Eine nicht ganz saubere Geschichte
Ehemaliger Bankkaufmann muss wegen „leichtfertiger Geldwäsche“Strafe zahlen
Memmingen/Unterallgäu Wegen „leichtfertiger Geldwäsche“im Internet hat sich jetzt ein ausgebildeter Bankkaufmann vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten müssen. Der 70-Jährige, der früher auch Leiter einer Bankfiliale war, hatte bereits einen Strafbefehl erhalten, den er jedoch nicht akzeptierte.
Dieser sah für den Rentner 120 Tagessätze in Höhe von jeweils 30 Euro vor. Diese wurden nun vom Amtsgericht auf 120-mal 23 Euro reduziert, also 2760 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der vorbestrafte Unterallgäuer, der nach eigenen Angaben lediglich 800 Euro Rente bekommt, kann bis Ende dieser Woche Einspruch einlegen.
Zur Sache: Dem ehemaligen Filialleiter wurde zur Last gelegt, ab Januar 2017 über seinen privaten E-Mail-Account als Vermittler für Finanzgeschäfte tätig geworden zu sein. Laut Gericht wurde dem Mann pro Transaktion eine Vermittlungsprovision in Höhe von drei Prozent in Aussicht gestellt. Der 70-Jährige habe in der Folge arglos seine eigenen Kontodaten und Personalien an die E-Mail-Adresse weitergeleitet, von der er die erste Anfrage auf elektronischem Weg erhalten habe.
In der Folge wurden im April 6120 Euro auf sein privates Konto überwiesen. 5000 Euro davon hob er laut Gericht gleich ab. In drei verschiedenen Summen habe der ehemalige Bankkaufmann anschließend insgesamt 4700 auf ein Konto in der Türkei eingezahlt. 1120 Euro überwies die Bank des Geldwäschers aus dem Unterallgäu jedoch umgehend auf das Konto des eigentlich Geschädigten zurück.
Denn: Wie sich herausstellte, stammte das Geld nicht aus einer legalen Geschäftsbeziehung, sondern war dem geschädigten Mann im Rahmen eines Betrugsdeliktes abgenommen gekommen. Ihm war von den eigentlichen Tätern im Hintergrund vorgespiegelt worden, dass aus Versehen 6120 Euro auf sein Konto überwiesen worden seien, die er nun umgehend zurücküberweisen müsse.
„Bei der geschilderten Ausgangslage drängt sich jedermann der Verdacht auf, dass die Gelder aus gewerbsmäßig begangenen kriminellen Handlungen stammen … Niemand wird für die mit praktisch keinem Aufwand verbundene Weiterleitung legaler, nicht unerheblicher Summen derartige Provisionen bezahlen“, heißt es bereits in dem Strafbefehl, den der 70-Jährige erhalten hatte. Und weiter: „Diese Umstände, die auch Ihnen den Verdacht einer kriminellen Handlung aufdrängen mussten, ignorierten Sie aus grober Unachtsamkeit im Hinblick auf die in Aussicht gestellten Verdienste.“Vor Gericht sagte der verheiratete Mann aus, für ihn sei nach wie vor nicht nachvollziehbar, dass es sich bei seinen Transaktionen um Geldwäsche gehandelt haben solle. Er räumte jedoch ein, dass er von sich aus alle Aktivitäten sofort eingestellt habe, als ihm klar geworden sei, „dass es wohl eine nicht ganz saubere Geschichte ist“.