„Selbstzerstörerisches“im Stadtrat
Im Zoff zwischen Ratsmehrheit und Rechtsaufsicht meldet sich Landrat Weirather zu Wort. Man sei dem Gesetz und der Objektivität verpflichtet
Bad Wörishofen Im Zoff zwischen Stadtratsmehrheit und Rechtsaufsicht hat sich gestern Landrat HansJoachim Weirather (FW) zu Wort gemeldet. Es geht um den Haushalt der Kneippstadt und die vom Landratsamt geäußerte Kritik daran. Unter anderem rät die Behörde erneut dazu, den Gewerbesteuerhebesatz zu erhöhen (wir berichteten). Unter Auflagen hat die Rechtsaufsicht den Haushalt der Stadt aber genehmigt.
Nachdem Bürgermeister Paul Gruschka (FW) die Stellungnahme der Behörde im Stadtrat verlesen, aber keine Diskussion zugelassen hatte, machten manche Stadtratsmitglieder im Tage später folgenden Kurausschuss ihrem Ärger Luft. Dort war dann von „Drohkulissen“aus Mindelheim die Rede, von „empörendem Verhalten“der Rechtsaufsicht und von „Hirtenbriefen aus dem Landratsamt“, auf die man verzichten könne (wir berichteten).
Diese „Einlassungen“könne er nicht nachvollziehen, teile Landrat Hans-Joachim Weirather nun am Freitag mit: „Was gerade im Stadtrat von Bad Wörishofen abläuft, hat etwas Selbstzerstörerisches“, sagt er und stellte einige Dinge aus seiner Sicht klar.
Über die Gemeindeordnung sei die Kommunalaufsicht dazu verpflichtet, die Haushaltssatzung jeder Kommune im Kreisgebiet zu prüfen. Ist darin eine Kreditaufnahme vorgesehen, dann sei die ganze Satzung genehmigungspflichtig. In ei- nem solchen Fall überprüfe die Kommunalaufsicht, ob die Grundsätze einer „geordneten Haushaltsführung“eingehalten werden – also ob die Gemeinde sparsam und wirtschaftlich handelt, ob ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit sichergestellt ist und eine Überschuldung vermieden wird. Dabei gehe es um die Frage, ob eine Gemeinde ihre Aufgaben auch dauerhaft erfüllen kann. In diesem Sinne enthält ein Genehmigungsschreiben der Kommunalaufsicht laut Landrat Weirather falls nötig auch unabhängige Hinweise, an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht.
„Was wir tun und schreiben, gefällt vielleicht nicht jedem“, sagt Weirather. „Aber: Jedes Schreiben der Kommunalaufsicht ist frei von lokalpolitischen Befindlichkeiten und Meinungen. Wir sind ausschließlich dem Gesetz und der Objektivität verpflichtet.“Dies, so Weirather, sei die oberste Maxime des Landratsamts.
Die Gemeinden im Landkreis wüssten sehr wohl, dass „wir mit Augenmaß und auch mit einem gewissen Langmut handeln“, betont der Landrat.
„Wir nutzen den rechtsaufsichtlichen Spielraum immer zugunsten der Gemeinden aus“, stellt der Behördenchef fest.
„Wenn die Rechtsaufsicht einen gemeindlichen Haushalt nur unter Auflagen genehmigt, dann gibt es dafür handfeste Gründe“, betont der Landrat in seiner Stellungnhahme.