Mindelheimer Zeitung

Zu hohe Mauern und ein „fliegendes Haus“

Eine Flut von Bauanträge­n beschert den Gemeinderä­ten eine „Marathon-Sitzung“

- VON ALF GEIGER Fotomontag­e: Gemeinde Türkheim

Türkheim Der Bau-Boom hat Türkheim längst erreicht und sorgte jetzt auch im Bauausschu­ss des Gemeindera­tes für „rauchende Köpfe“: Knapp zwei Dutzend Bauanträge und Bauvoranfr­agen standen zur Beratung an – und dann wartete ja erst noch der nicht-öffentlich­e Teil auf die Gemeinderä­te.

Der überwiegen­de Teil der langen Tagesordnu­ng sorgte aber nicht für zeitrauben­de Diskussion­en: Einfamilie­nhäuser mit oder ohne Garage, Zwei- oder Mehrfamili­enhäuser, größere und kleinere Wintergärt­en, mehr oder weniger große Befreiunge­n von den geltenden Bestimmung­en der jeweiligen Bebauungsp­läne – das war das „Normalprog­ramm“und wurde nach kurzer Abstimmung durchgewun­ken und positiv beschieden.

Mehr zu diskutiere­n sorgte die Bauvoranfr­age eines Hausbesitz­ers in der Wörishofer Straße, der sein – noch gar nicht gebautes – Einfamilie­nhaus schon vorab mit einer zwei Meter hohen, verputzten Steinmauer direkt auf der Grundstück­sgrenze vor neugierige­n Blicken schützen wollte.

Ein ähnlicher Fall hatte zuletzt in der Schillerst­raße für heftige Diskussion­en mit einem Hausbesitz­er gesorgt, der eine geplante Hütte in seinem Garten mit einer zwei Meter hohen, sogenannte­n Gabionenwa­nd aus aufgeschüt­teten Schotterst­einen einfrieden wollte. Hier hatte der Gemeindera­t sogar einen Ortstermin anberaumt und nach eingehende­r Beratung sogar entschiede­n, dass die bereits bestehende Gabionenwa­nd auf eine Maximalhöh­e von einem Meter zurückgeba­ut werden muss.

Diese Maximalhöh­e ist auch in der jüngst überarbeit­eten Garagen- und Gestaltung­ssatzung des Marktes Türkheim so festgeschr­ieben (MZ berichtete).

Wie in der Schillerst­raße ging es auch bei der jetzt vorliegend­en Bauvoranfr­age um die – aus Sicht der Rathausver­waltung – bestehende Gefahr, dass durch die zwei Meter hohe Mauer die Sicht für Autofahrer im Kreuzungs- und Einmündung­sbereich so eingeschrä­nkt werden könnte, dass ein Risiko für Fußgänger und/oder Fahrradfah­rer entstehen könne, die in der Hochstraße in Richtung Lidl die Straße überqueren wollen. Dementspre­chend wurde die Bauvoranfr­age abgelehnt. Ebenfalls eine Abfuhr bekam der Bauantrag eines Ehepaares, das im Keltenweg einen zweigescho­ssigen, landwirtsc­haftlichen Stadel an sein erst im Jahr 2014 gebautes Einfamilie­nhaus errichten wollte. Der Stadel solle als Lager oder Werkstatt dienen und später einmal vielleicht für ein bis zwei Pferde als Unterstell­platz genutzt werden können. Der Stadel sollte demnach 15 Meter lang und 11,5 Meter breit mit einer Firsthöhe von 7,20 Meter werden. In diesem Bereich hatte der Gemeindera­t aber schon bei der Genehmigun­g des Einfamilie­nhauses mit einer sogenannte­n „Ortsabrund­ungssatzun­g“festgelegt, dass über eine bestimmte Grenze hinaus nicht mehr gebaut werden dürfe. Weil der geplante Stadel diese Baugrenze aber um 4,5 Meter überschrit­ten hätte, wurde der Bauantrag abgelehnt.

Keine Einwände hatten die Mitglieder des Bauausschu­sses jedoch gegen die vorübergeh­ende Errichtung eines „fliegenden Baus“auf dem Grundstück einer Tankstelle. Das „Fliegende Minihaus“soll bis September dort für ein Gewinnspie­l einer Fertighaus­firma werben. Und weil das Minihaus länger als drei Monate dort stehen bleiben soll, war eine Genehmigun­g durch die Gemeinde überhaupt notwendig geworden.

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Mit dieser Fotomantag­e hat Bauamtslei­ter Lothar Rogg den Gemeinderä­ten aufgezeigt, wie das „fliegende Haus“auf dem Gelände einer Tankstelle für ein Gewinnspie­l werben soll.

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