Ja zum Brauchtum, nein zu Straftaten
Was in der „Freinacht“schnell zu Problemen führt – und warum die Bürger gefragt sind
Unterallgäu Heute ist es wieder mal soweit: Die sogenannte Freinacht steht bevor. Die Nacht zum 1. Mai wird seit jeher zu allerlei Streichen benutzt, die „leider allzu oft über das Brauchtum und über das erlaubte Maß hinausgehen“, wie die Polizei beklagt. Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West weist deshalb bereits im Vorfeld auf mögliche Konsequenzen hin.
In der Vergangenheit war das Wegräumen von Pflanzenkübeln, Gartenmöbeln und Gartentürchen ein probates Mittel um sich vor den Maistreichen in den Abend- und zu schützen. Mittlerweile ist dies oft wirkungslos, weil Kinder und Jugendliche – teilweise sogar in Begleitung der Eltern – durch das Wohngebiet streifen und dieses mit Toilettenpapier oder Rasierschaum verschandeln.
„Deutlich gravierender aber sind meist Jugendliche, die – oftmals alkoholisiert– in der Nacht unterwegs sind und das Brauchtum zur Begehung von Straftaten missbrauchen“, teilt ein Polizeisprecher mit.
Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West hat auch im vergangenen Jahr eine Vielzahl von Straftaten so- wohl in der Freinacht als auch im Nachgang registriert. Dominierend waren im vergangenen Jahr Sachbeschädigungen, auch durch Brandlegung, sowie Diebstahlsdelikte. Die Polizei werde solche Verstöße konsequent verfolgen, kündigt ein Sprecher an.
Die Polizei „möchte aber das Brauchtum keinesfalls unterbinden“, heißt es weiter. Vielmehr appelliere man an die Eltern. Diese sollen mit ihre Kinder aufklären, dass auf den ersten Blick noch lustigen Späße zu erheblichen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen fühNachtstunden ren können. Schnell wird es auch richtig gefährlich. Wer etwa Kanaldeckel aushebt oder Seile über die Fahrbahn spannt, scherzt nicht, sondern „gefährdet absichtlich und rücksichtslos Gesundheit und Leben von Unbeteiligten“, warnt die Polizei. Um die schlimmsten Auswüchse einzudämmen, fordert die Polizei die Bürger auf, sich zu melden. Wer „Maischerze“beobachte, die über das erlaubte Maß hinausgehen und somit Straftaten darstellen, solle die Polizei verständigen. Dies gehe entweder direkt bei der örtlichen Dienststelle oder über die 110.