Mobil zur Polizei
Seit Kurzem können Straftaten online angezeigt werden. In der Region wird das vor allem bei Betrugsfällen im Netz genutzt. Die Polizeigewerkschaft hat bei dieser Methode aber auch Befürchtungen
Gewisse Straftaten kann man jetzt auch übers Internet bei der Polizei melden. Wie der neue Service in unserer Region angenommen wird, lesen Sie auf
Allgäu Wenn der Onlinehändler zwar Geld bekommen hat, aber keine Ware schickt, wenn der Fahrradsattel gestohlen wird oder gar das ganze Rad abhandenkommt, ist der Ärger groß. Den Gang zur Polizei kann man sich in diesen Fällen aber zumindest sparen. Denn um Anzeige zu erstatten, reicht in Bayern seit Kurzem ein Griff zum Smartphone, Tablet oder PC.
Dies Angebot wurde im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Südwest vor allem beim Thema Internet-Betrug genutzt, sagt Polizeisprecher Sven Hornfischer. Insgesamt seien Online-Anzeigen im niedrigen zweistelligen Bereich eingegangen. Wegen der kurzen Zeit könne man daraus aber noch keine Rückschlüsse ziehen, fügt sein Kollege Jürgen Krautwald hinzu.
Dass die Zahlen und damit die Belastung für die Polizisten noch steigen werden, daran hat Peter Pytlik, stellvertretender Landesvorsitzender der Polizeigewerkschaft, keinen Zweifel. „Wir werden dadurch mit mehr Arbeit belegt werden, da bin ich sicher“, sagt er. Für die Bürger sei das Angebot der Online-Anzeige ein guter Service. Für die Dienststellen, die in der Region ohnehin schlecht besetzt seien, bedeute es jedoch einen Mehraufwand. Immerhin sei die Hemmschwelle für eine Anzeige im Internet niedriger, als wenn dafür ein persönliches Erscheinen auf der Dienstelle nötig ist. „Gerade bei Kleinigkeiten“, sagt Pytlik. In manchen Fällen seien die Angaben in den Online-Formularen nicht vollständig. Dann müssten die Beamten zu den Anzeigenstellern fahren und nicht mehr umgekehrt.
Online-Anzeigen sind bislang lediglich für Straftaten im kleinkriminellen Bereich möglich, und zwar in drei Kategorien: Diebstahl und Sachbeschädigung an Auto und Fahrrad sowie Betrug im Internet. Auffällig ist, dass in der Region bisher hauptsächlich Internet-Betrügereien über das neue Portal gemeldet wurden, teilt Hornfischer mit.
Dabei ging es zum Beispiel um offene Rechnungen für bereits versendete Produkte oder bezahlte Artikel, die der Käufer nie erhalten hat. Stellt also jemand, der im Internet Geschäfte macht auch eher dort Anzeige? Könnte sein! Schließlich funktioniert das Ganze ähnlich wie eine Online-Bestellung: Man klickt sich von Seite zu Seite, gibt an, was man (anzeigen) möchte, trägt seine Kontaktdaten ein, überprüft seinen Auftrag am Ende, bevor er gesendet wird. Der Empfänger nimmt die „Bestellung“entgegen und kümmert sich darum. Nur zahlen muss man dafür nichts.
Damit kein Schindluder getrieben wird, überprüfen die Polizisten beim Bearbeiten sofort, ob der Absender existiert und die Anzeige selbst verfasst hat, sagt Hornfischer. So könnten die Formulare zwar in falschem Namen ausgefüllt werden – einen digitalen Fingerabdruck zur Legitimierung gibt es nicht –, das fliege jedoch schnell auf. Wichtig sei bei der Online-Anzeige, dass die Menschen das Angebot nur für die angegebenen drei Bereiche nutzen, betont Hornfischer. Für alles andere müssten sie nach wie vor auf die Dienststelle kommen. Fahrerflucht etwa sei nicht für eine Online-Anzeige vorgesehen. I Online Anzeige erstatten ist möglich unter: www.online strafanzeige.de