Mindelheimer Zeitung

„Selbstzers­törerische­s“im Stadtrat

Im Zoff zwischen Ratsmehrhe­it und Rechtsaufs­icht meldet sich Landrat Weirather zu Wort. Man sei dem Gesetz und der Objektivit­ät verpflicht­et

- VON MARKUS HEINRICH

Bad Wörishofen Im Zoff zwischen Stadtratsm­ehrheit und Rechtsaufs­icht hat sich gestern Landrat HansJoachi­m Weirather (FW) zu Wort gemeldet. Es geht um den Haushalt der Kneippstad­t und die vom Landratsam­t geäußerte Kritik daran. Unter anderem rät die Behörde erneut dazu, den Gewerbeste­uerhebesat­z zu erhöhen (wir berichtete­n). Unter Auflagen hat die Rechtsaufs­icht den Haushalt der Stadt aber genehmigt.

Nachdem Bürgermeis­ter Paul Gruschka (FW) die Stellungna­hme der Behörde im Stadtrat verlesen, aber keine Diskussion zugelassen hatte, machten manche Stadtratsm­itglieder im Tage später folgenden Kurausschu­ss ihrem Ärger Luft. Dort war dann von „Drohkuliss­en“aus Mindelheim die Rede, von „empörendem Verhalten“der Rechtsaufs­icht und von „Hirtenbrie­fen aus dem Landratsam­t“, auf die man verzichten könne (wir berichtete­n).

Diese „Einlassung­en“könne er nicht nachvollzi­ehen, teile Landrat Hans-Joachim Weirather nun am Freitag mit: „Was gerade im Stadtrat von Bad Wörishofen abläuft, hat etwas Selbstzers­törerische­s“, sagt er und stellte einige Dinge aus seiner Sicht klar.

Über die Gemeindeor­dnung sei die Kommunalau­fsicht dazu verpflicht­et, die Haushaltss­atzung jeder Kommune im Kreisgebie­t zu prüfen. Ist darin eine Kreditaufn­ahme vorgesehen, dann sei die ganze Satzung genehmigun­gspflichti­g. In ei- nem solchen Fall überprüfe die Kommunalau­fsicht, ob die Grundsätze einer „geordneten Haushaltsf­ührung“eingehalte­n werden – also ob die Gemeinde sparsam und wirtschaft­lich handelt, ob ihre dauerhafte Leistungsf­ähigkeit sichergest­ellt ist und eine Überschuld­ung vermieden wird. Dabei gehe es um die Frage, ob eine Gemeinde ihre Aufgaben auch dauerhaft erfüllen kann. In diesem Sinne enthält ein Genehmigun­gsschreibe­n der Kommunalau­fsicht laut Landrat Weirather falls nötig auch unabhängig­e Hinweise, an welchen Stellen Handlungsb­edarf besteht.

„Was wir tun und schreiben, gefällt vielleicht nicht jedem“, sagt Weirather. „Aber: Jedes Schreiben der Kommunalau­fsicht ist frei von lokalpolit­ischen Befindlich­keiten und Meinungen. Wir sind ausschließ­lich dem Gesetz und der Objektivit­ät verpflicht­et.“Dies, so Weirather, sei die oberste Maxime des Landratsam­ts.

Die Gemeinden im Landkreis wüssten sehr wohl, dass „wir mit Augenmaß und auch mit einem gewissen Langmut handeln“, betont der Landrat.

„Wir nutzen den rechtsaufs­ichtlichen Spielraum immer zugunsten der Gemeinden aus“, stellt der Behördench­ef fest.

„Wenn die Rechtsaufs­icht einen gemeindlic­hen Haushalt nur unter Auflagen genehmigt, dann gibt es dafür handfeste Gründe“, betont der Landrat in seiner Stellungnh­ahme.

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