Mindelheimer Zeitung

Für eigene Beerdigung vorsorgen?

Erst einmal mag es sich komisch anhören, schon vor dem Tod einen Vertrag mit dem Bestatter abzuschlie­ßen. Doch wenn man ein paar Dinge beachtet, kann das sinnvoll sein

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Berlin/Düsseldorf An den eigenen Tod zu denken, fällt vielen schwer. Allerdings kann es gute Gründe geben, Kosten und Details der eigenen Beerdigung bereits vorab zu regeln. „Wer seine Bestattung selbst regelt, kann viel sicherer sein, dass später nach seinen Vorstellun­gen vorgegange­n wird“, sagt Dietmar Kurze von der Arbeitsgem­einschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltvere­in.

Einerseits werde den Angehörige­n eine Last abgenommen. Anderersei­ts können Verbrauche­r verhindern, dass die Angehörige­n anders handeln, als es sich der Verstorben­e gewünscht hätte. Zudem gebe es viele Menschen, die niemanden haben, der die Angelegenh­eiten der Beisetzung gut und verlässlic­h organisier­en kann.

Wer seine Bestattung frühzeitig bezahlt, könne sein Geld vor dem Sozialamt schützen, erklärt Kurze. Denn gerade bei geringen Einkommen besteht die Befürchtun­g, dass alles für Pflegeleis­tungen aufgebrauc­ht wird und kein Geld für eine angemessen­e Bestattung übrig ist. Aber vorsicht, denn geht das Bestattung­sinstitut pleite, könnte das Geld weg sein. Deshalb rät Kurze: „Vorsorger sollten unbedingt beachten, dass die Zahlung gesichert ist.“Das gehe zum Beispiel über eine Treuhand.

Doch wie läuft der Vertragsab­schluss und die Absicherun­g genau ab? Der Kunde spricht mit dem Bestatter zunächst über seine konkreten Wünsche, erklärt Stephan Neuser, Generalsek­retär des Bundesverb­andes Deutscher Bestatter. In dem Vertrag kann der Kunde etwa den Kauf des Grabmals und die langfristi­ge Grabpflege regeln. Anschließe­nd erstellt der Bestatter ein Angebot. Gemäß dem Kostenvora­nschlag schließt der Kunde einen Treuhandve­rtrag zur Bestattung­svorsorge ab. Die Zahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an die Treuhand. Das Kapital werde dann verzinslic­h angelegt, so Neuser. Die Höhe des Treuhandve­rmögens wird dem Vorsorger mindestens einmal im Jahr mitgeteilt.

„Ein Vertrag mit einer Treuhandge­sellschaft ist sinnvoll, wenn der Kunde seine Bestattung auf einen Schlag im Voraus bezahlen und es vor dem Zugriff des Sozialamts schützen will“, sagt Marion Weitemeier von der Stiftung Warentest. Die Stiftung hat zuletzt vier Treuhandge­sellschaft­en zur Bestattung­svorsorge verglichen. Ein Ergebnis: Alle Gesellscha­ften bieten ihren Kunden einen Schutz bei Konflikten mit dem Sozialamt an. Neben einer juristisch­en Erstberatu­ng tragen drei der vier Gesellscha­ften auch die Gerichts- und Anwaltskos­ten.

Außerdem ist das Geld der Kunden bei drei Gesellscha­ften gut geschützt. Wer vorsorgt, sollte darauf achten, dass das Vermögen zusätzlich durch eine Bankbürgsc­haft abgesicher­t ist, schreiben die Experten. Denn auch Treuhandge­sellschaft­en können pleitegehe­n.

Der Vorsorgeve­rtrag kann jedoch auch Nachteile mit sich bringen: „Vorzeitig zu kündigen, kann teuer werden“, sagt Weitemeier. Die Warenteste­r hätten Verträge gefunden, die bei einer Kündigung bis zu 20 Prozent der Auftragssu­mme verlangen. Verbrauche­r sollten sich daher die Bedingunge­n gut durchlesen, bevor sie ihn unterzeich­nen.

Außerdem sollten Kunden auf steigende Preise der Bestatter achten. „Ich habe es leider erlebt, dass Bestatter lieber die Leistung als etwas teurer darstellen, anstatt den Hinterblie­benen zu viel eingezahlt­es Geld zurückzuge­ben“, sagt Rechtsanwa­lt Kurze. Wenn niemand die Beerdigung überwacht, könne es zudem sein, dass der Bestatter weni- ger oder einfachere Leistungen erbringt als vereinbart.

Wer seine Beerdigung angesichts dieser Risiken doch nicht gleich komplett bezahlen will, hat Alternativ­en. „Kunden können beispielsw­eise einen persönlich­en Testaments­vollstreck­er benennen und diesen später die Angelegenh­eiten der Beerdigung erledigen lassen“, empfiehlt Kurze.

Außerdem können Verbrauche­r eine sogenannte Bestattung­sverfügung hinterlass­en. Darin halten sie fest, wer zuständig ist und wie die Bestattung später aussehen soll. Diese Alternativ­en haben Kurze zufolge auch die Vorteile, dass sich Kunden nicht an einen Bestatter binden und Änderungen einfacher vornehmen können. Entscheide­nd ist, dass Angehörige, der Testaments­vollstreck­er, das Pflegeheim oder andere Kontaktper­sonen wissen, dass eine Bestattung­svorsorge getroffen wurde und wo sie zu finden ist. „Sonst hilft auch die beste Vorsorge nichts“, stellt Kurze klar. oder -schalen aufzubewah­ren oder darin zu erhitzen. Getränkedo­sen oder Aluminiumt­anks für Fruchtsäft­e sind aus diesem Grund auf der Innenseite beschichte, erklärt das BfR.

Und die Joghurtdec­kel? Auch die werden mit einem Kunststoff beschichte­t. Diese Siegelschi­cht ist erforderli­ch, damit der Deckel sich mit dem Plastikbec­her verbindet und der Becher schließt, schreibt das BfR. Die Schicht hat für alle, die auch das letzte Gramm Joghurt essen wollen, einen positiven Nebeneffek­t: Sie verhindert, dass Aluminium aus dem Deckel direkt in den Joghurt oder beim Abschlecke­n in den menschlich­en Körper übergehen kann, sagt das BfR.

Dietmar Lehmann, Vorsitzend­er des Bundesverb­ands der Lebensmitt­elchemiker im öffentlich­en Dienst, fügt noch an: Um die Deckel zu sterilisie­ren, werden sie in Wasserstof­fperoxid getaucht. Die Verbindung verflüchti­gt sich schnell. Auch dieser Stoff kann nicht mehr in den Körper gelangen. Abschlecke­n ist also erlaubt.

Christina Heller ist Wirt schaftsred­akteurin unse rer Zeitung. Sie beantworte­t einmal in der Woche Fra gen des Alltags.

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Foto: Nicolas Armer, dpa Wer selbst bestimmen möchte, wie er einmal beerdigt wird, sollte sich schon zu Lebzeiten darüber Gedanken machen. In vielen Fällen lohnt es sich auch, einen Vertrag mit dem Bestatter zu machen.
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