Zu hohe Mauern und ein „fliegendes Haus“
Eine Flut von Bauanträgen beschert den Gemeinderäten eine „Marathon-Sitzung“
Türkheim Der Bau-Boom hat Türkheim längst erreicht und sorgte jetzt auch im Bauausschuss des Gemeinderates für „rauchende Köpfe“: Knapp zwei Dutzend Bauanträge und Bauvoranfragen standen zur Beratung an – und dann wartete ja erst noch der nicht-öffentliche Teil auf die Gemeinderäte.
Der überwiegende Teil der langen Tagesordnung sorgte aber nicht für zeitraubende Diskussionen: Einfamilienhäuser mit oder ohne Garage, Zwei- oder Mehrfamilienhäuser, größere und kleinere Wintergärten, mehr oder weniger große Befreiungen von den geltenden Bestimmungen der jeweiligen Bebauungspläne – das war das „Normalprogramm“und wurde nach kurzer Abstimmung durchgewunken und positiv beschieden.
Mehr zu diskutieren sorgte die Bauvoranfrage eines Hausbesitzers in der Wörishofer Straße, der sein – noch gar nicht gebautes – Einfamilienhaus schon vorab mit einer zwei Meter hohen, verputzten Steinmauer direkt auf der Grundstücksgrenze vor neugierigen Blicken schützen wollte.
Ein ähnlicher Fall hatte zuletzt in der Schillerstraße für heftige Diskussionen mit einem Hausbesitzer gesorgt, der eine geplante Hütte in seinem Garten mit einer zwei Meter hohen, sogenannten Gabionenwand aus aufgeschütteten Schottersteinen einfrieden wollte. Hier hatte der Gemeinderat sogar einen Ortstermin anberaumt und nach eingehender Beratung sogar entschieden, dass die bereits bestehende Gabionenwand auf eine Maximalhöhe von einem Meter zurückgebaut werden muss.
Diese Maximalhöhe ist auch in der jüngst überarbeiteten Garagen- und Gestaltungssatzung des Marktes Türkheim so festgeschrieben (MZ berichtete).
Wie in der Schillerstraße ging es auch bei der jetzt vorliegenden Bauvoranfrage um die – aus Sicht der Rathausverwaltung – bestehende Gefahr, dass durch die zwei Meter hohe Mauer die Sicht für Autofahrer im Kreuzungs- und Einmündungsbereich so eingeschränkt werden könnte, dass ein Risiko für Fußgänger und/oder Fahrradfahrer entstehen könne, die in der Hochstraße in Richtung Lidl die Straße überqueren wollen. Dementsprechend wurde die Bauvoranfrage abgelehnt. Ebenfalls eine Abfuhr bekam der Bauantrag eines Ehepaares, das im Keltenweg einen zweigeschossigen, landwirtschaftlichen Stadel an sein erst im Jahr 2014 gebautes Einfamilienhaus errichten wollte. Der Stadel solle als Lager oder Werkstatt dienen und später einmal vielleicht für ein bis zwei Pferde als Unterstellplatz genutzt werden können. Der Stadel sollte demnach 15 Meter lang und 11,5 Meter breit mit einer Firsthöhe von 7,20 Meter werden. In diesem Bereich hatte der Gemeinderat aber schon bei der Genehmigung des Einfamilienhauses mit einer sogenannten „Ortsabrundungssatzung“festgelegt, dass über eine bestimmte Grenze hinaus nicht mehr gebaut werden dürfe. Weil der geplante Stadel diese Baugrenze aber um 4,5 Meter überschritten hätte, wurde der Bauantrag abgelehnt.
Keine Einwände hatten die Mitglieder des Bauausschusses jedoch gegen die vorübergehende Errichtung eines „fliegenden Baus“auf dem Grundstück einer Tankstelle. Das „Fliegende Minihaus“soll bis September dort für ein Gewinnspiel einer Fertighausfirma werben. Und weil das Minihaus länger als drei Monate dort stehen bleiben soll, war eine Genehmigung durch die Gemeinde überhaupt notwendig geworden.