Jetzt droht die Stilllegung
Wer sein Auto nach Aufforderung nicht nachrüstet, bekommt Ärger mit der Zulassungsstelle
Landkreis Einzelnen Autofahrern im Landkreis droht nun wegen des Skandals um abgasmanipulierte Dieselfahrzeuge sogar die Stilllegung ihrer Autos. Betroffen sind Halter, die ihre Fahrzeuge in einem vorgegebenen Zeitraum nicht mit einem Software-Update haben umrüsten lassen.
Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg informiert in solchen Fällen die zuständigen Kreisbehörden. Wie das Landratsamt Unterallgäu » auf Anfrage mitteilte, hat die KfzZulassungsstelle die Namen von fünf Fahrzeughaltern übermittelt, die bisher der Pflicht zur Nachrüstung ihrer Wagen nicht nachgekommen sind. Diese erhalten von der Kfz-Zulassungsstelle ein Erinnerungsschreiben. Rüstet der jeweilige Besitzer sein Fahrzeug trotzdem nicht um, „hören wir ihn an und prüfen den Einzelfall“, erklärt Sprecherin Sylvia Rustler. Das Landratsamt wägt dann ab, ob die priva- ten Interessen des Fahrzeughalters oder die Interessen der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung höher wiegen.
„Kommen wir zu dem Schluss, dass das Fahrzeug umgerüstet werden sollte, verschicken wir einen Bescheid.“Aktuell wurden zwei solcher Bescheide verschickt, in denen das Landratsamt den Betrieb des Fahrzeugs untersagt. Der Besitzer hat dann einen Monat Zeit, gegen den Bescheid zu klagen oder das Fahrzeug doch noch umzurüsten. Andernfalls wird es stillgelegt.
Nachdem aufgekommen war, dass VW Diesel-Fahrzeuge so manipuliert hatte, dass sich bessere als die tatsächlichen Abgaswerte präsentieren ließen, musste der Konzern rund 2,6 Millionen Autos zur Umrüstung zurückrufen. Auch bei Porsche hatte der damalige Bundesverkehrsminister einen Rückruf angekündigt. VW schrieb die Halter der betroffenen Fahrzeuge an.
Doch es gab Autobesitzer, die der Aufforderung nicht Folge leisteten – zum Beispiel, weil sie Nachteile für Leistungsfähigkeit und Fahrverhalten befürchteten oder weil sie annehmen, der Spritverbrauch gehe in die Höhe. Ein Urteil vom 2. März hat die Auto-Stilllegung durch die Kfz-Zulassungsstelle im Rhein-Neckar-Kreis allerdings für nicht zulässig erklärt. Die rechtliche Lage ist also noch nicht abschließend geklärt.