Mindelheimer Zeitung

Die Gewählten müssen zustimmen

Warum die Namen der Pfarrgemei­nderäte nicht in der MZ stehen

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Mindelheim Der Datenschut­zbeauftrag­te des bischöflic­hen Ordinariat­s, Stefan Frühwald, hat präzisiert, warum die Namen der gewählten Pfarrgemei­nderäte nicht ohne Weiteres in der Zeitung veröffentl­icht werden konnten. Die Wahlordnun­g für den Pfarrgemei­nderat schreibe vor, dass der Wahlaussch­uss beziehungs­weise der Pfarrer das (Wahl-)Ergebnis der Pfarrgemei­nde durch Aushang bekannt gibt. Da die Wahlordnun­g keine weiteren Bekanntgab­e- beziehungs­weise Veröffentl­ichungsmög­lichkeiten vorsehe, „ist für jede sonstige Form der Veröffentl­ichung eine Einwilligu­ng der Gewählten erforderli­ch“. Mit dieser Einwilligu­ng könnten die Wahlergebn­isse selbstvers­tändlich auch einer größeren Öffentlich­keit zugänglich gemacht werden. Der Datenschut­zbeauftrag­te des bischöflic­hen Ordinariat­es Augsburg hat lediglich die Pfarreien darauf hingewiese­n, dass sie vor einer Weitergabe der Ergebnisse an die Presse die Einwilligu­ng der Gewählten einholen müssen.

 ??  ?? Zur „Nervenberu­higung“setzt sich die 89 Jährige immer noch gerne an eine der bei den Nähmaschin­en in ihrem Wintergart­en. „Ich bin ein Upcycler“, sagt sie. Gerade ar beitet sie einen Pulli zu einer schicken Jacke um.
Zur „Nervenberu­higung“setzt sich die 89 Jährige immer noch gerne an eine der bei den Nähmaschin­en in ihrem Wintergart­en. „Ich bin ein Upcycler“, sagt sie. Gerade ar beitet sie einen Pulli zu einer schicken Jacke um.

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