Was würden Sie heute noch regeln, wenn es morgen zu spät wäre?
Mit richtiger Vorsorge sicher in die Zukunft – was es zu beachten gilt
Vorsorge ist ein wichtiges Thema, das viele vor sich her schieben. Dabei gilt es Einiges zu regeln:
Todesfall – sicher ist, sterben werden wir alle. Später, oder früher: Gesetzliche Erbfolge oder Testament: Erben „die Richtigen“Ihr Vermögen? Oder führt die gesetzliche Regelung zum vorprogrammierten Familienstreit? Macht ein Vermögensübertrag zu Lebzeiten „mit warmer Hand“Sinn (gegebenenfalls auch unter steuerlichen Gesichtspunkten)? Bestattungsvorsorge: Möchte ich zu Lebzeiten den Rahmen für meine „letzte Reise“selbst bestimmen und damit meinen Familienmitgliedern diese Last abnehmen? Risikolebensversicherung und Sterbegeldversicherung: Sollte oder möchte ich meine Angehörigen zumindest finanziell absichern? Organspende: Würde ich selbst, für Nahestehende eine lebensnotwendige Organspende annehmen? Gestatte ich dann auch, dass mir - nach meinem Tod - Organe entnommen werden? Um damit kranken Menschen die Chance auf neues Leben zu eröffnen? Sorgerechtsverfügung für Eltern minderjähriger Kinder: Wer „erbt“Ihre Kinder? Im Todesfall beider Eltern (Verkehrsunfall, Flugzeugabsturz …) entscheidet das Familiengericht, wer sich um das Kind kümmert und wo es leben soll. Die Annahme, dass nahe Angehörige automatisch das Sorgerecht erhalten, ist falsch. Auch die Patenfunktion ist lediglich eine kirchliche, keine juristische Aufgabe.
Der letzte Lebensabschnitt ist – wie der Sonnenuntergang – nicht aufzuhalten:
Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung: Wer durch Krankheit, Demenz, Unfall oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr handlungsfähig ist, braucht jemanden, der für ihn entscheidet. Laut Gesetz gibt es niemanden, der automatisch einspringen darf. Also weder Eltern, Kinder, noch der Ehegatte. Das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, § 1896, 1) besagt: „Kann ein Volljähriger … seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht … für ihn einen Betreuer.“Und wen? Einen gesetzlichen Betreuer? „2. Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten … durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können.“Soweit das BGB. Nur: Die Bevollmächtigten oder der Betreuer müssen vorab in Form einer rechtskonformen Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung schriftlich benannt werden! Haben Sie das geregelt?
Patientenverfügung: Häufig wird bestimmt, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen oder eine sogenannte Apparatemedizin durchgeführt werden sollen. Erst seit 2009 ist diese Möglichkeit gesetzlich geregelt. 2016 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass konkret festgelegt werden muss, was der Betroffene will und was nicht. In der Praxis hat das dazu geführt, dass eine Vielzahl „alter“Patientenverfügungen unwirksam sind. Sind Sie hier auf dem aktuellen Stand?
Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: Was nützt eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung, wenn sie im Fall des Falles nicht gefunden wird? Sind die Dokumente registriert, kann – auch in Eilfällen – das Betreuungsgericht, der Arzt oder ein Krankenhaus dort anfragen.
Unfall, Krankheit, Demenz, Kräfteverfall – vorbereitet auf den Pflegefall?
Formular „Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht“: Beispiel schwerer Verkehrsunfall. Sie können sich nicht mehr selbst äußern. Welchen Personen dürfen die behandelnden Ärzte Auskunft über Ihren Gesundheitszustand erteilen? Ehepartner, Lebensgefährten, Eltern, Kinder? Nein, niemandem! Ausgenommen Sie legen dies vorher in einer Vorsorgevollmacht fest.
Können Sie sich Ihre Pflege „leisten“? Der Eigenanteil im Pflegeheim – nach Abzug aller gesetzlichen Leistungen – beträgt etwa 2000 Euro. Monatlich. Verfügen Sie über eine ausreichende „Notgroschenanlage“? Was passiert, wenn Ihre Einkünfte, Ihr Vermögen nicht ausreicht? Stichwort: Elternunterhalt – Kinder haften für Eltern! Sind Sie informiert?
Fachstelle für pflegende Angehörige: Beratung, Tipps, Information rund um die Pflege. Die Auskünfte sind kostenfrei, neutral und trägerunabhängig. Die Fachstelle kann von Angehörigen, Betroffenen oder Beteiligten in Anspruch genommen werden. Sitz der Fachstelle für das Unterallgäu ist in Bad Wörishofen, Ulmenweg 1, Telefon 0 82 47/96 26 28. Eine Versicherung ist etwas, das man eigentlich nie brauchen müssen möchte, aber doch wollen muss, weil man sie immer brauchen tun könnte (Zitat Karl Valentin, 1882 - 1948).
Personenversicherungen sind Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen, Unfallversicherung, Versicherungen gegen den Verlust der Arbeitskraft oder Lebensversicherungen. Sie können einen Schaden zwar nicht verhindern, zumindest werden die finanziellen Folgen abgesichert.
Sachversicherungen wie Wohngebäude und Hausrat schützen gegen finanziellen Verlust durch Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Hagel-, Elementar-, Einbruchdiebstahlund Vandalismus.
Haftpflichtversicherungen wie Privathaftpflicht, KfzHaftpflicht, Hundehaftpflicht, Haushaftpflicht: Falls man einen Schaden verursacht, ist man dafür laut Gesetz haftbar. Sprich, man muss den Schaden bezahlen. Und das übernimmt im Optimalfall eine passende Haftpflichtversicherung.
Altersvorsorge: Jeder weiß, dass die gesetzliche Rente im Alter nicht mehr ausreicht. Es gibt unzählige Möglichkeiten, der Grundsicherung („Hartz IV für Rentner“) zu entgehen. Eigeninitiative ist gefragt. Gerade in der aktuellen Nullzinsphase sollten bestehende Altersvorsorgeprodukte auf den Prüfstand gestellt werden. Und wenn’s im Alter finanziell eng wird? Die Immobilienpreise sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Viele Rentner besitzen Immobilieneigentum. Was fehlt, ist flüssiges Kapital. Um sich was leisten zu können. Das Leben genießen. Aber von einem Haus oder einer Wohnung kann man nicht abbeißen. Oder doch? Das Zauberwort heißt „Nießbrauchrecht“. Ein Verkauf „unter dem Vorbehalt der lebenslangen Nutzung“. Sie und Ihr Partner erhalten Wohnund Nutzungsrecht - lebenslang. Obendrauf erhalten Sie flüssiges Kapital - entweder als Rente, oder zur freien Verfügung. Und Erbstreitigkeiten haben sich erledigt.
Auslaufende Geldanlagen, fällige Lebensversicherung, Geld auf Nullzinskonten?
Vorsorge ist auch, sich über Geld Gedanken zu machen: Nullzins Minus Inflation ist Kaufkraftverlust. Und das jedes Jahr. Und keiner merkt´s – oder blendet’s aus. Klar, es ist schwer, ausgetretene Pfade wie Sparanlagen, Tages- oder Festgeld zu verlassen. Obwohl eine unverbindliche Information über Alternativen nichts kostet. Fürs Gespräch mit Ihrem Bank- oder Anlageberater benötigen Sie nur etwas Zeit. Gut investierte Zeit.
Bereits ab Volljährigkeit sollte man sich zum Thema Vorsorge Gedanken machen. Und: Dabei sind in erster Linie meist gar nicht Sie selbst betroffen, sondern Ihre Angehörigen. Diese müssen „ausbaden“, sofern Sie nicht vorgesorgt haben. Also: Sorgen Sie heute vor, damit es morgen nicht zu spät ist!