Mindelheimer Zeitung

Stadionver­bot zulässig

Grindel sieht Entscheidu­ng positiv

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Karlsruhe/München Bundesweit­e Stadionver­bote für Fußballfan­s sind nach einem Beschluss des Bundesverf­assungsger­ichts zulässig. Diese dürften aber nicht willkürlic­h festgesetz­t werden und müssten auf einem sachlichen Grund beruhen. Für ein Stadionver­bot reiche schon die Sorge, dass von einer Person die Gefahr künftiger Störungen ausgehe.

Ein Anhänger des FC Bayern hatte die Verfassung­sbeschwerd­e eingereich­t. Er hatte 2006 im Alter von 16 Jahren ein Heimspiel des MSV Duisburg gegen Bayern München besucht. Nach Abpfiff kam es zu Auseinande­rsetzungen, in denen sich auch der Jugendlich­e befand. Gegen den 16-Jährigen wurde ein Ermittlung­sverfahren wegen Landfriede­nsbruch eingeleite­t und später wegen Geringfügi­gkeit eingestell­t. Der MSV Duisburg sprach ein bundesweit­es Stadionver­bot bis Ende 2008 aus und erhielt das auch nach der Einstellun­g des Verfahrens ohne Anhörung aufrecht.

Inzwischen sehen die Richtlinie­n eine Anhörung vor, bevor ein Stadionver­bot ausgesproc­hen wird. Der FC Bayern München schloss den jungen Mann nach der Entscheidu­ng aus dem Verein aus und kündigte seine Dauerkarte. Der Bundesgeri­chtshof hatte das Stadionver­bot bestätigt, weil es sich auf einem sachlichen Grund stütze.

DFB-Präsident Reinhard Grindel sieht den Beschluss positiv: „Das Urteil wird uns sicherlich auch bei den weiteren Gesprächen mit den Fanvertret­ern helfen. Auch BayernTrai­ner Jupp Heynckes begrüßt die Entscheidu­ng: „Ich finde das gut, dass Maßnahmen ergriffen werden, damit solche Chaoten vom Stadion ferngehalt­en werden.“

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