Mindelheimer Zeitung

Eigentum verpflicht­et

Wer eine Immobilie besitzt, hat nicht nur Rechte. Er muss beispielsw­eise Gefahrenqu­ellen beseitigen. Was das bedeutet

- VON FALK ZIELKE

Während des jüngsten Sturms hat der Baum im Garten nur ein paar Äste verloren. Aber hält er den nächsten Windböen stand? Eigentümer sind dazu verpflicht­et, mögliche Gefahrenqu­ellen auf ihrem Grundstück zu erkennen und zu beheben. Aber was genau bedeutet das? Welche Folgen kann es haben, wenn die Verkehrssi­cherungspf­lichten verletzt werden? Antworten auf wichtige Fragen:

● Was bedeutet die Verkehrssi­cherungspf­licht für Eigentümer konkret?

„Ich muss in meinem Haus und auf meinem Grundstück alles absichern, was ein vernünftig denkender und verständig­er Mensch als Gefahrenqu­elle erkennen würde“, sagt Beate Heilmann, Rechtsanwä­ltin und Mitglied im Geschäftsf­ührenden Ausschuss der Arbeitsgem­einschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltvere­in (DAV). Das kann der Gartenteic­h auf einem nicht eingezäunt­en Grundstück sein, der Spielplatz eines Mehrfamili­enhauses oder ein Baum. Sichern Eigentümer solche potenziell­en Gefahrenqu­ellen nicht, können im Schadensfa­ll Ansprüche geltend gemacht werden. „Für Eigentümer und Vermieter ist das Nichteinha­lten der Verkehrssi­cherungspf­lichten mit sehr vielen Risiken behaftet“, rät Heilmann.

● Wie oft muss man mögliche Gefahrenqu­ellen kontrollie­ren?

Das hängt von der Gefahrenqu­elle und der potenziell­en Gefährdung ab. Das bedeutet: Einen morschen Baum, der aufs Nachbarhau­s fallen könnte, muss man regelmäßig im Auge behalten. Für einen frei stehenden, jungen Baum gilt das dagegen nicht unbedingt. Bei einem Dach reicht es, alle paar Monate zu kontrollie­ren, ob sich etwas gelockert hat. Kündigt sich ein starker Sturm an, kann man vorher aber noch einmal nachschaue­n.

„Nach jedem Sturm steht auf jeden Fall eine Kontrolle von Dach und Bäumen an“, erklärt Holger Schiller, Rechtsanwa­lt beim Verband Wohneigent­um. Er weist darauf hin, neben Dachziegel­n und Regenrinne­n auch Aufbauten wie Schornstei­ne, Fotovoltai­k-Anlagen, Antennen und Satelliten­schüsseln nicht zu vergessen.

● Wie beweist man, dass man die Verkehrssi­cherungspf­licht erfüllt hat?

Der Eigentümer ist in der Beweispfli­cht. „Er muss nachweisen, dass er alle ihm zumutbaren Vorkehrung­en getroffen hat und somit tatsächlic­h nicht für den verursacht­en Schaden verantwort­lich gemacht werden kann“, sagt Schiller. So muss er etwa Kontrollen vornehmen, die am besten schriftlic­h festgehalt­en werden. Vermieter müssen ein sogenannte­s Pflichtenh­eft für ihr Gebäude und Grundstück führen. „Da gehören alle potenziell­en Gefahrenqu­ellen aufgeführt und genau festgehalt­en, wer diese wie oft kontrollie­rt“, weiß Heilmann.

● Bei einem Sturm haben sich Dachziegel gelockert. Wie schnell muss man die Gefahrenqu­elle beheben?

„Im zumutbaren Rahmen so schnell wie möglich“, sagt Heilmann. Bekommt man nicht sofort einen Handwerker her, weil nach einem starken Sturm beispielsw­eise alle Dachdecker viel zu tun haben, muss man zumindest die Gefahrenst­elle absperren und ein Warnschild aufstellen. „Darauf sollte ganz genau stehen, worauf die Passanten aufpassen sollen.“

● Befreit ein Schild „Auf eigene Gefahr“von den Verkehrssi­cherungspf­lichten?

„Nein, allein das Aufstellen eines solchen Warnschild­es reicht nicht“, betont Holger Schiller. Man müsste die Gefahrenqu­elle zusätzlich noch entspreche­nd absperren. Sinnvoll kann ein solches Warnschild dennoch sein, mahnt es doch zu besonderer Vorsicht. „Das kann im Schadensfa­ll relevant werden, wenn es um die Frage des Mitverschu­ldens eines Geschädigt­en geht. So kann ein Hinweissch­ild etwaige Haftungsan­sprüche von den geschädigt­en Personen reduzieren.“

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Foto: Hendrik Schmidt, tmn Immobilien­besitzer müssen dafür sorgen, dass durch ihr Eigentum kein Schaden entsteht.

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