Wenn Ettaler Glühwein aus Schwaben kommt
Streit um Markennamen entschieden
München Der „Original Ettaler Kloster Glühwein“aus Schwaben darf diesen Namen vorerst nicht mehr tragen. Dies hat das Landgericht München I entschieden. Die Etikettierung wecke eine falsche Vorstellung von der Herkunft der Produkte und bedeute damit eine Irreführung der Verbraucher, entschieden die Richter. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat die Weinkellerei Kunzmann verklagt, weil diese den EttalGlühwein verkauft hatte, obwohl sie das Getränk in Dasing im schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg selbst herstellt und abfüllt.
Das Kloster Ettal im oberbayerischen Kreis Garmisch-Partenkirchen hat nur die Markenrechte an „Kloster Ettal“eingeräumt. Sonst hat das Kloster nichts mit dem Getränk zu tun. Der „Original Ettaler Kloster Glühwein“wie auch der „Original Ettaler Kloster Heidelbeerglühwein“erweckten aber den Eindruck, als seien sie Produkte des Klosters Ettal, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Denn auf den Etiketten sei nicht nur groß „Kloster Ettal“zu lesen, sondern auch das Wort „Original“. Dieser Zusatz lasse den Konsumenten glauben, dass es sich um Glühwein aus dem Kloster handele. Tatsächlich aber würden sie in Dasing hergestellt und abgefüllt – wie es auf dem Etikett am Rücken der Flasche durchaus vermerkt war.
Beim Kloster hieß es dazu, die Weinkellerei stelle den Glühwein nach einer Rezeptur aus Ettal her, die aus der alten Likörmanufaktur stamme.