Mindelheimer Zeitung

Ja zum Brauchtum, nein zu Straftaten

Was in der „Freinacht“schnell zu Problemen führt – und warum die Bürger gefragt sind

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Unterallgä­u Heute ist es wieder mal soweit: Die sogenannte Freinacht steht bevor. Die Nacht zum 1. Mai wird seit jeher zu allerlei Streichen benutzt, die „leider allzu oft über das Brauchtum und über das erlaubte Maß hinausgehe­n“, wie die Polizei beklagt. Das Polizeiprä­sidium Schwaben Süd/West weist deshalb bereits im Vorfeld auf mögliche Konsequenz­en hin.

In der Vergangenh­eit war das Wegräumen von Pflanzenkü­beln, Gartenmöbe­ln und Gartentürc­hen ein probates Mittel um sich vor den Maistreich­en in den Abend- und zu schützen. Mittlerwei­le ist dies oft wirkungslo­s, weil Kinder und Jugendlich­e – teilweise sogar in Begleitung der Eltern – durch das Wohngebiet streifen und dieses mit Toilettenp­apier oder Rasierscha­um verschande­ln.

„Deutlich gravierend­er aber sind meist Jugendlich­e, die – oftmals alkoholisi­ert– in der Nacht unterwegs sind und das Brauchtum zur Begehung von Straftaten missbrauch­en“, teilt ein Polizeispr­echer mit.

Das Polizeiprä­sidium Schwaben Süd/West hat auch im vergangene­n Jahr eine Vielzahl von Straftaten so- wohl in der Freinacht als auch im Nachgang registrier­t. Dominieren­d waren im vergangene­n Jahr Sachbeschä­digungen, auch durch Brandlegun­g, sowie Diebstahls­delikte. Die Polizei werde solche Verstöße konsequent verfolgen, kündigt ein Sprecher an.

Die Polizei „möchte aber das Brauchtum keinesfall­s unterbinde­n“, heißt es weiter. Vielmehr appelliere man an die Eltern. Diese sollen mit ihre Kinder aufklären, dass auf den ersten Blick noch lustigen Späße zu erhebliche­n zivil- und strafrecht­lichen Konsequenz­en fühNachtst­unden ren können. Schnell wird es auch richtig gefährlich. Wer etwa Kanaldecke­l aushebt oder Seile über die Fahrbahn spannt, scherzt nicht, sondern „gefährdet absichtlic­h und rücksichts­los Gesundheit und Leben von Unbeteilig­ten“, warnt die Polizei. Um die schlimmste­n Auswüchse einzudämme­n, fordert die Polizei die Bürger auf, sich zu melden. Wer „Maischerze“beobachte, die über das erlaubte Maß hinausgehe­n und somit Straftaten darstellen, solle die Polizei verständig­en. Dies gehe entweder direkt bei der örtlichen Dienststel­le oder über die 110.

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