommen
Derzeit werden wieder Schöffen für das Amts- und Landgericht gesucht. Wir haben mit zwei Unterallgäuern über ihr Ehrenamt gesprochen.
Herr Hatzelmann, Herr Drexel, Sie sind seit vier Jahren Schöffen am Amtsgericht Memmingen. Was machen Sie im normalen Leben und wie sind Sie zu dieser Aufgabe gekommen?
Georg Hatzelmann: Ich war Landwirt in Markt Rettenbach. Als der Schritt zur Rente anstand, habe ich eine neue Aufgabe gesucht und mich gemeldet. Stefan Drexel: Ich leite das Kreisseniorenheim in Türkheim und bin im Stadtrat in Mindelheim. Ich bin über die Stadt angefragt worden und habe mir dann gedacht: Das ist ein besonderes Ehrenamt.
Hat man Sie darauf vorbereitet? Drexel: Es gab eine Einführung in der Justizvollzugsanstalt Memmingen. Wir haben dort auch hautnah erfahren, wie sich das Leben hinter Gittern anfühlt.
Und wie ist das bei den Fällen vor Gericht: Erfahren Sie, worum es geht? Richter Nicolai Braun: Die Schöffen sollen sich ihr Urteil aus der mündlichen Hauptverhandlung bilden. Um was es geht, sehen sie am Aushang und es wird kurz vorab gesagt. Aber letztendlich erlangen sie ihre Erkenntnisse erst über die Anklageschrift, die der Staatsanwalt vorliest. Die Akten kennen sie gar nicht.
Können Sie sich noch an Ihre erste Verhandlung erinnern?
Hatzelmann: (überlegt) ich nicht.
Drexel: Ja. Es war ein Rauschgiftdelikt mit Konsum und Handel. Nein, kann
War das für Sie auch die erste Erfahrung vor Gericht?
Drexel: Nur in der Schulzeit waren wir mal einen Tag dort – aber das ist auch schon mehr als 20 Jahre her. Ansonsten habe ich keinen Kontakt mit dem Strafrecht gehabt. Hatzelmann: Ich war mal in Kempten als Zeuge geladen, bin dann aber nicht gebraucht worden.
Wie ist das, über den weiteren Lebensweg eines Menschen zu entscheiden? Ist einem das bewusst?
Drexel: Man muss sich das bewusst machen. Es geht ja hier um Recht, das gesprochen wird. Plump gesagt: Wenn einer eine Straftat begangen hat, dann gehört er nach deutschem Recht verurteilt. Das muss einem klar sein und dafür sind wir hier. Hatzelmann: In der ersten Zeit habe ich mich schwergetan. Ich war eher auf der gnädigen Seite. Aber ich werde zunehmend realistischer.
Wie bilden Sie sich ein Urteil? Ist es mehr Kopf- oder Bauchentscheidung? Hatzelmann: Als Schöffe ist man ziemlich ahnungslos, was den Strafrahmen betrifft, aber wir bekommen ja von unserem Richter ein gewisses Raster, in dem wir uns bewegen dürfen. Ohne dieses Raster wäre es für uns sehr schwer, ein Strafmaß zu finden.
Drexel: Das Bauchgefühl muss man außen vor lassen. Wir urteilen nach der Verhandlung, nach Beweislage und nach Strafrahmen. Das Bauchgefühl hat an so einem Tag im Gericht wenig bis gar nichts zu suchen.
Hat sich Ihre Sicht auf Gerichtsurteile verändert?
Hatzelmann: Auf jeden Fall. Von meiner letzten Verhandlung stand ein Bericht in der Zeitung. Dann bin ich von einem Bekannten angesprochen worden: „Wieso kriegt jetzt der Bewährung?“Man kann doch nicht urteilen anhand von einer oberflächlichen Information! Man muss das alles hören, sehen und abwägen, dann sieht das ganz anders aus.
Drexel: Man hat nach so einer Schöffenperiode einen ganz anderen Hintergrund, weil man sich regelmäßig mit den Fällen beschäftigt, wann eine Bewährung infrage kommt und wann nicht. Das ist ja für einen Laien, der sich mit dem Recht nicht befasst, nicht immer nachvollziehbar.
Das heißt, Sie haben etwas gelernt? Drexel: Es ist eine Erfahrung fürs Leben, die ich so nicht missen möchte, sage ich ganz ehrlich.
Hatzelmann: Man lernt die Tiefen und die schwachen Seiten der Menschheit kennen. Was mich am meisten überrascht hat, das sind die häufigen Drogenfälle, die wir behandeln. Das hätte ich nie gedacht!
Hat Ihr Ehrenamt Ihren Blick auf die Welt verändert?
Hatzelmann: Der Horizont hat sich vielleicht etwas geweitet.
Drexel: Man denkt sich immer, man lebt in der heilen Welt, in seinem Städtchen hier im Unterallgäu, und bekommt aber dann doch mit, wie es zu kriminellen Handlungen auch bei uns kommt. Das ist nicht zu unterschätzen. Man hört immer nur von den großen Fällen, überregional, in den Zeitungen, aber es passiert überall was. Die kriminelle Energie ist auch im Unterallgäu unterwegs. Braun: Aus der Distanz betrachtet, denkt man doch eigentlich: Täter – Opfer. Eine scharfe Schwarz-WeißTrennung. Wie sehen Sie das jetzt, nach den Jahren als Schöffe? Ist das immer noch so: Täter nur böse, Opfer nur gut?
Drexel: Diese ganz klare Kante hat man eigentlich am allerwenigsten. Wir haben immer wieder Fälle, wo die Graubereiche ineinanderfließen und die Hintergründe herauskommen: Opfer ist nicht nur gleich Opfer und Täter nicht gleich Täter. Sicherlich: In diesem einen Augenblick schon, aber da spielt zum Teil viel mehr eine Rolle. Die Vorgeschichte und was alles dazugehört – und das macht es dann natürlich nicht einfacher.
Haben Sie als Schöffen vor Gericht eigentlich schon mal jemanden erkannt? Oder achtet man im Vorfeld darauf, dass so etwas nicht passiert?
Braun: Das geht nicht, weil es ja nicht angegeben wird. Die Schöffen wissen im Vorfeld nicht, wer als Zeuge oder Angeklagter erscheint.
Drexel: Ich hatte die Fälle – und nicht nur einmal –, dass ich Angeklagte oder Zeugen gekannt habe.
Kann man in so einem Fall sagen: „Ich bin befangen“?
Braun: Selber entscheiden, dass man außen vor ist, geht nicht. Entweder man ist – objektiv betrachtet – befangen, dann ist man draußen, oder man ist nicht befangen, dann bleibt man drin. Wir hatten das einmal, bei einer Brandstiftung, da waren Sie ... Drexel: ... als Feuerwehrmann direkt vor Ort. Das haben wir in der Verhandlung angesprochen und es gab keine Bedenken, dass das hinderlich ist, und dann ist die Verhandlung ganz normal gelaufen.
Braun: Das ist keine Befangenheit, weil Herr Drexel mit dem eigentlichen Vorgang nicht befasst war. Aber das ist natürlich klar: Wenn jemand Eigentümer ist, Geschädigter oder Verwandter, dann würden wir warten, bis wir den Hilfsschöffen hier haben. So etwas hatten wir aber noch nicht.
Ist es Ihnen nach einer Verhandlung schon passiert, dass Sie einen Verurteilten auf der Straße getroffen haben? Drexel: Nein.
Hätten Sie Angst davor? Drexel: Nein.
Auch nicht davor, dass sich einer rächen will für sein Urteil?
Hatzelmann: Wir begegnen uns ja
Schöffen gesucht
● Derzeit werden bundesweit Schöf fen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 gewählt.
● Gemeinden schlagen dazu Bewer ber vor, ein Ausschuss am Amtsge richt wählt Haupt und Hilfsschöffen.
● Bewerber sollten deutsche Staats angehörige sein sowie am 1. Janu ar 2019 mindestens 25 und höchs tens 69 Jahre alt. Sie sollen über soziale Kompetenz verfügen, in Ju gendstrafsachen auch über Erfah rung in der Jugenderziehung. Juristi sche Kenntnisse sind nicht nötig. Auch wenn sie Laien sind, können zwei Schöffen in einem Verfahren einen Berufsrichter „überstimmen“.
● Interessenten bewerben sich bald möglichst bei ihrer Gemeinde/ Stadt. Mehr Infos und Bewerbungs formulare gibt es auch unter www.schoeffenwahl.de. nach der Verhandlung beim Verlassen des Gebäudes und wir grüßen uns und die schauen uns dann auch ganz freundlich an, meistens.
Welche Rechte haben Schöffen? Braun: Sie sind in der Verhandlung vollwertige Richter, haben das gleiche Stimmrecht und das gleiche Fragerecht in der Sitzung.
Warum ist es dann doch meistens der hauptberufliche Richter, der spricht und Fragen stellt?
Braun: Die Schöffen könnten die gleichen Fragen stellen. Aber es ist natürlich schwierig, Fragen zu stellen ohne Aktenkenntnis. Deswegen stellt meist der Richter die Fragen. Aber wenn etwas unklar ist, fragen die Schöffen auch nach. Das hatten wir heute Morgen ja auch.
Hatzelmann: Heute haben wir schon viel gefragt.
Sind Sie da selbstsicherer geworden? Drexel: In den ersten Verhandlungen ist vieles neu und unbekannt. Im Laufe der Zeit bekommt man eine gewisse Erfahrung, was die Fragen betrifft. Da weiß man dann, was einen interessieren könnte für die Urteilsfindung.
Hatzelmann: Anfangs habe ich auch schon mal Fragen gestellt, die mit der Urteilsfindung nicht im Zusammenhang standen.
Braun: Man kann’s so zusammenfassen, dass der Schöffe Hatzelmann von vornherein keine Berührungsängste hatte bei seiner Aufgabe.
Drexel: ausgedrückt. Das war jetzt schön
Warum gibt es überhaupt Schöffen? Braun: Die Schöffen sind eine Beteiligung der Öffentlichkeit und letztendlich auch Kontrolle, dass das, was im Namen des Volkes gesprochen wird, auch tatsächlich im Namen des Volkes gesprochen wird. Und es ist auch so, dass Schöffen eigene Lebenserfahrung einbringen und eine eigene Sicht auf Sachverhalte, die man als Jurist nicht hat. Sie, Herr Hatzelmann, kommen ja aus der Landwirtschaft. Wenn es um einen Fall aus diesem Bereich geht, da kann der Angeklagte viel erzählen, das wird der Staatsanwalt nicht einordnen können, das wird der Richter nicht einordnen können, da können Sie dann Ihre Erfahrung einbringen. Hatzelmann: Es ging mal um Wucher bei Holzverkauf, das weiß ich noch. Da hat man natürlich einen anderen Einblick.
Braun: Ja, genau. Und so soll’s ja auch sein, dass unter den Schöffen nicht nur 30-jährige Ärzte sind, sondern ein Querschnitt aus der Bevölkerung. Hatzelmann: Wer trifft die Auswahl, dass es so ist?
Braun: Die Gemeinden, die die Listen aufstellen. Alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung sollen angemessen berücksichtigt werden. Wie oft werden Sie eingesetzt?
Drexel: Man bekommt Anfang des Jahres einen Terminkalender und hat in der Regel eine Verhandlung pro Monat. Dann kann’s aber immer noch sein, je nach Verfahren, dass es einen Folgetermin gibt oder dass es zu Verschiebungen kommt. Aber so circa zwölf Termine im Jahr muss man schon einrechnen.
Braun: Wir hatten jetzt in dieser Schöffenperiode einen Fall, der über acht Verhandlungstage ging. Sonst ist es meistens an einem Tag erledigt. Aber das muss man natürlich als Schöffe wissen, dass der Zeitaufwand nicht vorhersehbar ist. Vor allem am Landgericht muss man damit rechnen, dass es auch mal mehrere Tage sind.
Muss einen der Arbeitgeber freistellen? Drexel: Ja. Man bekommt auch keine „Einladung“, sondern eine „Ladung“. Und wenn es mal nicht möglich ist, dann muss man schriftlich
„Das Bauchgefühl hat an so einem Tag im Gericht wenig bis gar nichts zu suchen.“Schöffe Stefan Drexel
„Man lernt die Tiefen und die schwachen Seiten der Menschen kennen.“Schöffe Georg Hatzelmann
begründen, warum man nicht teilnehmen kann.
Gibt es eine Aufwandsentschädigung? Drexel: Es gibt die Fahrtkosten und den Verdienstausfall.
Wenn jemand überlegt, sich für das Schöffenamt zu bewerben, was würden Sie ihm oder ihr auf den Weg geben? Drexel: Wenn jemand Interesse hat, soll er sich aufstellen lassen. Ihm muss bewusst sein: Es ist ein Ehrenamt mit einer hohen Verantwortung. Aber man braucht Leute, die Verantwortung übernehmen, sonst funktioniert unsere Gesellschaft nicht. Es gibt genügend Staaten, in denen nicht nachvollziehbar ist, wie die Gerichte urteilen. Wir vertreten hier das Volk. Und ich glaube, das hier in Deutschland ist eine hervorragende Sache. Hatzelmann: Man muss das Naturell haben, sich mit gesellschaftlichen Themen und Problemen ernsthaft zu beschäftigen. Nur aus Neugierde ist das nicht richtig.
Braun: Ich kann beides nur bestätigen. Ein gewisses Interesse an Menschen, an Schicksalen, das braucht man schon, weil es ja schon anstrengend ist. Die Verhandlungen sind öfter zäh.
Drexel: Wir hatten schon Tage, da kommt man in der Früh, macht nur zwei, drei Toilettenpausen und abends um halb acht verlässt man den Gerichtssaal wieder. Das sind anstrengende Tage, weil man doch konzentriert dem ganzen Verlauf folgen muss, um ein gerechtes Urteil fällen zu können. Es sind ja oft Kleinigkeiten, die ausschlaggebend sind, in Zeugenaussagen zum Beispiel.