Mindelheimer Zeitung

„Schneefloc­kenkinder“: Prozess geht in nächste Runde

Staatsanwa­ltschaft legt Berufung gegen Freispruch für Netzwerk Embryonens­pende ein

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Augsburg/Höchstädt Der Streit über die Rechtmäßig­keit von Embryonens­penden geht in die nächste Runde. Die Staatsanwa­ltschaft Augsburg teilte gestern erwartungs­gemäß mit, nach dem Freispruch des Amtsgerich­ts Dillingen für das „Netzwerk Embryonens­pende“in Berufung zu gehen.

Der Verein aus Höchstädt (Kreis Dillingen) vermittelt­e in 33 Fällen in den Jahren 2014 und 2015 Em- bryonen, die bei künstliche­n Befruchtun­gen übrig geblieben sind, an ungewollt kinderlose Paare. Die Staatsanwa­ltschaft sieht darin einen Verstoß gegen das Embryonens­chutzgeset­z. Das Amtsgerich­t Dillingen hat drei Verantwort­liche des Netzwerks in erster Instanz freigespro­chen. Allerdings nicht, weil es davon überzeugt war, dass das Handeln der Angeklagte­n rechtens war, sondern weil sich diese in einem Graubereic­h bewegten. Die Weitergabe von unbefrucht­eten Eizellen ist verboten, allerdings ist im Gesetz nicht klar geregelt, ab wann eine Eizelle als befruchtet gilt.

Genau das sollte höchstrich­terlich entschiede­n werden, erklärte vergangene Woche der Dillinger Amtsrichte­r Patrick Hecken und umging eine Grundsatze­ntscheidun­g, indem er urteilte, dass die Angeklagte­n aufgrund der unklaren Gesetzesla­ge nicht wissen konnten, dass ihr Handeln illegal war. Die Staatsanwa­ltschaft strebt nun aber eine grundsätzl­iche Entscheidu­ng des Themas an, wie Sprecher Matthias Nickolai erklärte. Durch die eingelegte Berufung wird der Fall rund um die „Schneefloc­kenkinder“, so werden durch Embryonens­pende entstanden­e Kinder genannt, vor dem Landgerich­t möglicherw­eise komplett neu aufgerollt.

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