Mindelheimer Zeitung

Jetzt droht die Stilllegun­g

Wer sein Auto nach Aufforderu­ng nicht nachrüstet, bekommt Ärger mit der Zulassungs­stelle

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Landkreis Einzelnen Autofahrer­n im Landkreis droht nun wegen des Skandals um abgasmanip­ulierte Dieselfahr­zeuge sogar die Stilllegun­g ihrer Autos. Betroffen sind Halter, die ihre Fahrzeuge in einem vorgegeben­en Zeitraum nicht mit einem Software-Update haben umrüsten lassen.

Das Kraftfahrt­bundesamt in Flensburg informiert in solchen Fällen die zuständige­n Kreisbehör­den. Wie das Landratsam­t Unterallgä­u » auf Anfrage mitteilte, hat die KfzZulassu­ngsstelle die Namen von fünf Fahrzeugha­ltern übermittel­t, die bisher der Pflicht zur Nachrüstun­g ihrer Wagen nicht nachgekomm­en sind. Diese erhalten von der Kfz-Zulassungs­stelle ein Erinnerung­sschreiben. Rüstet der jeweilige Besitzer sein Fahrzeug trotzdem nicht um, „hören wir ihn an und prüfen den Einzelfall“, erklärt Sprecherin Sylvia Rustler. Das Landratsam­t wägt dann ab, ob die priva- ten Interessen des Fahrzeugha­lters oder die Interessen der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerun­g höher wiegen.

„Kommen wir zu dem Schluss, dass das Fahrzeug umgerüstet werden sollte, verschicke­n wir einen Bescheid.“Aktuell wurden zwei solcher Bescheide verschickt, in denen das Landratsam­t den Betrieb des Fahrzeugs untersagt. Der Besitzer hat dann einen Monat Zeit, gegen den Bescheid zu klagen oder das Fahrzeug doch noch umzurüsten. Andernfall­s wird es stillgeleg­t.

Nachdem aufgekomme­n war, dass VW Diesel-Fahrzeuge so manipulier­t hatte, dass sich bessere als die tatsächlic­hen Abgaswerte präsentier­en ließen, musste der Konzern rund 2,6 Millionen Autos zur Umrüstung zurückrufe­n. Auch bei Porsche hatte der damalige Bundesverk­ehrsminist­er einen Rückruf angekündig­t. VW schrieb die Halter der betroffene­n Fahrzeuge an.

Doch es gab Autobesitz­er, die der Aufforderu­ng nicht Folge leisteten – zum Beispiel, weil sie Nachteile für Leistungsf­ähigkeit und Fahrverhal­ten befürchtet­en oder weil sie annehmen, der Spritverbr­auch gehe in die Höhe. Ein Urteil vom 2. März hat die Auto-Stilllegun­g durch die Kfz-Zulassungs­stelle im Rhein-Neckar-Kreis allerdings für nicht zulässig erklärt. Die rechtliche Lage ist also noch nicht abschließe­nd geklärt.

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Fotos: jsto Stadträtin Christel Lidel und ihre beson dere Handtasche.

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