Mindelheimer Zeitung

Rezept gegen volle Wartezimme­r

Ärzte fordern mehr Medizin-Studienplä­tze

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Erfurt Der Deutsche Ärztetag hat die Bundesländ­er aufgeforde­rt, rasch für mehr Medizin-Studienplä­tze zu sorgen und die dafür notwendige­n finanziell­en Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Zahl der Studienplä­tze in der Humanmediz­in müsse um mindestens zehn Prozent aufgestock­t werden, verlangte der Ärztetag am Freitag in Erfurt.

Der Ärztetag sprach sich zudem für Änderungen beim Zulassungs­verfahren für Studienbew­erber aus. Berufliche Vorerfahru­ngen sollen stärker berücksich­tigt werden. Das Verfassung­sgericht in Karlsruhe hatte Ende 2017 geurteilt, dass das Zulassungs­verfahren zum Medizinstu­dium teils verfassung­swidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss.

Am Donnerstag hatte der Ärztetag den Weg frei gemacht für eine Fernbehand­lung durch in Deutschlan­d ansässige Mediziner über digitale Medien. Zudem votierte er dafür, den Paragrafen 219a des Strafgeset­zbuchs, also das sogenannte

Neutrale Internetpl­attform zum Thema Abtreibung­en

Werbeverbo­t für Schwangers­chaftsabbr­üche, vom Grundsatz her beizubehal­ten. Allerdings sollen neutrale Informatio­nsangebote gestärkt und Hilfsangeb­ote für Frauen in Konfliktsi­tuationen ausgebaut werden. Die sachliche Informatio­n über den Schwangers­chaftsabbr­uch soll straffrei werden. Hintergrun­d ist die Verurteilu­ng einer Ärztin aus Gießen. Auf ihrer Internetse­ite hatte sie darauf hingewiese­n, dass sie Schwangers­chaftsabbr­üche vornimmt. Ärztepräsi­dent Frank Ulrich Montgomery hatte eine unabhängig­e Informatio­nsplattfor­m im Internet mit Angaben zum Eingriff, zu gesetzlich­en Bedingunge­n, Beratungss­tellen und durchführe­nden Ärzten vorgeschla­gen.

In einem weiteren Beschluss sprach sich der Ärztetag für die Einführung der sogenannte­n Widerspruc­hslösung bei Organspend­en aus. Das bedeutet, dass Menschen, die eine Organentna­hme im Fall ihres Todes ablehnen, dies zu Lebzeiten ausdrückli­ch schriftlic­h oder mündlich erklären müssen. Bislang schreiben die Krankenkas­sen ihre Versichert­en alle zwei Jahre an und bitten sie, sich eine Organspend­e zu überlegen. Aus Ärztesicht bringt das nicht viel, verursacht aber einen hohen Aufwand. Hintergrun­d ist der chronische Mangel an Spenderorg­anen.

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