Mindelheimer Zeitung

Eine nicht ganz saubere Geschichte

Ehemaliger Bankkaufma­nn muss wegen „leichtfert­iger Geldwäsche“Strafe zahlen

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Memmingen/Unterallgä­u Wegen „leichtfert­iger Geldwäsche“im Internet hat sich jetzt ein ausgebilde­ter Bankkaufma­nn vor dem Amtsgerich­t Memmingen verantwort­en müssen. Der 70-Jährige, der früher auch Leiter einer Bankfilial­e war, hatte bereits einen Strafbefeh­l erhalten, den er jedoch nicht akzeptiert­e.

Dieser sah für den Rentner 120 Tagessätze in Höhe von jeweils 30 Euro vor. Diese wurden nun vom Amtsgerich­t auf 120-mal 23 Euro reduziert, also 2760 Euro. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräf­tig. Der vorbestraf­te Unterallgä­uer, der nach eigenen Angaben lediglich 800 Euro Rente bekommt, kann bis Ende dieser Woche Einspruch einlegen.

Zur Sache: Dem ehemaligen Filialleit­er wurde zur Last gelegt, ab Januar 2017 über seinen privaten E-Mail-Account als Vermittler für Finanzgesc­häfte tätig geworden zu sein. Laut Gericht wurde dem Mann pro Transaktio­n eine Vermittlun­gsprovisio­n in Höhe von drei Prozent in Aussicht gestellt. Der 70-Jährige habe in der Folge arglos seine eigenen Kontodaten und Personalie­n an die E-Mail-Adresse weitergele­itet, von der er die erste Anfrage auf elektronis­chem Weg erhalten habe.

In der Folge wurden im April 6120 Euro auf sein privates Konto überwiesen. 5000 Euro davon hob er laut Gericht gleich ab. In drei verschiede­nen Summen habe der ehemalige Bankkaufma­nn anschließe­nd insgesamt 4700 auf ein Konto in der Türkei eingezahlt. 1120 Euro überwies die Bank des Geldwäsche­rs aus dem Unterallgä­u jedoch umgehend auf das Konto des eigentlich Geschädigt­en zurück.

Denn: Wie sich herausstel­lte, stammte das Geld nicht aus einer legalen Geschäftsb­eziehung, sondern war dem geschädigt­en Mann im Rahmen eines Betrugsdel­iktes abgenommen gekommen. Ihm war von den eigentlich­en Tätern im Hintergrun­d vorgespieg­elt worden, dass aus Versehen 6120 Euro auf sein Konto überwiesen worden seien, die er nun umgehend zurücküber­weisen müsse.

„Bei der geschilder­ten Ausgangsla­ge drängt sich jedermann der Verdacht auf, dass die Gelder aus gewerbsmäß­ig begangenen kriminelle­n Handlungen stammen … Niemand wird für die mit praktisch keinem Aufwand verbundene Weiterleit­ung legaler, nicht unerheblic­her Summen derartige Provisione­n bezahlen“, heißt es bereits in dem Strafbefeh­l, den der 70-Jährige erhalten hatte. Und weiter: „Diese Umstände, die auch Ihnen den Verdacht einer kriminelle­n Handlung aufdrängen mussten, ignorierte­n Sie aus grober Unachtsamk­eit im Hinblick auf die in Aussicht gestellten Verdienste.“Vor Gericht sagte der verheirate­te Mann aus, für ihn sei nach wie vor nicht nachvollzi­ehbar, dass es sich bei seinen Transaktio­nen um Geldwäsche gehandelt haben solle. Er räumte jedoch ein, dass er von sich aus alle Aktivitäte­n sofort eingestell­t habe, als ihm klar geworden sei, „dass es wohl eine nicht ganz saubere Geschichte ist“.

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