Mindelheimer Zeitung

Lärmschutz­wand ist passé

Vier Meter hohe Mauer im Bereich der Pestalozzi­straße in Babenhause­n wird doch nicht gebaut

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Babenhause­n Woran selbst die Babenhause­r Markträte vor rund einem Vierteljah­r noch nicht glauben wollten, ist nun Realität: Die von Behörden geforderte rund vier Meter hohe Lärmschutz­wand entlang des zukünftige­n Parkplatze­s östlich der Babenhause­r Pestalozzi­straße muss nicht zwingend gebaut werden. Ein neues Schallschu­tzgutachte­n, aber auch eine Regel für die Nutzung des Platzes brachten Pläne für eine solche Mauer zu Fall.

In zahlreiche­n Sitzungen hatte sich der Marktrat mit der Änderung des Bebauungsp­lans „B 3 – Südlich des Sportplatz­es“befasst. Letztlich fehlte nur noch eine Lösung für das Immissions­problem, das von dem derzeit noch provisoris­ch angelegten Parkplatz ausgeht. Das Landratsam­t hatte gefordert, die „schalltech­nischen Untersuchu­ngen“zu überarbeit­en. Ein neues Gutachten liegt vor. Laut Miriam Voit vom beauftragt­en Planungsbü­ro wurde nicht zuletzt in der Marktratss­itzung im Dezember festgehalt­en, dass eine „Lärmschutz­wand aus städtebaul­ichen Gründen als nicht vertretbar angesehen wurde“. Deshalb habe ein Gutachter überprüft, inwiefern es zu einer Verbesseru­ng führen könnte, wenn die westliche Parkplatzh­älfte nach 22 Uhr teils nicht genutzt wird.

Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass die Richtwerte, trotz einer Lärmschutz­wand, nachts im Obergescho­ss der angrenzend­en Gebäude überschrit­ten würden. Das würde zusätzlich­e „passive Lärmschutz­maßnahmen“ erfordern. Durch eine teilweise Nichtnutzu­ng der Parkplatzh­älfte nach 22 Uhr könnten die Immissions­werte dagegen eingehalte­n werden. Insgesamt 18 Veranstalt­ungen pro Jahr sind von der Regelung befreit, davon maximal zehn nichtsport­liche. Schulische Veranstalt­ungen fallen nicht unter das Kontingent.

Nur Ilona Keller hegte Zweifel an der Umsetzbark­eit der 22-Uhr-Regel und stimmte dieser und darauf basierende­n Folgebesch­lüssen als einzige Rätin nicht zu. Bürgermeis­ter Otto Göppel zeigte sich froh, dass die Lärmschutz­wand nicht gebaut werden muss. Ob die zeitlich begrenzte Sperrung der westlichen Parkfläche­n mittels Schranken erfolgen wird, sei noch offen.

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